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> Verlose unreleased platte, drive through - planet muzik
Delegoano
Beitrag 30 Sep 2005, 13:32
Beitrag #1


Delegoano
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hier gehts zum text

http://www.technoboard.at/index.php?showto...15&#entry226198
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dj AcidGreen/Aci...
Beitrag 30 Sep 2005, 13:40
Beitrag #2


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also wenn ihr da keine abgaben > egal ob das jetzt gratis ist oder nicht > seid ihr schwerst illegal unterwegs......


ich war lange zeit bei www. tornadox.com mit an board (event recorder)
und das war auch gratis ... es waren auch nur streams und da müssen auch lizenzen bezahlt werden !!
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Delegoano
Beitrag 30 Sep 2005, 13:42
Beitrag #3


Delegoano
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wenn du da einen konkreten text oder thread hast, dann bitte ich darum... Meiner meinung nach ist ein Set das Artwork des DJ´s somit über nimmt dieser die Verantwortung... ...sowie alle downloadlinks auf der seite .... aber korrigiere mich wenn ich da falsch liege

in diesem fall geht´s aber um ein gewinnspiel, nicht ums downloaden, des weiteren werden wir die playlists (die im moment leider noch unvollständig sind durch eine kaufoption erweitern, so dass du den track auf dem set direkt über uns beziehen kannst. wir kümmern uns dann um den versand durch den jeweils billigsten online shop)

Der Beitrag wurde von Delegoano bearbeitet: 30 Sep 2005, 13:44
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dj AcidGreen/Aci...
Beitrag 30 Sep 2005, 13:48
Beitrag #4


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hier >>> nochmals > illegal


Das nennt sich dann
"Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites zu Präsentationszwecken"

Hier die GEMA Information:
http://www.gema.de/kunden/direktion_indust..._w1_tarif.shtml

Auszug:

IV. Private Websites

Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites, die Privatpersonen in nicht-gewerblichem Zusammenhang unterhalten oder unterhalten lassen.

Vergütung

(1) Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire € 25,00 pro Jahr, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat bis zu 2.000 betragen darf.

(2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als 2.000, ist für jeweils weitere bis zu 2.000 Zugriffe mit Musiknutzung der vorstehende Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von € 25,00 pro Jahr zusätzlich zu bezahlen.

(3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, ist für jeweils jede weitere Minute eine Vergütung von € 5,00 zu bezahlen.

(4) Dieser Tarif gilt nur bei Verwendung von bis zu zehn Werken, sowie bis zu einer monatlichen Zugriffszahl mit Musiknutzung von bis zu 2.000. Bei einer größeren Anzahl von Werken oder einer höheren Zahl von Zugriffen findet Abschnitt II. Anwendung.



V. Websites von nicht-gewerblichen Institutionen

Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites die nicht-gewerbliche Institutionen in nicht-gewerblichem Zusammenhang unterhalten oder unterhalten lassen.

Vergütung

(1) Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire € 100,00 pro Jahr, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat bis zu 10.000 betragen darf.

(2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als 10.000, ist für jeweils weitere bis zu 10.000 Zugriffe mit Musiknutzung der vorstehende Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von € 100,00 pro Jahr zusätzlich zu bezahlen.

(3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, ist für jeweils jede weitere Minute eine Vergütung von € 20,00 zu bezahlen.

*********************************************************

Und hier, wenn Du es lediglich nur zum "Anhören" anbietest:

http://www.gema.de/kunden/direktion_indust...od3_tarif.shtml

Auszug:

Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires Music-on-Demand ohne Download beim Endnutzer zum privaten Gebrauch


II. Vergütung
Die Vergütung beträgt vorbehaltlich nachstehender Absätze 15 % der Vergütungsgrundlage (ausschließlich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer), mindestens jedoch € 0,125 für jedes abgerufene Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten.

Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, wird für jeweils jede weitere Minute eine Vergütung von € 0,025 berechnet.

Gibt es im Rahmen des Music-on-Demand Angebots ohne Download keine Marktpreise gemäß Abschnitt II, Ziff. 4, beträgt die Vergütung € 0,1875 pro abgerufenes Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten.

Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, wird für jeweils jede weitere Minute eine Vergütung von € 0,0375 berechnet.

Als Vergütungsgrundlage gilt der Preis, den der Endnutzer für die Leistungen des Music-on-Demand Angebots ohne Download bezahlt. Werden Leistungen des Music-on-Demand Dienstes oder Bestandteile dieser Leistungen durch andere Beiträge, z.B. Übermittlungsentgelte, Abonnementgebühren, Werbung, Sponsoring, Provisionen oder Kompensationsgeschäfte, finanziert oder getrennt berechnet, so sind diese Beträge Bestandteil der Vergütungsgrundlage gemäß Abschnitt II. Ziffer 1. Soweit Abschnitt II. Ziffer 4. Satz 2 einschlägig ist, muss zeitlich vor Beginn der Nutzung der Werke aus dem GEMA-Repertoire mit der GEMA eine Vereinbarung über die Vergütungsgrundlage getroffen werden.

Hinsichtlich der Mindestvergütungen gemäß Abschnitt II Ziffer 1. und der Vergütung gemäß Abschnitt II, Ziffer 2. erfolgt befristet bis zum 31.12.2004 eine Anpassung von 20%.
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Delegoano
Beitrag 30 Sep 2005, 13:52
Beitrag #5


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danke für die info, ich werde das mit unserem Admin und seitengründer besprechen, schließlich soll hier alles mit rechten dingen zugehen...
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dj AcidGreen/Aci...
Beitrag 30 Sep 2005, 13:55
Beitrag #6


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oje .. dann wirds die seite nimma lang geben (kostet sehr viel geld)... aus dem grund war auch tornadox.com jetzt sehr lange offline ...
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Beitrag 30 Sep 2005, 13:58
Beitrag #7


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keine Sorge, wir lassen uns schon nicht so schnell abdrehen.... ...sind ja noch sehr underground...

ich hab da noch ne frage... bin ja hauptsächlich pr-mäßig unterwegs, aber info schadet nie...

wie weit deckt dieser Passus überhaupt Werke eines DJ´s ab, da sonst niemals ein dj, wie etwa dylan drazen (und der ist groooß) seine Sets auf seiner Seite veröffentlichen könnte
Wie machen denn das die dj´s auf der seite ? ich glaube kaum dass hier ein dj lizenzen für ein set zahlt, der hier einen downloadlink angibt...

Der Beitrag wurde von Delegoano bearbeitet: 30 Sep 2005, 13:59
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dj AcidGreen/Aci...
Beitrag 30 Sep 2005, 14:03
Beitrag #8


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keine ahnung wie die das machen ...

es gibt da noch irgend eine regelung für remix ... ob sets da drunter fallen weiß ich nicht ... gibts aber sicher auf der gema seite zu lesen
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Delegoano
Beitrag 30 Sep 2005, 14:09
Beitrag #9


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ich habe nämlich über das thema (wäre einen eigenen thread wert) mit unserem Admin gesprochen, der mir damals sagte, dass es einen eigenen passus für mixcompilations gibt, dass solange diese nicht zum verkauf oder gewerblichen nutzen verwendet werden, der mix als artwork des DJ´s zu betrachten ist und so zumindest ´die rechte über den Mix auf den DJ übergehen...

...aber ich danke dir für den anstoss, ich werde das nochmal thematisieren, wenn ich mehr weis... allerdings ist tornadox auch gewerblich gefahren (oder etwa nicht) wir leben im prinzip von spenden, der server steht in kanada, und uns hat ausser dem einen oder anderen unbekannten noch nie jemals wer darauf angesprochen dass wir illegal unterwegs wären, im gegenteil, die meisten labelchefs und booking-agencies mit denen wir in contact stehen (u.a. truehouse, openhouse, logicca spanien) waren von dem konzept begeistert, jedoch leben diese Leute von Musik und hätten uns gerade deshalb drauf aufmerksam gemacht, wenn es wirklich so drastisch ist wie du sagts...

aber sobald ich darüber mehr weiß, teile ich dir natürlich die neuigkeiten mit: bis dahin viel spass beim saugen, (und ruf sony nicht an (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/smile.gif)
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Delegoano
Beitrag 30 Sep 2005, 14:10
Beitrag #10


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hier nochmal der link zum gewinnspiel:

http://www.technoboard.at/index.php?showto...15&#entry226198

Der Beitrag wurde von Delegoano bearbeitet: 30 Sep 2005, 14:24
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Delegoano
Beitrag 30 Sep 2005, 14:22
Beitrag #11


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http://www.gema.de/cgi-bin/hlsearch?d=%2Fk...&c=1&r=1000&n=1

ich habe gerade nachgesehen, die einzige klausel, die in diesem Fall zutrifft, ist, dass um erlaubnis gefragt werden muß... ...verpflichtende abgaben b.z.w. lizenzen sind in diesem Fall nicht zwingend erforderlich

ich werde aber noch weiter nachforschen

[QUOTE]Darf ein DJ einen Mix als CD oder im Internet zur Eigenwerbung oder zum Verkauf anbieten?
Möchte ein DJ einen Mix auf Tonträger oder als Datei festhalten, muss er vorab folgende Rechte klären:

Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Einer Bearbeitung oder Umgestaltung des Originaltitels muss der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten wird, zustimmen. Auskunft zum jeweiligen Musikverlag erhält man auf der Datenbank der GEMA- Homepage www.gema.de/repertoiresuche/ oder bei der Dokumentationsstelle der GEMA in Berlin, Dagmar Rosenberger, [email protected], Telefon 030/21245-450.


Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller (Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Informationen dazu gibt es bei dem Verband der Tonträgerhersteller IFPI unter www.ifpi.de oder bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) unter www.gvl.de. Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA eine Lizenz erteilen. Für die Lizenzierung von Tonträgen ist die Direktion Industrie zuständig, [email protected], Telefon 089/48003-800. Für die Präsentation von Musik im Internet die Multimediaabteilung der GEMA: [email protected] Telefon 089/48003-800.


Kann ein DJ selbst einen Mix als Werk anmelden und Tantiemen erhalten?
Wenn man mit der Genehmigung der Rechteinhaber einen Titel bearbeitet und dadurch ein eigenes Werk schafft, ist dies wie ein selbstständiges Werk geschützt. Wenn der Bearbeiter Mitglied bei der GEMA ist und sein Werk anmeldet, erhält er für die Nutzung dieses neuen Titels im Bereich Rundfunk anteilig Tantiemen durch die GEMA. Wird die neue Version des Titels z.B. im Radio gespielt, erhalten sowohl die Urheber des Originaltitels wie auch der Bearbeiter die ihnen zustehende Vergütung.
Hat der DJ den Titel selbst komponiert und getextet und diesen als Mitglied bei der GEMA angemeldet, so wird sein Titel bei der Sendung im Rundfunk und bei CD-Vervielfältigungen mit 100 Prozent des Komponisten- und Textdichteranteils abgerechnet. Die Anmeldung als GEMA-Mitglied erfolgt bei der Mitgliederabteilung, [email protected] Telefon 089/48003-642.

Der Beitrag wurde von Delegoano bearbeitet: 30 Sep 2005, 14:25
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