Gründung eines Veranstaltungsteams |
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Gründung eines Veranstaltungsteams |
4 Mar 2003, 15:01
Beitrag
#1
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Halunke Gruppe: Members Beiträge: 374 Mitglied seit: 8-October 02 Wohnort: City Of God Mitglieds-Nr.: 399 |
Nun ich möchte eine Art "FIRMA" a lá Young Rotations machen!
mit Eventmanagement, DJ-Pool, Board,.... etc. aber nur nebenbei (als Spaß) siehe EME ! Muss ich da etwas anmelden ausser wenn ich es patentieren lassen möchte?!?!?! Will halt alles von zu Hause machen (Events veranstalten, Board errichten , "auflegen" LOL.....) Bitte um Hilfe! |
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4 Mar 2003, 15:03
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#2
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da best hardware moderator ever:-) Gruppe: Members Beiträge: 5.479 Mitglied seit: 19-April 02 Wohnort: vienna rulez ! Mitglieds-Nr.: 120 |
also sobald mal kohle rausschaut solltest dir ein gewerbe / verein anmelden ... je nachdem ..
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4 Mar 2003, 15:05
Beitrag
#3
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Halunke Gruppe: Members Beiträge: 374 Mitglied seit: 8-October 02 Wohnort: City Of God Mitglieds-Nr.: 399 |
meinst du wenn mehr herrausschaut ?!?!?! (größere Beträge)
aber bei kleinem umsatz etc. brauch ich nix oder ? BIG THX! |
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4 Mar 2003, 15:36
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#4
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Hardcoreposter Gruppe: Members Beiträge: 2.799 Mitglied seit: 10-January 03 Mitglieds-Nr.: 684 |
Ich bin selber gerade beim Überlegen ein Festl zu Veranstallten. Es ist alles bei weitem nicht einfach. Für jeden Dreck braucht man zig bewilligunen von Amt so und So, was auch ordentlich kostet. Kommt nun drauf an wie dus organisieren willst. Als Gemeinnüziger Verrein wirds einfacher. Offiziell als Veranstallter schwieriger. Einfach ist eh nichts und nebenbei zum Spaß geht gar nichts.
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4 Mar 2003, 15:37
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#5
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schlittnfohra! Gruppe: tb admin Beiträge: 22.803 Mitglied seit: 26-March 02 Wohnort: 9900 Mitglieds-Nr.: 85 |
ZITAT(MarcoTITAN @ 4. Mar 2003, 15:05 ) aber bei kleinem umsatz etc. brauch ich nix oder ? sobald du was verdienst musst du auch Steuern bezahlen - soviel ich weis. als Verein hast du z.b. nen (steuerfreien) freibetrag zur verfügung, das is da der vorteil ... |
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4 Mar 2003, 15:44
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#6
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Halunke Gruppe: Members Beiträge: 374 Mitglied seit: 8-October 02 Wohnort: City Of God Mitglieds-Nr.: 399 |
hehe , big thx for your help!
Ich kanns ja so auch machen oder: sag ma mal das projekt heisst (hmhm: Max Mustermann Electronic Music...... so ein blödsinn) naja ich mach ne homepage mit board, dj-pool, etc. Vermittle die DJ´s verlange natürlich "nix" (am Anfang , erst wenns amal gscheid rennt gehts los) und veranstalte events bei denen ich eh AKM , etc. alles zahle! (die events finden verschiedenst statt) DA BRAUCH I JA DEN MIST NED ODER? |
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4 Mar 2003, 15:52
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#7
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Hardcoreposter Gruppe: Members Beiträge: 2.799 Mitglied seit: 10-January 03 Mitglieds-Nr.: 684 |
Wenn du großzügigerweise alles zahlst und keinen Gewinn erwirtschaftest brauchste nur den Bürokratenkram zu erledigen. Auf die Dauer wird das aber ordentlich teuer....
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4 Mar 2003, 15:56
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#8
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Halunke Gruppe: Members Beiträge: 374 Mitglied seit: 8-October 02 Wohnort: City Of God Mitglieds-Nr.: 399 |
gewinn mache ich nur bei den events (die ich auch entsprechend anmelde ...... und dafür zahle ich auch dann Ust, AKM,........) aber nur bei den EVENTS!!!
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4 Mar 2003, 16:09
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#9
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da best hardware moderator ever:-) Gruppe: Members Beiträge: 5.479 Mitglied seit: 19-April 02 Wohnort: vienna rulez ! Mitglieds-Nr.: 120 |
sobald du bei der vermittlung von djs was verdienst > steuern blechen + buchhaltung
führen + versteuern ... |
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4 Mar 2003, 16:13
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#10
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-=? |)33J4Y ¿=- Gruppe: Members Beiträge: 1.909 Mitglied seit: 21-January 03 Wohnort: Linz Mitglieds-Nr.: 749 |
Es gibt da so einen Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro, wenn ich mich recht erinnere, solang dein Gewinn, diesen Betrag im Jahr nicht übersteigt, bist nicht steuerpflichtig (hab ich grad nachgelesen, kann aber sein, dass ich mich irre) Eigentlich müsstest aber eine Steuererklärung abgeben, bei der dann rauskommt, dasst eh ned mehr verdient hast und somit keine Steuern zahlen musst. Also für den Fall, dass dich nicht irgendwann die Finanzprüfer erwischen sollen, mach am besten a Steuererklärung, des kann sonst böse ausgehen, Außer du verlangst für nix a Geld, dann is des eh hinfällig.
Wo sind die Wirtschaftler, korrigierts mich, falls ich da jetzt kompletten Unfug gequatscht habe :-) greets Shark T. |
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4 Mar 2003, 20:14
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#11
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NILS Gruppe: Members Beiträge: 1.473 Mitglied seit: 15-July 02 Wohnort: E'zell Mitglieds-Nr.: 275 |
machs illegal....
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4 Mar 2003, 20:25
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#12
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REAX? Gruppe: Members Beiträge: 1.790 Mitglied seit: 18-April 02 Wohnort: WIEN Mitglieds-Nr.: 119 |
ZITAT(MarcoTITAN @ 4. Mar 2003, 15:01 ) Nun ich möchte eine Art "FIRMA" a lá Young Rotations machen! Bitte ich muss das sofort richtigstellen.... weil das wird noch immer falsch verstanden... Young Rotations ist keine Firma, Young Rotations ist ein Verein..... eine Community von Djs, Produzenten, Veranstaltern..... Young Rotations selbst ist auch kein Veranstalter!!! wollt das nur klar stellen.. (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) mfg, Phil. |
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5 Mar 2003, 07:32
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#13
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Halunke Gruppe: Members Beiträge: 374 Mitglied seit: 8-October 02 Wohnort: City Of God Mitglieds-Nr.: 399 |
und muss YR was zahlen?
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5 Mar 2003, 08:06
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#14
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JUNGVETERAN Gruppe: Members Beiträge: 632 Mitglied seit: 27-December 02 Wohnort: oberösterreich Mitglieds-Nr.: 624 |
Machts einen Veranstaltungsverein
Dann gehts leichter (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/devil.gif) / Aktuell Vereinsgesetz 2002 Mit 1. Juli 2002 ist das Vereinsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 66/2002, in Kraft getreten und gleichzeitig wurde das bisherige Vereinsgesetz 1951 aufgehoben. Wesentliche Änderungen im neuen Vereinsgesetz sind: Als Vereinsbehörde fungieren die Bezirksverwaltungsbehörde, in Orten wo eine Bundespolizeidirektion besteht, diese. Als Berufungsinstanz sind die Sicherheitsdirektionen vorgesehen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Führung von lokalen Vereinsregistern und einem künftigen – noch zu schaffenden - Elektronischen Zentralen Vereinsregister (ZVR) wurden geschaffen. Mindesterfordernis für einen Verein sind zwei Vereinsmitglieder. Mit der Anzeige der Vereinserrichtung sind die Statuten nur noch einfach (statt bisher dreifach) vorzulegen. Die Vereinsbehörde muss ihre Entscheidung binnen vier Wochen (ausnahmsweise bis zu sechs Wochen) treffen. Bei positivem Abschluss des vereinsbehördlichen Verfahrens erhält der Anzeiger eine unbeglaubigte Statutenabschrift und einen kostenlosen Vereinsregisterauszug als Serviceleistung und Starthilfe übermittelt. Für die Rechnungslegung ist je nach Größe des Vereins ein Drei-Stufen-System anzuwenden. Für Schulden des Vereins gegenüber vereinsfremden Dritten haftet grundsätzlich (sofern nicht besondere gesetzliche Vorschriften oder persönliche rechtsgeschäftliche Verpflichtungen bestehen) nur der Verein mit seinem Vereinsvermögen. Gegenüber dem Verein haften seine Funktionäre für Schäden, die aus einer Verletzung ihrer dem Verein gegenüber bestehenden gesetzlichen oder statutarischen Pflichten entstehen, wenn sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalter missachten. Am 1.7.2002 anhängige Verfahren sind nach der alten Rechtslage (Vereinsgesetz 1951) zu beenden. dev/ |
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5 Mar 2003, 18:51
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#15
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Guests |
ZITAT(MarcoTITAN @ 5. Mar 2003, 7:32 ) und muss YR was zahlen? YR ist ein Verein, daher haben sie keine Abganben! |
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6 Mar 2003, 14:24
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#16
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thupä-usärin und stolze mami!!! Gruppe: Members Beiträge: 1.527 Mitglied seit: 25-March 02 Wohnort: OÖ Mitglieds-Nr.: 81 |
hey marco ich mach mit...brauch das eh für meine ausbildung...eventmanaging und so...
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