Statutenfehler bei steirischen Vereinen, Vereinen drohen finanzielle Einbußen |
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Statutenfehler bei steirischen Vereinen, Vereinen drohen finanzielle Einbußen |
10 Jun 2006, 12:43
Beitrag
#1
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hääää? Gruppe: Members Beiträge: 1.879 Mitglied seit: 7-April 03 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 1.530 |
ZITAT Vereinen drohen massive finanzielle Einbußen Durch das seit 2002 geltende neue Vereinsgesetz droht zahlreichen steirischen Vereinen jetzt ein böses Erwachen: Ihnen droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und dadurch großer finanzieller Schaden. 17.000 steirische Vereine Bis Ende Juni des heurigen Jahres müssen alle 17.000 steirischen Vereine ihre Statuten bei der Vereinspolizei bei der Sicherheitsdirektion bzw. bei den Bezirkshauptmannschaften abgeben. Gilt ein Verein als gemeinnützig, dann erspart er sich die Körperschaftssteuer in Höhe von 25 Prozent der Einnahmen. Fehlende Formulierung in Statuten Auf Grund einer falschen Formulierung bei der Statutenvorlage, die sich viele Vereine von der Internet-Seite des Innenministeriums heruntergeladen haben, droht ihnen jetzt der Verlust der Gemeinnützigkeit, warnt die Obfrau der Zukunftsplattform Steirischer Vereine und Steuerberaterin Heike Stark: "Diese sind vereinsrechtlich absolut okay, aber die Auflösungsbestimmung ist falsch. Das heißt, diese Auflösungsbestimmung wird beim Finanzamt nicht anerkannt, und wenn sie das dem Finanzamt geben, müssen sie im Endeffekt Steuern zahlen." Kontrolle könnte Geld sparen In dieser Vorlage fehlt bei der Auflösungsbestimmung eine Zusatzformulierung. Die richtige Auflösungsbestimmung müsste lauten: "Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes fällt das verbleibende Vereinsvermögen an eine Organisation, Verein, zur Verwendung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung". Da diese Formulierung allerdings in der Internet-Vorlage nicht vorhanden ist, erkennt das Ministerium den Verein nicht als gemeinnützig an, wodurch wiederum die Körperschaftssteuer fällig wird. Daher rät Heike Stark allen Vereinen, ihre Statuten noch einmal zu kontrollieren und wenn notwendig die Statuten entsprechend abzuändern. quelle: ORF |
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10 Jun 2006, 12:46
Beitrag
#2
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Hardcoreposter Gruppe: Members Beiträge: 2.799 Mitglied seit: 10-January 03 Mitglieds-Nr.: 684 |
Ui, aufgepasst Shellbeachler...sonst kommt eine massive Kernölsteuernachzahlung auf euch zu (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif)
Der Beitrag wurde von DJ George le Nagelaux bearbeitet: 10 Jun 2006, 12:52 |
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10 Jun 2006, 12:53
Beitrag
#3
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objektophil Gruppe: Members Beiträge: 1.654 Mitglied seit: 22-November 04 Wohnort: 4040, Stahlstadt Linz Mitglieds-Nr.: 4.967 |
uiuiui...
genau deshalb haben wir unsere statuten selbst verfasst und nix vorgefertigtes verwendet.... aber arg find ichs schon dass der verein dafür grade stehen muss weil ein fehlerhaftes formular downgeloaded haben,... frechheit eigentlich |
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