Techno&House zum ermässigten Steuersatz?, Mehrwertsteuer bei Tanzpartys.... |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Techno&House zum ermässigten Steuersatz?, Mehrwertsteuer bei Tanzpartys.... |
12 Aug 2005, 10:35
Beitrag
#1
|
|
. Gruppe: Members Beiträge: 3.436 Mitglied seit: 25-November 02 Wohnort: 1378.62 km away from camp nou Mitglieds-Nr.: 526 |
ZITAT TECHNO UND HOUSE ZUM ERMÄSSIGTEN STEUERSATZ? Bundesfinanzhof entscheidet demnächst über Mehrwertsteuer bei Dance-Events Dienstag, 09.08.2005 - 16 oder 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Eintrittskarten für Technopartys? Mit dieser Frage befasst sich derzeit der Bundesfinanzhof (BFH). Ein Urteil ist in Kürze zu erwarten (Az. des BFH: V R 50/04). Für Konzerte, Theatervorführungen und andere kulturelle Veranstaltungen gilt nach § 12 Absatz 2 Nr. 7a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ein ermäßigter STEUERSATZ von 7 Prozent. Der ermäßigte STEUERSATZ gilt nicht nur für klassische Konzerte, sondern auch für Popkonzerte. Umstritten ist bislang, ob die Steuervergünstigung auch für Techno- und House-Events gilt. In dem BFH-Verfahren geht es um die Dance-Großveranstaltung Mayday, die alljährlich in Dortmund stattfindet. Der Veranstalter klagt gegen Steuerbescheide, die die Mehrwertsteuer mit 16 Prozent festsetzen. In erster Instanz war die Klage erfolgreich. Das Finanzgericht (FG) Berlin bescheinigte dem Veranstalter, dass es sich bei 'Mayday' um ein 'Konzert' handele. Zur Begründung verwiesen die Berliner Finanzrichter darauf, dass die Mayday-DJs 'international anerkannte Künstler' seien, die sich nicht darauf beschränken, Techno-Musik 'abzuspielen'. 'Mayday' sei mit einem großen Popkonzert vergleichbar, weil sich - hier wie dort - das Publikum 'vor der Bühne mit Ausrichtung auf die Bühne' versammelt (Urteil vom 17. August 2004, Az. 5 K 5512/03). Die Entscheidung des Berliner Finanzgerichts bedeutet nicht, dass der ermäßigte STEUERSATZ für jede Techno-Party gilt. Vielmehr vertritt das FG Berlin den Standpunkt, dass es jeweils darauf ankommt, ob der Konzertcharakter im Vordergrund steht oder ob es sich um eine bloße 'Tanzvergnügung' handelt ohne besondere künstlerische Leistungen der DJs. Stefan Kaske: 'Obwohl es House und Techno seit mehr als 15 Jahren gibt, entdeckt das Steuerrecht erst jetzt die Besonderheiten von Dance-Veranstaltungen. Es ist zu hoffen, dass der BFH durch ein klärendes Wort Maßstäbe setzt und den Betroffenen zu Rechtssicherheit verhilft. Schließlich geht es um eine Branche mit Millionenumsätzen.' Quelle: http://www.pressrelations.de __________________________________________________________ sehr geil, diejenigen die eh schon am meisten kohle einfahren in dem business, klagen die steuerbehörde wegen einer steuersenkung. am besten finde ich ja den dick markierten absatz, weil wer bestimmt ab wann der DJ eine "besondere künstlerische leistung" erbracht hat, bzw. geht das dann vielleicht sogar soweit, dass bestimmte DJs aufgrund ihrer "besonderen künstlerischen leistung" dafür sorgen, dass ein veranstalter weniger steuern zahlen muss.... (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/567.gif) spass beiseite: ich würde mir wünschen, dass auch in Ö ein umdenken stattfindet und die tanzpartys irgendwann den selben steuersatz bekommen wie konzerte. (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/happy.gif) |
|
|
12 Aug 2005, 11:19
Beitrag
#2
|
|
BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
Wie ist das wenn ein Konzert mit Playback aufgeführt wird? Dann statt die künstlerische Leistung doch auch vor dem Konzert ab und die Musik tun noch weniger als DJs. Wenn es diese Ausnahme für Konzerte nicht gibt ist nicht einzusehen warum DJs dann ausgenommen werden sollen.
b4n |
|
|
12 Aug 2005, 11:55
Beitrag
#3
|
|
der seltene gast Gruppe: Members Beiträge: 2.380 Mitglied seit: 12-September 02 Wohnort: wien Mitglieds-Nr.: 353 |
ZITAT(gitz @ 12. Aug 2005, 11:35 ) 'Mayday' sei mit einem großen Popkonzert vergleichbar, weil sich - hier wie dort - das Publikum 'vor der Bühne mit Ausrichtung auf die Bühne' versammelt (Urteil vom 17. August 2004, Az. 5 K 5512/03). Wow, welch Novum. Der erste Techno-Event, bei dem das Publikum Richtung Bühne blickt. Also, wenn das das Hauptkriterium ist ... an der Ausrichtung zur Bühne unterscheide ich sowieso seit jeher zwischen Saufparties und - in welcher Form auch immer - qualitativ hochwertigeren Events. Viel mehr interessiert mich jetzt aber, wie's in dem Punkt in Österreich ausschaut ... |
|
|
12 Aug 2005, 12:01
Beitrag
#4
|
|
Hardcoreposter Gruppe: tb-Support Beiträge: 3.382 Mitglied seit: 13-October 03 Mitglieds-Nr.: 2.496 |
dann muss aber auch eine eigene regelung kommen fürn Hawtin wenn er mit dem teil unterwegs is
(IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/biggrin.gif)
Angehängte Datei(en)
|
|
|
4 Sep 2005, 12:21
Beitrag
#5
|
|
schlittnfohra! Gruppe: tb admin Beiträge: 22.803 Mitglied seit: 26-March 02 Wohnort: 9900 Mitglieds-Nr.: 85 |
gibts zum ersten artikel oben nun schon news ?
|
|
|
4 Sep 2005, 21:02
Beitrag
#6
|
|
BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
Ich hab zwar zu dem Fall keine Neuigkeiten, dafür aber generell zur Steuer in Österreich. Die Vergnügungssteuer wurde erneuert und jetzt reicht nicht mehr nur tanzen als Grund. Es muss schon ein "richtiger" Tanz sein, den man erlenen muss. Zumindest für viele Lokale eine gute Neuigkeit.
b4n |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26. November 2024 - 18:17 |
Copyright 2001 - 2014 technoboard.at
|
Die
Texte geben die Meinung der Autoren und nicht unbedingt die des technoboard.at
Teams wieder.
Alle fraglichen Inhalte werden auf Anfrage und alle gegen die BoardRegeln verstossenden Einträge automatisch entfernt (sobald sie bemerkt werden). Kontakt: [email protected] |