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> frage zur verbreitugn livesets, paar rechtliche infos würd ich brauchen
Probe
Beitrag 28 Sep 2006, 06:11
Beitrag #1


Newbie
*

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Beiträge: 14
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Wohnort: Villach
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hallo (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/smile.gif)

ich hätte ne frage zur verbreitung von livesets in österreich ...
und ich hoffe hier antwort zu finden.


meine frage:

meine leute und ich werden bald mit unserem communityportal online gehen und
es wird eine download bereich geben wo ich vorhabe mehrere livesets zu veröffentlichen ohne komerziellen gewinn (einfach nur sets die jeder hören sollte (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) ).

ist es in österreich strafbar? - ich denke schon...
wenn ja wie kann man das umgehen? - disclaimer?, rusischer server?, whatever...
gibt es die möglichkeit abgaben zu bezahlen?


vielen dank im voraus

Probe
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soundfreak
Beitrag 28 Sep 2006, 07:06
Beitrag #2


schlittnfohra!
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wg. abgaben bezahlen --> kontaktiere www.akm.at
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dfx
Beitrag 28 Sep 2006, 07:08
Beitrag #3


sin(πx) / πx
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ZITAT(soundfreak @ 28. Sep 2006, 7:06 )
wg. abgaben bezahlen --> kontaktiere www.akm.at

eher www.akm.co.at (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/tounge.gif)
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Neo
Beitrag 28 Sep 2006, 07:09
Beitrag #4


schnuffi
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dann kommt noch hinzu das du jeden künstler vorher fragen müsstest ob du sein set eh online stellen darfst, da kannst ja zb die play.fm leute fragen
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eigengrau
Beitrag 28 Sep 2006, 13:30
Beitrag #5


BMFH
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Du kannst auch einfach Songs unter einer freien Lizenz nehmen. Da muss man nicht mehr nachfragen und zahlt keine Gebühren an die AKM. Die AKM Seite selbst schweigt sich über solche Dinge leider aus. Ansonsten könntest du auch noch die Künstler fragen ob du ihre Songs für deine spezielle Anwendung frei im Sinne von gratis verwenden darfst. Dann müssen die Künstler es nur die geben und wieder hat AKM et al. nichts zu melden und kassieren.
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fakeschlange
Beitrag 28 Sep 2006, 13:41
Beitrag #6


Hardcoreposter
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ZITAT(Alpha600 @ 28. Sep 2006, 12:30 )
Ansonsten könntest du auch noch die Künstler fragen ob du ihre Songs für deine spezielle Anwendung frei im Sinne von gratis verwenden darfst. Dann müssen die Künstler es nur die geben und wieder hat AKM et al. nichts zu melden und kassieren.

das ist so nicht ganz richtig. sobald ein künstler sich bei der akm meldet, übernimmt diese automatisch die rechteverwertung und ist somit bei jeder art von öffentlicher nutzung mit einzubeziehen.

sofern du keinen dezidierten nachweis bringen kannst, dass du ausschließlich werke von nicht akm-gemeldeten künstlern verbreitest, gilt außerdem die akm-vermutung. d.h. dass du dann auf jeden fall gebühren an die akm zahlen musst.
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eigengrau
Beitrag 29 Sep 2006, 16:23
Beitrag #7


BMFH
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Gruppe: tb-Support
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Mitglied seit: 27-January 04
Wohnort: Wien
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Das letzte Wort in welcher Weise Werke verbreitet werden können hat der Urheber. Sonst könnte niemand der bei der AKM ist Werke unter die Creative Commons stellen. Demnach kann ich sehr wohl Werke nur unter meine Kontrolle stellen.

Das mit der Unschuldsvermutung stimmt nur teilweise. Auch die AKM muss sich einer non-commercial Lizenz unterwerfen. Dass sie meistens Geld kassieren und dann an ganz andere Künstler verschenken ist natürlich eine Schweinerei.
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