Betreiber haften für Forenbeiträge! |
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Betreiber haften für Forenbeiträge! |
7 Dec 2005, 18:31
Beitrag
#1
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Reality Bites Rec (GER) Ocean Drive Rec (US) Receptive Rec (UK) Gruppe: tb-Support Beiträge: 6.126 Mitglied seit: 2-January 03 Wohnort: Wels, Oberösterreich Mitglieds-Nr.: 647 |
sicherlich auch fürs TB intressant:
ZITAT In einem Urteil gegen heise online bestätigte das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung, die es heise online verbietet, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, den Server-Betrieb eines Unternehmens durch massenhaften Downloads eines Programms zu stören.
Im konkreten Fall hatten im Forum von heise Mitglieder ein Script veröffentlicht, durch das der Download-Services des Unternehmens Universal Boards gefährdet werden konnte. Der Anwalt von Universal Boards verlangte per Abmahnung es zu unterlassen, „an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken“, in denen dazu aufgerufen wird den Server seines Mandanten in die Knie zu zwingen. Nachdem heise online durch die Abmahnung Kenntnis von dieser Sache erlangte, wurden die entsprechenden Beiträge unverzüglich gelöscht. Allerdings wies heise online die geforderte Verpflichtung von sich, da man nach eigener Ansicht erst nach Kenntnis der rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Dies wies das Hamburger Landgericht nach einer einstündigen mündlichen Verhandlung mit der Erklärung zurück, dass der Verlag allein durch die Verbreitung haftbar zu machen sei, ob er von den geäußerten Beiträgen Kenntnis hat oder nicht, denn der Verlag könne die Texte vorher schließlich automatisch oder manuell prüfen. Der Art und Weise, wie heise online sein Forum betreibe, fordere ein rechtswidriges Verhalten der Nutzer geradezu heraus, so der Richter. Der Einwand von heise online, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Beiträgen im Monat nicht möglich ist, lies das Hamburger Landgericht nicht gelten. Damit zwingt das Hamburger Landgericht faktisch jeden Betreiber von Foren, Blogs, Gästebüchern und sogar Chaträumen alle Beiträge vor Veröffentlichung auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. Dass dieser Schnellschuss des Hamburger Landgerichtes äußerst kurzsichtig und mit normalem Menschenverstand kaum vereinbar ist, leuchtet wohl jedem ein. Viel peinlicher jedoch ist, dass das Urteil des Hamburger Landgerichts offenbar in krassem Gegensatz zum geltenden Recht sowie einer EU-Richtlinie steht. So heißt es im §11 des Gesetz über die Nutzung von Telediensten: „Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern 1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder 2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.“ Dieser scheinbar verspätete Aprilscherz des Hamburger Landgerichts wäre wohl perfekt gewesen, wenn man als Strafe gegen die Betreiber von heise online Tod durch den Strang oder Ähnliches ausgesprochen hätte. So bleibt die Fragen offen, was die Richter zu diesem skurrilen Urteil bewegt hat. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach Erhalt der Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Hamburger Landgerichts einzulegen. quelle: computerbase.de |
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7 Dec 2005, 18:38
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#2
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ENFANT TERRIBLE Gruppe: Members Beiträge: 2.691 Mitglied seit: 31-October 02 Mitglieds-Nr.: 470 |
ZITAT Damit zwingt das Hamburger Landgericht faktisch jeden Betreiber von Foren, Blogs, Gästebüchern und sogar Chaträumen alle Beiträge vor Veröffentlichung auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. heftig! (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/notify.gif) Der Beitrag wurde von Miss Dita D.K.-dance bearbeitet: 7 Dec 2005, 19:00 |
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7 Dec 2005, 19:06
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#3
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MDMA a.D. Gruppe: tb-Support Beiträge: 4.734 Mitglied seit: 7-June 03 Wohnort: im zarten Rosa Mitglieds-Nr.: 1.795 |
Einerseits. Andererseits: Wer macht sich von behördlicher Seite die Mühe 200.000 Posts zu lesen in Zeiten der Personaleinsparung?
Sollen Erbsenzählen gehen,... |
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7 Dec 2005, 19:31
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#4
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
Keiner. Wozu auch?
Es geht darum, dass man von irgendeiner Seite wegen irgendwelcher Aussagen geklagt werden kann. Bisschen weiter denken. |
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8 Dec 2005, 00:56
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BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
Auch Richter dürfen Idioten sein. In einer Berufung geht das nicht durch. Heise wird dazu wohl noch berichten =)
b4n |
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8 Dec 2005, 08:58
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#6
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in pension Gruppe: tb te@m Beiträge: 3.103 Mitglied seit: 21-May 02 Wohnort: Klagenfurt Mitglieds-Nr.: 166 |
das wissen wir "leider" schon...
daher auch die brutale zensur hier am board |
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8 Dec 2005, 14:06
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#7
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schlittnfohra! Gruppe: tb admin Beiträge: 22.803 Mitglied seit: 26-March 02 Wohnort: 9900 Mitglieds-Nr.: 85 |
ZITAT(Alpha600 @ 8. Dec 2005, 0:56 ) In einer Berufung geht das nicht durch. Heise wird dazu wohl noch berichten. hoffe selbiges. wenn es in der sache news gibt, bitte in diesem thema dazu posten, nicht uninteressant, wie es dann im endeffekt aus geht (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/crazy.gif) |
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8 Dec 2005, 14:39
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#8
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stiangglanderstenz Gruppe: Members Beiträge: 1.980 Mitglied seit: 10-August 05 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 6.948 |
mit der haftung oder der umsichgreifenden zensur?
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8 Dec 2005, 15:26
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#9
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schlittnfohra! Gruppe: tb admin Beiträge: 22.803 Mitglied seit: 26-March 02 Wohnort: 9900 Mitglieds-Nr.: 85 |
falls frage an mich ging: wie es mit der haftungsfrage ausgeht interessiert mich.
ZITAT Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern 1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder 2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.“ der 2te punkt klingt eigentlich recht plausibel - so handhaben is eh ok. aber obiges urteil is wohl mehr wie zum (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/puke.gif) |
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8 Dec 2005, 18:33
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#10
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der seltene gast Gruppe: Members Beiträge: 2.380 Mitglied seit: 12-September 02 Wohnort: wien Mitglieds-Nr.: 353 |
ZITAT(Zulu @ 8. Dec 2005, 8:58 ) das wissen wir "leider" schon... daher auch die brutale zensur hier am board Wo genau, bitte? Schreib' sowas doch nicht, das ist nur Wasser auf die Mühlen der kontrarevolutionären Guerilleros. Egal, ob du's ernst oder spaßig gemeint hast. De facto wird lediglich die "Lex G-Txxx" beinhart exekutiert, sonst ist das Board eh ein Schlaraffenland der Meinungsäußerung. Sollte dieses Urteil bis zur höchsten Instanz bestätigt werden, wäre es der Tod für jede Website, die vom User-Input lebt. Also recht unwahrscheinlich, daß es haltbar ist. |
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8 Dec 2005, 20:09
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#11
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
ZITAT(B. @ 8. Dec 2005, 18:33 ) kontrarevolutionären Wie meinen? "kontra"?? "Revolutionär"??? Das Board liegt doch bitte im totalen Zeitgeist! |
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