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> Was passiert wirklich, wenn ich mit Gras/Dope..., ...erwischt werde?
Smaug
Beitrag 21 May 2004, 12:12
Beitrag #1


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Sorry vorab, wenn es diesen Thread schon gegeben hat, aber die Suche lieferte relativ unspezifische Ergebnisse...

Folgende Annahme:
Ich werde von der Polizei beim Kiffen erwischt, oder bei einer Razzia findet man ein Beutelchen mit etwas Dope/Gras in meiner Hosentasche.
Deffinieren wir diese Menge bei ca. 3 Gramm plus minus eins.
Nun täte mich interessieren was tatsächlich passiert.
Anzeige nehme ich mal stark an, aber was kommt dann?
Verfahren?, Gerichtsverhandlung?, oder kann die Anklage auch fallen gelassen werden, beispielsweise wegen Geringfügigkeit etc.?
Werde ich auf alle Fälle aktenkundig, oder, wenn ich bisher noch nicht straffällig in Erscheinung getreten bin, komme ich nochmal mit dem Schrecken davon?

Ich richte mich mit der Frage vor allem an juristisch versierte Leute, die vielleicht selbst Jus studieren, oder profunde Ahnung von solchen Dingen haben...

Thankechön!
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Rabbitweed
Beitrag 21 May 2004, 12:53
Beitrag #2


Back Jauer
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ZITAT(Smaug @ 21. May 2004, 12:12 )
Sorry vorab, wenn es diesen Thread schon gegeben hat, aber die Suche lieferte relativ unspezifische Ergebnisse...

Folgende Annahme:
Ich werde von der Polizei beim Kiffen erwischt, oder bei einer Razzia findet man ein Beutelchen mit etwas Dope/Gras in meiner Hosentasche.
Deffinieren wir diese Menge bei ca. 3 Gramm plus minus eins.
Nun täte mich interessieren was tatsächlich passiert.
Anzeige nehme ich mal stark an, aber was kommt dann?
Verfahren?, Gerichtsverhandlung?, oder kann die Anklage auch fallen gelassen werden, beispielsweise wegen Geringfügigkeit etc.?
Werde ich auf alle Fälle aktenkundig, oder, wenn ich bisher noch nicht straffällig in Erscheinung getreten bin, komme ich nochmal mit dem Schrecken davon?

Ich richte mich mit der Frage vor allem an juristisch versierte Leute, die vielleicht selbst Jus studieren, oder profunde Ahnung von solchen Dingen haben...

Thankechön!

Suchmittelgesetz

§27 Abs.1

Wer den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgift erwirbt, besitzt, erzeugt, einführt, ausführt oder einem anderen überlässt oder verschafft, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


Über den weiteren Verfahrensweg, kann ich noch nicht allzuviel sagen. Muss Strafprozessrecht erst noch lernen (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/puke.gif)
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drsensimilla
Beitrag 21 May 2004, 12:54
Beitrag #3


===> franc D´ <===
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in österreich ist es normalerweise so, dass bei einer geringen menge (dass 3 g sicher sind) in der regel, sollte der erwischte noch nie auffällig gewesen sein, eingestellt werden.

da kommt dann ein netter brief (der sich elendig lang zeit läßt), wo drinnen steht, dass die anzeige bzw. das gerichtsverfahren auf eine probezeit von 2 jahren eingestellt wird u nach verstreichen dieser zeit erlischt.

eintragung kriegt man nur ins interne polizeiregister (wo jede anzeige drinnensteht, die du in den letzten 7 jahren bekommen hast), das offizielle leumundszeugnis bleibt frei von einträgen

wichtig ist halt, dass du dich nicht mit noch mehr zeug bei der einvernahme belastest, da das gern von den "freunden" provoziert wird. also nur das zugeben wos den beutel schon in der hand halten, wenn es nur eine aussage ist, gibt es keine beweise u die polizei kann nur mehr auf ein geständnis hoffen, bei dem dann ja keine weiteren beweise gesucht werden müssen
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ÜMIT CAN
Beitrag 21 May 2004, 13:08
Beitrag #4


ÜMIT CAN
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wegen dieser menge brauchst du dir keine sorgen machen ,entweder wird die anzeige zurück gewiesen oder eine geldstrafe(sobald es beweisen kannst das es für den eigenbedarf bestimmt ist,nur wenn du beim auto fahren erwischt worden bist können sie dir deinen führerschein abnehmen)mach dir keine sorgen.
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Smaug
Beitrag 21 May 2004, 14:29
Beitrag #5


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okay, danke euch für die Antworten.
Etwas ähnliches habe ich mir gedacht, war mir nur nicht ganz sicher.
Außerdem wäre es ja möglich, dass sich dank der alten neuen regierung etwas geändert hat (keine gnade für die bösen drogendealer und für die schwer kriminellen, asozialen jugendlichen kiffer (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wacko.gif) )

Thx
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The Blobb
Beitrag 21 May 2004, 15:57
Beitrag #6


Hardcoreposter
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ZITAT(drsensimilla @ 21. May 2004, 12:54 )
in österreich ist es normalerweise so, dass bei einer geringen menge (dass 3 g sicher sind) in der regel, sollte der erwischte noch nie auffällig gewesen sein, eingestellt werden.

da kommt dann ein netter brief (der sich elendig lang zeit läßt), wo drinnen steht, dass die anzeige bzw. das gerichtsverfahren auf eine probezeit von 2 jahren eingestellt wird u nach verstreichen dieser zeit erlischt.

eintragung kriegt man nur ins interne polizeiregister (wo jede anzeige drinnensteht, die du in den letzten 7 jahren bekommen hast), das offizielle leumundszeugnis bleibt frei von einträgen

wichtig ist halt, dass du dich nicht mit noch mehr zeug bei der einvernahme belastest, da das gern von den "freunden" provoziert wird. also nur das zugeben wos den beutel schon in der hand halten, wenn es nur eine aussage ist, gibt es keine beweise u die polizei kann nur mehr auf ein geständnis hoffen, bei dem dann ja keine weiteren beweise gesucht werden müssen

Das kann ich zu 100% bestätigen!

Das einzige Problem kann sein wenn du einen Führerschein hast.
Da musst du halt beim Amtsarzt recht scheinheilig tun damit du dann nicht alle 3 Monate oder so pissen gehen musst.
Ich wurde 2000 mal mit einer geringer Menge Pilzchen erwischt, passiert ist nichts ausser dass ich damals und 2005 pissen gehen muss(te).
Dann wird die befristung im FS auch wieder rausgenommen.

Wegen dem FS wird aber immer unterschiedlich gehandhabt.
In D haben die Leute ja auch am meisten wegen dem FS Angst/Probleme, Strafen sind da ja auch meist nebensächlich.
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.: z4ck :.
Beitrag 28 May 2004, 23:35
Beitrag #7


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kann nichts passieren !
Das einzige was sie noch machen können is dich nen tag lang festzuhalten am revier denk ich mal mehr net außerdem wirfs halt einfach weg wenn ne razzia is und tritt paar mal drauf herum ^^ etc (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif)
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e4sy.
Beitrag 29 May 2004, 10:55
Beitrag #8


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Also so ganz wie ihr sehe ich das auch nicht (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) ...es kommt immer darauf an, wo man mit 3 g erwischt wird...Sollte dies in Wien der Fall sein, bin ich mir ziemlich sicher, dass man mit dem SChrecken davon kommt und die Bullen dir das Zeug wegnehmen und sagen, dass du dich schleichen solltest...
Falls du aus einem Kaff bist würde ich an deiner Stelle aufpassen (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) ...Das einem gar nix passiert ist Blödsinn...Eine Anzeige auf 2 Jahre Bewährung bekommt man immer...Mit ein bisschen Pech können auch härtere Strafen eintreten. Ausserdem kann ich dir versichern, dass es nicht das schönste is 3 Mal im Jahr pissen zu gehn.
Ein Freund von mir bekamm 3 Jahre bedingt auf 8 Monate, weil er einer Freundin , die damals nachgewiesen erst 17!!! Jahre war, was schenkte...und da handelte es sich nicht einmal um 3 Grämmer...Also alles ist möglich, glaubt mir...
Worauf du noch achten solltest ist eben das Führerscheinproblem und noch ein heisser Tipp ist : Steck nie was ein, wenn du mit dem Zug fährst....Würdest du mal vor Jahren wegen einer Lapalie in die Akten eingetragen, dann stehst du da heute noch drinnen...
Mir z.B. ist es schon so ergangen...Hatte eine Zurücklegung auf 2 Jahre, wie ich genau 16 Jahre alt war (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) ....Letztens fahr ich mit dem Zug (7Jahre später)...Kripo - Name - ach da schauen wir gleich alles durch...Also ist mein Name noch immer in deren Polizeiakten gespeichert...
Eigentlich ne Frechheit meiner Meinung nach, wenn man 5 Jahre früher das SChreiben vom Gericht bekommt, dass alles gegen dich zurückgestellt wurde und du keinen Eintrag mehr hast...
Aber das ist Österreich...Nicht unbedingt das liberalste wenns um die Raucherei geht
Wünsch euch was (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif)
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arathorn
Beitrag 29 May 2004, 11:05
Beitrag #9


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Tja dagegen hilft nur, keine Drogen konsumieren (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/smile.gif)
Ist gesünder *g*
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Smaug
Beitrag 9 Jun 2004, 11:42
Beitrag #10


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hmmm und schon wieder haben wir divergierende Meinungen.

@ z4ck

joa, wegwerfen würde ich es, dat is mal klar, aber mir gings eher darum, wenn ich irgendwo in einem Park sitze und auf einmal funzelt der Inspektor vom Dienst mit der taschenlampe in deinem gesicht herum, dann funktioniert das mit dem Beweismittel vernichten nur schwer (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif)

@ e4sy

wenn ich in einem tiroler kaff erwischt werden würde, dann hast du vermutlich recht...

ZITAT
Eine Anzeige auf 2 Jahre Bewährung bekommt man immer

sicher?

Also wegen dem Führerschein mache ich mir da keine Sorgen, weil ich zwar faktisch einen besitze, aber praktisch so gut wie nie autofahre.
ich wäre also schon im nüchternen zustand eine Gefahr für die Allgemeinheit und unter Drogeneinfluss würde ich es nichtmal bis zum nächsten Baum schaffen (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/biggrin.gif) (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wacko.gif)
also steige ich gar nicht erst ein, garantiert!

@ all

diesen Eintrag im Polizeiregister;
wer hat auf den Zugriff und wann wird er "benützt" (Verkehrskontrolle, Zoll etc.?)


THx
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drsensimilla
Beitrag 9 Jun 2004, 17:33
Beitrag #11


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ZITAT(Smaug @ 9. Jun 2004, 11:42 )
diesen Eintrag im Polizeiregister;
wer hat auf den Zugriff und wann wird er "benützt" (Verkehrskontrolle, Zoll etc.?)

jup genau so ist es...

es kann sein, dass allein nur wegen so einer anzeige du durchsucht wirst.
polizisten haben ja jetzt immer öfter laptops mit u da haben sie direkten zugriff auf die daten (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/unhappy.gif)
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- Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23. November 2024 - 23:47


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