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> ebay-käufer will vom kauf zurücktreten
carpediem
Beitrag 10 Apr 2004, 10:36
Beitrag #1


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Hier sind sicher einige von euch bei ebay.

ich hab da ein problem. gestern ist eine auktion von mir zu ende gegangen und promt schrieb mir der käufer, dass er sich für ein anderes produkt entschieden hat.


hab dazu schon einiges bei ebay nachgelesen.

aber das ebay forum find ich sehr schlecht gegliedert, da man keine suche funktion hat.

was kann man in diesem fall konkret tun, wenn er sich weigert zu zahlen?
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Blunt Funk
Beitrag 10 Apr 2004, 10:45
Beitrag #2


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An und für sich kommt bei Ebay mit Einstellung des Artikels deinersteits und bebieten des Artikels vom Käufer ein Kaufvertrag zustande, der Käufer müsste das Ding also nehmen.
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Slavko Milosevic
Beitrag 10 Apr 2004, 10:55
Beitrag #3


Hardcoreposter
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Das ist eine Auktion, er muss es auf alle Fälle nehmen. (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) Ich nehme einmal an der user ist noch nicht lange bei ebay, oder vielleicht wars überhaupt sein erstes mal. Er hats ersteigert und aus Basta. Aber meistens ist das kein Beinbruch. Normalerweise bittet man freundlich dass der Verkäufer ein Angebot an einen Zweitbieter schickt (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) Da wills eigentlich immer jemand haben, weils ja meistens eh nur ein eutzal drunter lagen mit ihrem Preis (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) Wenn das allerdings nicht hinhaut und der echte Käufer es nicht haben will dann wird er sowieso erst mal von ebay ausgeschlossen und die Provision wird zurückerstattet wobei du ihn natürlich auch noch klagen kannst;) Aber probiers mal mit nem Zweitbieter (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif)

Der Beitrag wurde von DJ George le Nagelaux bearbeitet: 10 Apr 2004, 10:56
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Kryon
Beitrag 10 Apr 2004, 10:57
Beitrag #4


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jap, rein rechtlich und kaufmännisch gesehen ist der kauf bindend. Das Einstellen des Artikels ist ein Antrag und und das Bieten die Annahme. Daraus ergibt sich der Kaufvertrag. Du kannst auf Dein Recht bestehen oder freundlicherweiße darauf verzichten. Allerdings ist das natürlich ärgerlich wenn es um keinen kleinen Betrag geht.
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carpediem
Beitrag 10 Apr 2004, 16:18
Beitrag #5


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naja, der kleine betrag ist 63 euroen.

das mit dem zweitbieter hätt ich schon versucht nur leider erlaubt mir ebay nicht dem eine mail zu schicken.

anscheinend haben die da so ein sperrprogramm reingegeben, damit man zu denk käufern keinen kontakt haben kann.

genau das selbe was ihr geschrieben habt, hab ich auch im internet gelesen. es ist quasi ein kaufvertrag zustande gekommen und da er keinen driftigen grund genannt hat (er sagte, dass er sich für ein anderes produkt entschieden hat) sollte man ihn auch zur rechenschaft ziehen.

ich werd mal sehen, wie er auf meine mail reagiert. da hab ich ihm nämlich an seine verpflichtung als käufer erinnernt.
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eigengrau
Beitrag 10 Apr 2004, 18:11
Beitrag #6


BMFH
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IANAL, aber ich würd den Kauf so sehen wie ein Katalogkauf. Besonders da auch hier das Produkt nicht für die Gewährleistung geprüft werden kann (offensichtliche Mängel).

Bei dieser Art kann der Käufer 2 Wochen vom Kauf zurück tretten, ohne Angabe von Gründen (das Produkt darf alledings keine Gebrauchspuren aufweisen, ausser solche die zum Überprüfen notwendig waren).

Die Frage ist allerdings ob für diese Art der Verkäufer gewerblich auftretten muss und ob das hier der Fall ist.

b4n
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Slavko Milosevic
Beitrag 11 Apr 2004, 18:21
Beitrag #7


Hardcoreposter
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Ne das ist ein Privatverkauf (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) Wenn ein Kaufmann im Zuge seines Gewerbes etwas auf ebay einstellt ist das was anderes (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif)
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Fobs
Beitrag 11 Apr 2004, 21:07
Beitrag #8


> Faah Bien <
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(IMG:http://www.click-smilies.de/my_smileys/smileys1/wayne.gif) (sollte der kurzen Aufmunterung dienen) mir war grad dannach (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/lookaround.gif) (ned falsch verstehen)

Hab keine Ahnung was man da tun könnte....

Der Beitrag wurde von Fobs bearbeitet: 11 Apr 2004, 21:17
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cableguy
Beitrag 11 Apr 2004, 21:54
Beitrag #9


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hi!
der käufer MUSS die ersteigerte ware auch kaufen, so steht es auch bei ebay. du kannst an ebay ein mail schicken, dann steigen die dem mal auf die zehen. wg. knapp 70 euro würde dein rechtschutz (wenn du einen hast) aber sicher keine deckung für einen anwalt geben, deshalb würde ich es "friedlich" probieren. ;-)
alles gute!
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Dj-DarrenPK
Beitrag 11 Apr 2004, 22:19
Beitrag #10


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ZITAT(Houserocker @ 10. Apr 2004, 10:36 )
ich hab da ein problem. gestern ist eine auktion von mir zu ende gegangen und promt schrieb mir der käufer, dass er sich für ein anderes produkt entschieden hat.

also hier hast du eine auszug aus Ebay--> Der Artikel wird von Privat verkauft, das bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen eventuell gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren und Neuwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Naj ich bin ein leidenschaftlicher EBAYER und mir ist das auch schon öffters passiert aber da kannst du ganz einfach ein Mail an Ebay schreiben und an den zweit bietenden und solltest du hilfe brauchen meld dich auf meine PM-Box werd dir gern helfen...!
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