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> illegale mixtapes.., verfolgungen in AT?
sista
Beitrag 23 Aug 2005, 15:34
Beitrag #1


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dass das anbieten von mixtapes als download illegal ist, auch in österreich, ist ja wohl seit spätestens anfang 2005 klar. gibts jetzt hier schon leute im techno/house/alternative/drum&bass/trance-bereich, die konkret briefe von anwaltskanzleien bekommen haben? und ermahnungen? oder gibt es gar schon eine verurteilung deswegen in österreich?

sorry, falls es dazu schon nen thread gibt, aber hab keinen gefunden mit der suchmaschine.

wie kann man sich davor schützen?
was genau ist erlaubt, was nicht?
wer würde das in österreich verfolgen (AKM oder IFPI)?

angeblich kostet es ja pro track 5000 euro, wenn man "erwischt" wird.

ich frag deshalb soviel, weil es ja in dtl. ziemlich streng verfolgt wird, mittlerweile. und zwar in JEDEM musikbereich (zuerst wars nur techno, sind jetzt aber auch schon fälle im dnb und trance aufgetreten)

betrifft das ganze eigentlich nur artists, die bei der gema / akm dabei sind, oder sind mixtapes generell verboten? reicht es, wenn man die erlaubnis der einzelnen artists hat (mündlich oder schriftlich)?

bitte wenn sich wer auskennt, hier replien...

(IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/confused.gif)

ps: mich würds auch interessieren, was mit leuten passiert, die auf webspace von nem deutschen anbieter dj-mixes hosten... können die dann in dtl. verklagt werden?

ps2: mit mix"tapes" mein ich natürlich dj-mixes genereller natur, nicht klassiche alte "tapes", sondern im fall des online-angebotes meistens mp3-format...

Der Beitrag wurde von sista bearbeitet: 23 Aug 2005, 15:56
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eigengrau
Beitrag 23 Aug 2005, 18:45
Beitrag #2


BMFH
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Also Mixtapes sind für sich nicht illegal. Mixes zum Download anbieten ist für sich nicht illegal. MP3s sind für sich nicht illegal.

Die Technik oder der Lagerort (der Ort des Hostings) sind egal.

Der Urheber hat das Recht die Nutzungsrechte zu bestimmen. Wenn er von sich aus seine Lieder unter eine Lizenz stellt, die freie Nutzung erlaubt ist alles klar. Sonst muss man den Urheber/Künstler fragen. Alles andere ist ein Verstoss gegen das Urheberrecht.

AKM und IFPI kommen als Stellvertretter ins Spiel. Der Urheber kann anderen erlauben über die Nutzung zu bestimmen. Die AKM vertritt dabei direkt den Künstler, die IFPI die Musikindustrie, die vom Künstler das Recht zu exklusiven Verbreitung bekommen (wird alles durch entsprechende Verträge geregelt).

Wenn du nun Lieder weiter geben willst, egal ob as-is oder im Mix musst du das mit dem Künstler ausmachen. Im Zeitalter von Internet ist es nicht schwierig eine Kontaktmöglichkeit zu finden. Bei österreichischen Künstlern ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass sie sich auch von AKM in ihren Rechten vertretten lassen bzw. wenn sie ihre Musik auf einem Tonträger veröffentlichen das IFPI im weiteren für sie verantwortlich ist.

Die AKM hat sehr enge Regelungen, die im grossen und ganzen für alle Künstler, die dabei sind, gelten. Wenn du Musik aufführen möchtest (z.B. als DJ) musst du abgaben zahlen, die nach einem bestimmten Schlüssel als Tantiemen den Künstlern wieder zugeführt werden. Klagen wird aber in erster Linie die IFPI, da sie den Untergang des Morgenlandes sehen, oder zumindest der Musikindustrie und deshalb gerne klagen um damit Paranioa zu erzeugen (man sieht - es wirkt).

Mixtapes in Form richtiger MCs sind genauso legal wie einfaches kopieren einer LP auf eine MC und verschenken es schon in den 70igern war. Die Einschränkung ist, dass es nur unter näheren Bekannten, nicht kommerziell und nicht in grosser Stückzahl sein darf (7 Stück ist da der Richtwert). Deshalb gibt es auf MCs (und mittlerweile auch auf andere Tonträger) Urheberrechtsabgaben die wieder an die Musikindustrie und in einem kleinen Bruchteil an die Künstler weiter gegeben wird.


Um zum Schluss zu kommen. Behandle Lieder so wie das Buch eines Freundes. Wenn du es dir ausborgst fragst du auch deinen Freund, wenn du es wieder weiter borgen möchtest erst recht. Wenn du also Lieder weiter geben möchtest und das auch noch an Fremde frag vorher den Künstler oder mach dich sonst wie schlau ob er es erlaubt. So macht man sich Freunde. Einige Künstler erlauben auch schon von sich aus das weiter geben und nutzen dafür Open Content Lizenzen wie die Creative Commons (dazu gehöre ich =).

b4n
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sista
Beitrag 23 Aug 2005, 22:48
Beitrag #3


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hi alpha 600, danke für deine antwort! beantwortet meine fragen relativ gut!

wenn jetzt noch jemand weiß, ob es schon konkrete fällle gibt in AT, wär ich dem sehr verbunden (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/smile.gif)
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tfan
Beitrag 24 Aug 2005, 02:44
Beitrag #4


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ZITAT(Alpha600 @ 23. Aug 2005, 18:45 )
Die AKM hat sehr enge Regelungen, die im grossen und ganzen für alle Künstler, die dabei sind, gelten. Wenn du Musik aufführen möchtest (z.B. als DJ) musst du abgaben zahlen, die nach einem bestimmten Schlüssel als Tantiemen den Künstlern wieder zugeführt werden.

Ich kenne fast keinen der A) beim Auflegen mitschreibt um dies der AKM zu übergeben und danach Abgaben leistet und vorallem B) weiß ich dass die AKM den jeweiligen Künstlern nichts zahlt wenn seine Produktionen wo "aufgelegt" werden/wurden!

Nur ein Beispiel... Ein oberösterreichischer DJ/Act zog damit sogar mal vor Gericht...

Aber hier gehts ja um Mixtapes! Wie Alpha schon sagte, solange es nicht kommerziell vertrieben wird und nur für den privaten Zweck ist (Nennmarke 7 Stück, richtig) ist es legal!
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eigengrau
Beitrag 24 Aug 2005, 03:14
Beitrag #5


BMFH
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Abrechnung der AKM (sorry für die hässlichen URIs):
http://www.akm.co.at/?content=%2Fmusikscha...de%2Fabrechnung
http://www.akm.co.at/?content=%2Fmusiknutz....php%3Ffaq%3D14

Gegen die AKM vor Gericht ziehen heisst: kein Mitglied zu sein und damit ohne Rechte oder eins zu sein und die Verträge nicht gut zu kennen ... Ausnahme sind nur Künstler die ihre Werke unter eine Open Content Lizenz stellen. Die AKM tut auf ihrer Seite et cetera so als ob auch hierfür eine Zahlung notwendig wäre, weigert sich aber die entsprechenden Künstler zu unterstützen oder aufzunehmen und darüber hinaus das illegal eingestreifte Geld auszuzahlen. Die AKM weiss davon, da ich schon im Juni darüber in einer Mail geschrieben habe es wurde aber ein entsprechender Hinweis auf der Homepage abgelehnt, da es eh "kaum eine Rolle spielt".


Um die ganze Lage kurz zu fassen. Der gesunde Menschenverstand gilt wie sonst auch überall. Ein Musikstück ist wie ein fremder Gegenstand zu behandeln (dem Künstler sein "Baby") und wer freundlich ist wird von den Künstlern freundlich behandelt. Wenn sie/er aber eine Verwendung ablehnt ist das natürlich zu respektieren - egal wie gut das Lied genau an einer bestimmten Stelle in den Mix passt ...

b4n
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Shark T.
Beitrag 24 Aug 2005, 15:02
Beitrag #6


-=? |)33J4Y ¿=-
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das problem sind nicht die tracks irgendwelcher technoproduzenten, die in kleinen stückzahlen auf kleinen labels aufgelegt werden. Da regt sich selten bis gar nie wer auf. Probleme entstehen meist erst dann, wennst Platten von großen Labels in deinen Mixen verwurstest. Z.B.Chemical Brothers auf emi oder virgin; kraftwerk ebenfalls zum Teil auf emi usw usf.

Außerdem hab ich mir immer gedacht, dass bei Mixen da kein Problem besteht, da man die Tracks weder in voller Länge, noch in original Geschwindigkeit verwendet und so defakto niemand was damit anfangen kann.

naja ich werd weiterhin ab und an mal einen mix online stellen, denn das ist und bleibt die einzige Möglichkeit auch unbekannten Personen seine "Werke" zu präsentieren.

mfg Shark T.
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Slavko Milosevic
Beitrag 24 Aug 2005, 15:29
Beitrag #7


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Wenn wir schon dabei sind. Wenn man ein Label gründet, was hats für einen Sinn sich mit Gepa, IFPI..AKM? blah? einulassen? Man zahlt eh nur deppat Gebühren ohne was dafür zu bekommen. Technoscheiben mit ner Auflage von 1000 stk. sind denen doch eh furzegal. Ist ja eh nur eine Lobby der großen Labels, aber als kleines sollte man ja keinen Nachteil haben, Urheberrecht bleibt Urheberrecht oder nicht?
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tfan
Beitrag 24 Aug 2005, 16:22
Beitrag #8


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@DJ George le Nagelaux: WORD!!:-))

jedoch, halte mich nun aus dem thread hier raus... diese diskussionen führen zu nix!
ein gewisser jemand weiß ja eh bescheid, der hat alle nötigen infos!:-)

nix für ungut!

Der Beitrag wurde von G-Money bearbeitet: 24 Aug 2005, 16:24
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eigengrau
Beitrag 24 Aug 2005, 18:34
Beitrag #9


BMFH
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Also ... die Labels würd ich einfach ignorieren. Das sind die Leute die an der Musik und der Kunst relativ wenig Interesse haben (mal abgesehen von den kleinen die mit Liebe gemacht werden (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) ). Wenn den Künstler fragen und falls er ja sagt und sein Vertrag mit dem Label solche absprachen aber nicht zulässt ist es seine Sache. Im Worst-Case nimmt man den Mix wieder offline.

Zur AKM muss natürlich niemand gehen. Und das Urheberrecht regelt eigentlich auch schon alles. Nur klagen bei einem Verstoss kostet natürlich eine Stange Geld. Genauso wie die Nachforschungen damit man da einmal drauf kommt.

Wenn man aber Musik mehr als Spass an der Sache macht (bei 1000 Stück kann kein Geld dahinter stehen) ist die AKM ziemlich überflüssig. Deshalb regel ich die Sachen über die Creative Commons und mach den "Vertrieb" über simple Downloads.

b4n
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sista
Beitrag 24 Aug 2005, 20:23
Beitrag #10


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naja fakt ist, dass in deutschland sehr viele techno / drum&bass- djs bereits briefe von anwälten bekommen haben, dass sie dj-mixes auf ihren websites gehostet haben...

"ja ich hab halt nen brief von einer gema-bevollmächtigten anwaltskanzlei bekommen, nach dem motto:
sie haben da unlizensiert musikstücke angeboten, die müssen sie nachträglich anmelden. was das kostet, erfahren sie zu gegebener zeit.
die fordern mich erstmal auf, die tunes aufzulisten, so dass sie bequem die rechnung aufstellen können."

d.h. dieses gesetz wird in dtl. auch vollzogen!

und das ist im übrigen ein dnb-dj, der in seinen mixes legal erworbene gekaufte vinyl-schallplatten gemixt hat, zu den artists keinen persönlichen kontakt hat, die verkaufszahlen/auflage der labels ca. zwischen 500 und 1000 stück liegen, und die meisten acts nicht mal gema mitglieder sind!!!!

in österreich : ? k.a.

hier am board sind ja auch keine dj-mixes zu finden, wenn mich nicht alles täuscht ? (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) wegen der gesetzeslage ? oder?
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Mr. Unknown
Beitrag 24 Aug 2005, 21:03
Beitrag #11


gefährliches halbwissen
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ZITAT(sista @ 24. Aug 2005, 21:23 )
hier am board sind ja auch keine dj-mixes zu finden, wenn mich nicht alles täuscht ? (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif)   wegen der gesetzeslage ? oder?

haha...der war gut. http://www.technoboard.at/index.php?showforum=28

hab gerade zufällig vorbeigeschaut, da ja die seite schon ewig down ist, aber siehe da: http://www.fm4-jukebox.at/
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sista
Beitrag 25 Aug 2005, 13:47
Beitrag #12


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@ unknown : danke für den link!!!

ja aber hmmm in dem board , sind da jetzt wirklich nur mixes mit persönlicher erlaubnis des labels? ich mein, es kann doch nicht jeder dj jedes label immer wieder einzeln anfragen, da werden ja sowohl die labels als auch die artists alt dabei! (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/confused.gif)
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Mr. Unknown
Beitrag 25 Aug 2005, 14:06
Beitrag #13


gefährliches halbwissen
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ZITAT(sista @ 25. Aug 2005, 14:47 )
@ unknown : danke für den link!!!
no problema...
ZITAT(sista @ 25. Aug 2005, 14:47 )
ich mein, es kann doch nicht jeder dj jedes label immer wieder einzeln anfragen, da werden ja sowohl die labels als auch die artists alt dabei!  (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/confused.gif)
eh nicht...ich habe endlich auch angefangen mir darüber gedanken zu machen...hmm...tja...ääähm (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/hmmm.gif)
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eigengrau
Beitrag 25 Aug 2005, 14:51
Beitrag #14


BMFH
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Also noch mal - es geht um die Künstler - nicht um die Labels. Tecxx AKA Robert Roxxor hatte mal auf seiner Seite die Antworten der Künstler auf seine Anfrage wegen eines Mixes. Demnach alles legal.

Dass alle dabei alt werden wenn es jeder so macht ist natürlich richtig. Aber das ist der gesetzliche Rahmen. Damit nicht wirklich immer jeder nachfragen muss kann der Künstler von sich aus Lizenzen vergeben, wie "darf für DJ-Mixes verwendet werden, wenn nicht kommerziell". Und damit Künstler eben nicht immer sich sowas ausdenken müssen und von einem Rechtsanwalt gegenlesen usw. usf. gibt es einige Standard Open Content Lizenz von der Free Software Foundation und der Creative Commons.

b4n
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