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> Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung
Luminary
Beitrag 24 Jun 2006, 16:57
Beitrag #81


Eye-Q † 2002-2007
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2moe: Hups (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/happy.gif) ich bin schon so RK fixiert. Du warst ja woanders und bist auch anders verpflegt worden.
Ich hatte nur deinen Betrag durch das Jahr gerechnet. Aber die Summe die für den Tag ausgerechnet herauskommt liegt halt nah an dem was das BMI pauschal an die Rechtsträger auszahlt (eben 4,20€).

Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 24 Jun 2006, 16:58
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Smaug
Beitrag 24 Jun 2006, 20:19
Beitrag #82


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Noch kurzer Einschub:
Der Vergleich mit Haider war weit hergeholt, aber was ich damit meine ist folgendes:
Haider hat eine Zweisprache Ortstafel verrückt, die dan durch das gesetz anscheinend eine neue Ortstafel wurde, wodurch ein neuer Gang durch die Instanzen notwendig ist, um diese der Unrechtmäßigkeit zu überführen.
Diese Möglichkeit bestand durch eine Lücke, bzw. eine gekonnte Interpretation des Gesetzestextes und genau das (eine Lücke, eine Interpretation) kann auch die jeweilige Organisation respektive das BMI machen, so denke ich als Laie einmal.
Die 10,xx die summa summarum rauskommen sind ja schon so eine Interpretation und die 35% Abzug sind moralisch natürlich schon sehr gewagt, fest steht aber, dass es bis dato innerhalb des gesetzlichen Rahmens abläuft.
Man müsste wieder klagen, Stellen anrufen etc. damit am Schluß vielleicht etwas mehr herausschaut, was aber niemand garantieren kann.
Ich selbst hätte wie gesagt gerne mehr als weniger Geld und ich sehe auch nicht ein, warum wir Zivis, die geschuftet und geschwitzt haben, nun vom System nochmal eine mitbekommen, aber ich sehe das eher realistisch.
Auf der einen Seite ein paar Tausend junge Leute, auf der anderen ein Gesundheitssystem und ein Staatsapparat, wobei es ersterem bekanntlich ja nicht besonders gut geht.
Der Bund will nicht zahlen und die Trägerorganisationen können angebl nicht, also wird der schwarze Peter vermutl. an den Zivis hängen bleiben, sprich viel mehr als das jetzige Angebot wird nicht rausspringen und ob ich dafür länger warten soll, weiß ich nicht...

Der Beitrag wurde von Smaug bearbeitet: 24 Jun 2006, 20:21
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diskomachine
Beitrag 25 Jun 2006, 10:58
Beitrag #83


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weiß wer wie das is, wenn man die verpflegung am dienstort theoretisch zur verfügung gestellt bekommen hat...???

also konkret: in einem altersheim gezivildienstet hat und ja theoretisch die großküche auch benützen hätte können (gegen 2,50 euro pro mahlzeit...)
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eigengrau
Beitrag 25 Jun 2006, 12:55
Beitrag #84


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ZITAT
Haider hat eine Zweisprache Ortstafel verrückt, die dan durch das gesetz anscheinend eine neue Ortstafel wurde, wodurch ein neuer Gang durch die Instanzen notwendig ist, um diese der Unrechtmäßigkeit zu überführen.


Was noch zu beweisen ist. Ich denke, dass das Gericht da genauso einen schnellen Weg findet.

ZITAT
Die 10,xx die summa summarum rauskommen sind ja schon so eine Interpretation und die 35% Abzug sind moralisch natürlich schon sehr gewagt, fest steht aber, dass es bis dato innerhalb des gesetzlichen Rahmens abläuft.


Was noch zu beweisen ist. Solange es nicht vor ein Gericht kommt ist es nicht geprüft und kann auch nicht legal sein.
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diskomachine
Beitrag 25 Jun 2006, 15:52
Beitrag #85


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noch ein kleiner zusatz:

unbedingt den verpflegungsgeldrechner von zivildienst.at runterladen und checken, bei mir wird die drei stellige summe nämlich ganz schön schnell vierstellig...alter, ich rech mich auf!
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Smaug
Beitrag 25 Jun 2006, 19:34
Beitrag #86


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@ Alpha

Genau ums beweisen gehts ja.
Keiner weiß genaueres, es kann so oder so enden...

Nichts desto weniger hat mich nun der Zufall in die Position des Streiters bis zum Ende gemacht. Ich hätte näml. das Vergleichsangebot bis zum 23. und nicht wie ich dahcte bis zum 26. zurückschicken sollen...
Tja, werd morgen gleich nen Brief aufgeben, mit der Forderung nach 13,60 Euro...
mal schaun...
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Luminary
Beitrag 25 Jun 2006, 21:31
Beitrag #87


Eye-Q † 2002-2007
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Streiters bis zum ende? Wieso, du kannst das Angebot jederzeit annehmen. Sind sogar froh drum! Diese "Frist" die das RK, oder andere, einsetzen ist irgendwie sinn- und zahnlos.

edit: und wenn sich die Bürokratie wirklich so unflexibel zeigen sollte, dann bekommst es halt von der ZISA.

Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 25 Jun 2006, 21:32
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Smaug
Beitrag 26 Jun 2006, 10:38
Beitrag #88


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Du meinst nicht, dass mir das als versäumte Frist angerechnet werden könnte und ich somit meine Ansprüche verliere?
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Luminary
Beitrag 26 Jun 2006, 12:18
Beitrag #89


Eye-Q † 2002-2007
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Nein. Man hat generell die Möglichkeit bis September einen Antrag zu stellen. Erst danach verliert man (alle) Ansprüche. Es wird generell gerätselt warum in einigen RK Briefen bestimmte Daten drinnen stehen, denn sinnvoll ist es nicht (allerdings werden zusätzlich noch die Leute verunsichert). Und wie gesagt, wenn die echt rumzicken, dann halt via ZISA, würde mich aber echt wundern.
September ist der wichtigste Termin für alle die noch Anträge stellen wollen - also weitersagen!
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Smaug
Beitrag 26 Jun 2006, 18:14
Beitrag #90


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Stimmt nicht so ganz.
Nachdem ich meinen bescheid nun ganz genau durchgelesen habe, fand ich folgende Textzeile: "Der Landesverband Steiermark des österr. Roten Kreuzes hat Ihren Antrag zu ob. Betreff erhalten und geprüft. Der Antrag, den Sie entweder im BMI eingereicht haben oder an den LV Steiermark des Roten Kreuzes gerichtet haben, langte bei uns am 04. Mai 2006 zur BEarbeitung ein"

Ich selbst habe nie einen Antrag gestellt, nur eine allgemeine Beschwerde bzw. Feststellung WÄHREND meines Zuvieldienstes abgeschickt, ALS NOCH GAR NICHT FESTSTAND, ob überhaupt was nachgezahlt wird, sprich, als das ganze vom VfGH erst noch geprüft werden musste.
Anscheined reciht dieses Formular allerdings aus UM ALS ANTRAG ZU GELTEN, sprich ich nehme an, meine 3 monatige Einigungsfrist, hat in meinem Fall am 04.05 begonnen, ohne dass ich einen neuerlichen Antrag gestellt hätte.
Das bitte beachten, nicht dass es nachher zu spät ist...
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Luminary
Beitrag 27 Jun 2006, 12:18
Beitrag #91


Eye-Q † 2002-2007
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Ich vermute, dass der Antrag von der ZISA zu den Rechtstägern weitergeleitet wurde (weil sich der VfGH dazu geäussert hatte). Kommt auch vor.
Aber ändert nichts daran, dass deine "Vorschläge" (bezüglich Nachzahlung) nicht abgelaufen sind. Warum auch, hast es ja selber geschrieben, du und Träger haben 3 Monate Zeit euch zu einigen, also bis 3.8.06. Was fürchtest du nun konkret? edit: nur weil das RK komische Fristen setzt verlierst du deine Ansprüche nicht. Weiss nicht mal, ob die Drohung des RK legitim ist, weil man vor diesen 3 Monaten gar nicht zur ZISA kommt (denn wenn man es versucht, bekommt man eine Zurückweisung, dass man sich innert der 3 Monate bitte an den Täger zu wenden hat - ist mir passiert).

Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 27 Jun 2006, 12:25
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Smaug
Beitrag 27 Jun 2006, 18:31
Beitrag #92


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Nochwas, da duc dich anscheinend gut auskennst:
Gesetz den Fall, ich werde mit meiner Organisation nicht einig, dann muss ich innerhalb von vier Wochen mich an die Zivildienstserviceagentur wenden.
Die stellt dann neuerlich ein Gutachten, richtig?
Wenn ich das auch nicht annehme, habe ich zwei Wochen mich an das Bundesministerium für Inneres zu wenden, richtig?
und dann?
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Luminary
Beitrag 27 Jun 2006, 18:37
Beitrag #93


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Nein, du MUSST die 3 Monate abwarten. Selbst wenn ihr (du und Organisation) schon nach 2 Tagen wisst, dass ihr euch nicht einig werdet, bleiben die 3 Monate felsenfest... Mir und Träger war das nach 6 Wochen klar, und seit Mai oder so warte ich, dass die beschis*enen 3 Monate endlich um sind um den doofen Antrag an die ZISA zu schicken. In 10 Tagen ist es bei mir soweit - so nebenbei.
Oke, und wenn die 3 Monate um sind, DANN kannst und MUSST die innert der 4 Wochen den Antrag an die ZISA stellen. Wenn man das verpennt, verliert man alle Ansprüche - ne Riesensauerei mMn! Und die ZISA "prüft" das alles nochma. Dazu hat sie 6 Monate Zeit...die sie wohl auch ausschöpfen wird...und wird wohl zu demselben Ergebnis wie Träger kommen. Dann kannst das Angebot immer noch annehmen...oder weitermachen -> BMI
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Smaug
Beitrag 27 Jun 2006, 18:55
Beitrag #94


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okay, ja, so habe ich das auch verstanen (vielleicht undeutlich formuliert) aber was kommt dann nach dem BMI?
Muss ich dann die Einrichtung selbstständig klagen?
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Luminary
Beitrag 27 Jun 2006, 19:00
Beitrag #95


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Nach dem BMI kommt der VfGH. Da es keine Sammelklagen in AUT gibt, müsste theoretisch jeder einzelne vor den VfGH... Allerdings kann man davon ausgehen, dass der, in dem Wissen das dann noch ein paar Leuten übrig sind, den ersten Fall so auslegen, dass er für die weiteren auch quasi verbindlich gilt. Und umsetzen muss das dann die Regierung bzw BMI.
Ob das dann die Träger ausbezahlen oder direkt das BMI weiss ich auch nicht, soweit war bzw bin ich noch nicht (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/rolleyes.gif)

edit: ausserdem gehe ich davon aus, dass sich dann das BMI daran halten wird und es keine grossen Spärenzchen geben wird,. Denn das BMI muss/te so oder so zahlen, es ging nur mehr um die Höhe. Und bei jedem einzelnen der jetzt darauf eingeht haben sie sich schon extrem viel gespart, da fallen die die bis zum Schluss bleiben echt nicht mehr ins Gewicht.

Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 27 Jun 2006, 19:05
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Smaug
Beitrag 27 Jun 2006, 19:33
Beitrag #96


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ich verstehe, danke, ich glaub ich blick zum ersten Mal halbwegs durch...
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diskomachine
Beitrag 28 Jun 2006, 10:50
Beitrag #97


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ZITAT(Eye-Q @ 27. Jun 2006, 18:37 )
Und die ZISA "prüft" das alles nochma. Dazu hat sie 6 Monate Zeit...die sie wohl auch ausschöpfen wird...und wird wohl zu demselben Ergebnis wie Träger kommen. Dann kannst das Angebot immer noch annehmen...oder weitermachen -> BMI

soweit bin ich ja gut dabei, aber zur prüfung durch die zisa...

wenn man denen eine tagesgenaue auflistung über den zd schickt, wo jeder tag mit dem dementsprechenden bezug aufgelistet ist (also arbeitstag minus den abschlägen, wochenende, urlaub, krankenstand volle 13,60), können die doch gar nicht mehr aus...

und das macht alles dieser verpflegungsgeldrechner von diesem florian von zivildienst.at

ich meine genauer können die das auch nicht aufschlüsseln. somit müssten die ja nur zustimmen können, oder hat da schon wer andere erfahrungen gemacht...

btw. wie schaut eigentlich die rechtslage mit den 4 % zinsen aus. einrichtung meint is nicht, zivildienst.at meint einfordern!
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Luminary
Beitrag 28 Jun 2006, 11:13
Beitrag #98


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Tja, deswegen könnte man meinen, dass es spannend wird wie die ZISA damit umgehen wird. Eigentlich müsste sie unparteiisch sein und tatsächlich jeden einzelnen Fall nachprüfen. Ich bin da aber mehr als skeptisch.
Ich kenne den Rechner vom der zivi.at Seite nicht, aber ich vermute, dass der nicht "zulässig" wäre weil nicht vertrauenswürdig oder zu sehr "zu Gunsten" der Zivis oder ähnlicher Mist.
Wie die Erfahrungen aussehen werden, werden wir in den nächsten Tagen/Wochen (wenn überhaupt so früh, weil es darauf ankommen wird, ob die ZISA von ihren 6 Monaten Bearbeitungsfrist gebrauch machen) erfahren, weil in den nächsten Tagen die ersten ihre 3 monatige Frist abgesessen haben und ihre Anträge stellen bzw verschicken.

Über die 4% wird mehr oder weniger diskutiert. Von zahlender Seite wird natürlich mit nein reagiert. Allerdings hat der VfGH, wie ich das mittlerweile mitbekommen habe, schon bei einigen ähnlich gelagerten Fällen Verzugszinsen als gerechtfertigt angesehen. Daher gehen "wir" davon aus, dass es auch bei uns zur Anwendung kommt. Eine oft getätigte Aussage:
ZITAT
Das ABGB ist nicht zuständig. Soll uns aber nicht weiter stören, weil der VfGH in der Praxis auch bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen Verzugszinsen für gerechtfertigt hält. Gehört sich auch so, schließlich wurde ja eine rechtmäßig zustehende Zahlung um Jahre hinausgezögert.

edit: aber auch wenn die 4% nicht zur Anwendung kommen, gibt es alleine an der Summe die pro Tag ausbezahlt wird einen Riesenunterschied, sprich, ob ich nun 4,20€/Tag bekomme (= ca. 1500€, je nachdem ob für das RK das Jahr nur 360 Tage hat und die Ausbildungszeit abzieht) oder sagen wir mal 5,50€ (von 6 oder mehr € gar nicht mal zu sprechen)/Tag (>2000€) ist schon gross genug. Da wären die Zinsen halt eine Entschädigung die durchaus gerechtfertigt ist.

Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 28 Jun 2006, 11:21
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diskomachine
Beitrag 28 Jun 2006, 11:48
Beitrag #99


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der rechner is HIER!

das is halt ein teil wo für mich alles ausnahmslos nachvollziehbar ist... und sieht halt alles auch nicht nach unverschämter mehrforderung aus...

oh und edith meint danke!

Der Beitrag wurde von diskomachine bearbeitet: 28 Jun 2006, 11:48
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pidi
Beitrag 12 Jul 2006, 20:47
Beitrag #100


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nachdem ich meinen eingeschriebenen brief an meine zividiensteinrichtung (rk oö linz) mit der forderung auf 13,6 € verpflegungsgeldnachzahlung, die der vgh. festgestellt hat, hab heute einen brief vom rk bekommen bei dem ein formular beigelegt war.
drinnen stand ich sollte es ausfüllen eben alle meine daten usw. und an das rk schicken, 10,2€/tag sollte ich laut §4 abs.1 in diesem vorgefertigtem formular bekommen.

hat von euch auch jemand so ein formular bekommen, und wie habt ihr das abgehandelt?
wieso schreiben die 10,2€, hat sich da was für mich geändert? (war vom 1.10.2001 bis 30.09.2002 beim zividienst)
geben sie beim rk tel.-auskunft ob der fall schon bearbeitet wird?
soll man das formular ignorieren?

was mich ja sehr traurig an diesem schreiben finde ist, dass ich es bekomme nachdem ich mein einschreiben eingeschickt habe und dann schreiben sie ein art gegenangebot rein und alles so, als hätten sie erst gestern erfahren, dass es für zivi-diener nachzahlungen gibt, dabei redet man schon ca.3jahre darüber.
sorry aber durch diese unehrliche art bin ich am überlegen ob ich bis zur letzten instanz gehe, obwohl ich das eigentlich nicht wollte....
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