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> Abzocke im Kaisermühlentunnel
rosch
Beitrag 14 Feb 2005, 17:10
Beitrag #1


Dienstmann
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Auch mich hats erwischt! (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/sneaky2.gif)

Hab mal beim ÖAMTC angefragt, just for Info:

ZITAT
Sg. Herr/Frau
Liebes Mitglied!

Sie haben sich vor Kurzem an den ÖAMTC im Zusammenhang mit unserer öffentlichen Ankündigung eines Musterverfahrens gegen ungerechtfertigte Bestrafungen im Kaisermühlen-Tunnel gewendet.
Wir haben die Thematik aufgegriffen, weil wir – so wie Sie – der Auffassung sind, dass die Gestaltung der Anlage, vor allem aber dann die Vollzugspraxis – im Verdacht steht, als „Abzockanlage“ zu funktionieren.

Würde man wirklich nur die Hebung der Verkehrssicherheit durch Herabsetzung des Tempolimits anstreben, hätte man wohl mehr unternommen als nur Hunderte Kraftfahrer anzuzeigen und von ihnen eine Menge Geld zu verlangen, während mitunter die Arbeiter im Tunnel erhöhten Gefahren ausgesetzt sind.

Uns geht es einerseits darum, ob das Tempolimit  von 60 km/h überhaupt notwendig ist, und wenn ja, ob dies auf der ganzen Länge sein muss.
Und zweitens verlangen wir, wenn schon Limits herabgesetzt werden, dass dies mit zeitgemäßen Mitteln erfolgt, also etwa mit leuchtenden Überkopf-Verkehrszeichen. Die derzeit eingesetzten sogenannten „Wendetrapezzeichen“ im Tunnel sind veraltet, in relativ schlechtem Zustand und daher – vor allem aufgrund der mehrspurigen Fahrbahn – nur schlecht erkennbar.

Nun hilft der ÖAMTC natürlich im Rahmen der Rechtsberatung gerne seinen Mitgliedern, um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Ein sogenanntes „Musterverfahren des ÖAMTC“, dessen Führung wir öffentlich angekündigt haben, dient der Klärung von oft komplizierten rechtlichen Kernfragen, die sich oft erst nach sehr genauer Prüfung eines nicht selten recht komplizierten Sachverhaltes stellen. Es handelt sich daher nicht um Massenverfahren, Sammelklagen oder ähnliches.
Ganz im Gegenteil: Zur Klärung dieser Rechtsfragen werden gemeinsam mit unseren Mitglieder einzelne wenige ausgewählte Verwaltungsstrafverfahren, in denen etwa präzise Zeugenaussagen oder dokumentierte besondere Wahrnehmungen vorliegen, bis zur Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates geführt. Da es sich um ein mehrstufiges Verfahren handelt, dessen wesentliche Verfahrensschritte nach der Anonymverfügung das fristgerechte Erteilen der Lenkerauskunft, das Abwarten und Beeinspruchen der Strafverfügung, die Stellungnahme im ordentlichen Verfahren und in weiterer Folge das Abwarten des Straferkenntnisses und die dagegen eingebrachte Berufung bilden, ist für jeden Beteiligten mit diesem Verfahren ein verhältnismäßig großer Aufwand und auch ein gewisses Risiko des Misserfolges verbunden. Überdies folgt dann noch die Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat und die allfällige anschließende Beschwerde beim Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof.
Die österreichischen Rechtsvorschriften sehen hier keine „Sammelverfahren“ vor, sodass jedes Verfahren eigenständig und vor allem mit dem individuellen Vorbringen und naturgemäß auch individuellen Fristen geführt werden muss.

Sie haben sicher Verständnis dafür, dass wir zwar das zuständige Höchstgericht anrufen wollen, um Rechtsfragen klären zu lassen. Hier geht es uns als Interessenvertretung sozusagen „ums Prinzip“. Wir sehen aber wenig Sinn darin, auf breiter Front unsere Mitglieder zur massenhaften Führung von Verwaltungsverfahren zu motivieren und damit zu riskieren, dass entweder bei uns Verluste wegen Kapazitätsengpässen oder bei Ihnen Nachteile aufgrund der Aufwände im Verfahren entstehen.

Seien Sie also daher versichert, dass „ums Prinzip“ Ihr ÖAMTC kämpft. Sie selbst brauchen deshalb kein eigenes Verfahren führen. Wenn Sie beweisbare Wahrnehmungen über die Kundmachung oder den Grund für eine Beschränkung wahrgenommen haben, teilen Sie uns das bitte unter Anschluss Ihres „Tatzeitpunktes“ und der Fahrtrichtung mit. Wir werden Ihnen mitteilen, ob und wie wir Sie in unsere Verfahren einbeziehen können.

Wenn Sie hingegen nur „überrascht“ vom plötzlichen Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung durch die Anonymverfügung waren, müssen wir Ihnen bedauerlicher Weise – zur Vermeidung einer höheren Strafe und einer „Vormerkung“ im Verwaltungsstrafregister raten, die Anonymverfügung fristgerecht einzuzahlen. Wir glauben aber, alleine schon durch unser massives mediales Auftreten in der Sache dazu beigetragen haben, dass die Asfinag, die Polizei, die Gemeinde Wien und insgesamt die Öffentlichkeit wachgerüttelt wurden. Und dazu hat auch Ihre Beschwerde an uns beigetragen. Wir danken Ihnen daher für Ihr Engagement und dass Sie sich nicht alles gefallen lassen.

Erste Erfolge zeichnen sich schon jetzt ab: So hat etwa die Asfinag angekündigt, flotter als geplant über eine bessere Beschildung (mit leuchtenden Überkopfsignalen) nachzudenken.
Und Ihr ÖAMTC wird weiterhin die Frage stellen, ob angesichts der mittlerweile beeindruckenden Tempomoral bei „80“ im Tunnel eine Herabsetzung auf „60“ überhaupt notwendig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Martin Hoffer
Interessenvertretung
Rechtsdienste
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drsensimilla
Beitrag 16 Feb 2005, 22:14
Beitrag #21


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ZITAT(permission @ 16. Feb 2005, 19:48 )
wie hoch ist denn etwa die strafe beim kaisermühlentunnel wenn man etwa 15 km/h zu schnell dran ist?
bzw wieviel strafe habt ihr bezahlt für wieviele km/h zu viel?

im normalfall so um die 35€ ca
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eigengrau
Beitrag 17 Feb 2005, 11:35
Beitrag #22


BMFH
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ZITAT(drsensimilla @ 16. Feb 2005, 19:09 )
@alpha600: langsam fahren schön u gut, aber 60 auf der autobahn muss wirklich nicht sein, besonders nicht in einem tunnel der sowieso wetter unabhängig ist... (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wacko.gif)

60 km/h in der Stadt ist also zu langsam. ic

Und ein Tunnel ist von allen Seiten verschlossen und alle Autos werden vorher geschrubt damit kein Wasser oder Schnee von draussen rein kommt. ic

b4n
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drsensimilla
Beitrag 18 Feb 2005, 00:49
Beitrag #23


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ZITAT(Alpha600 @ 17. Feb 2005, 11:35 )
ZITAT(drsensimilla @ 16. Feb 2005, 19:09 )
@alpha600: langsam fahren schön u gut, aber 60 auf der autobahn muss wirklich nicht sein, besonders nicht in einem tunnel der sowieso wetter unabhängig ist...  (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wacko.gif)

60 km/h in der Stadt ist also zu langsam. ic

Und ein Tunnel ist von allen Seiten verschlossen und alle Autos werden vorher geschrubt damit kein Wasser oder Schnee von draussen rein kommt. ic

b4n

aso versteh schon, du bist einer der, wie vom treasure angedeuteten, 30kmh bei 2 schneeflocken fahrer (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/tounge.gif)

na jetzt schmäh ohne... von 60 in der stadt war nie die rede. 60 auf der AUTOBAHN find ich einfach zu langsam, nur wegen nasser strasse. ich mein wenn schon 5cm neuschnee auf der autobahn liegt dann schon. und in einem tunnel hab ich bei gott noch nie schnee gesehen (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) vielleicht ganz am anfang u am ende. aber drinnen ists, was ich immer sehe, nur nass

ausserdem, weils ma grad einfällt, auf der triester straße bei inzersdorf zb darfst immer an 60er fahren u das ist IN der stadt. da wirds ja auch nicht plötzlich auf 40 gesenkt. (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/happy.gif)
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eigengrau
Beitrag 18 Feb 2005, 14:10
Beitrag #24


BMFH
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Stimmt ich fahr bei Schnee auch nur 30 km/h. So wie ich sonst auch immer so rund um die 30 km/h durch die Stadt unterwegs bin und selbst fahr. Kann daran liegen das unter meinem Hintern ein Fahrrad Sattel ist (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif)

30 km/h wären bei Glatteis angebracht. Ich such dir gern die genauen Werte aus dem Führerscheinkurs raus. Aber wenn du das nötig hast frag ich mich wie du deinen bekommen hast und ob du ihn auch haben solltest.

Ich find es auf jeden Fall zwei Sachen interessant. Erstmal das "dort darf ich 60 fahren und da muss ich ja dann auch nie 40 fahren". IMHO solltest du z.B. bei Glatteis sogar noch langsamer fahren. Aber versuch wenigstens bei einem Unfall nur die selbst zu schaden.

Und was bringt es bei starkem Regen vorm Tunnel 60 zu fahren und dann im Tunnel mal schnell auf 80 rauf nur um dann nacher wieder auf 60 runter zu kommen. Wieviel Zeit hast du dir erspart? Bei der nächsten roten Ampel ist die Zeit wieder weg. Und wofür das ganze? Damit du so schnell fahren kannst wie du willst? Geht es also beim Auto fahren doch darum immer möglichst schnell zu fahren.

Soweit zum "ich kann keine 60 km/h ertragen". Und wie gesagt interessant, dass kein Autofahrer meint bei Regen könnte man schon mal ein bissi langsamer fahren.

b4n
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drsensimilla
Beitrag 18 Feb 2005, 19:00
Beitrag #25


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du gehst die ganze zeit von extrem situationen aus. extremes glatteis, voll der schneefall. ich mein aber, dass es zu wenig ist, wenns nur nass ist zb.

ausserdem, hast du an führerschein? wenn ja, wie lang schon u vor allem wie viele km bist du schon gefahren?

ich weiß nur, dass ich im letzten jahr allein 25000km beruflich nur IN wien gefahren bin, also innerhalb der stadtgrenze u komischerweise keinen unfall hatte. nach deiner theorie müßt ich ja fast jeden tag auf einem anderen auto picken... (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif)
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eigengrau
Beitrag 19 Feb 2005, 00:29
Beitrag #26


BMFH
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Bei Regen lernt man doch 1/3 weniger. 60/80 ist sogar nur 1/4 weniger. Und was ändert mehr km an der Physik? Haftung ändert sich nicht nur weil man mehr fährt. Aber das ist alles nicht so wichtig wie, dass du trotzdem ganz trotzig sagst "ich fahr nicht langsamer". Die Viertelstunde länger die es dauert bei einer längeren Strecke durch Wien kann kein Grund sein sturr zu bleiben.

However. Ich bleib bei meinem Punkt, dass es 20 km/h nicht ausmachen. Niemand hat es so eilig und wenn sind am Dach 2 oder mehr blaue Lichter. Somit lassen wir das Thema.

b4n
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drsensimilla
Beitrag 19 Feb 2005, 01:33
Beitrag #27


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ich versteh nicht, wie du auf den gedanken kommst, ich fahr stur meinen 80iger. ich fahr schon situations angepaßt, sonst müßt ich doch ein paar unfälle mehr haben. (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif)
aber trotzdem möcht ich das selber entscheiden. und 15 min mehr od weniger ist schon meistens egal, aber wenn man termine hat , die eng aneinander gestaffelt sind, dann gehts halt manchmal doch um die 15min...

und die haftung wird wirklich nicht besser duchr die erfahrung, aber das situationsbedingte handeln, im falle einer gefahr zb. und das ist doch relativ wichtig um sicher durch den verkehr zu kommen.
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fly111
Beitrag 28 Feb 2005, 01:34
Beitrag #28





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dachte der kaisermühlen tunnel ist ein teil der donauufer AUTOBAHN

und wenn ich mich recht entsinne ist der tunnel nur 1 seitig beschildert
und laut §48 abs. 2 strassenverkehrsordnung sollte die beschilderung
von autobahnen auf beiden seiten sein

wobei ich hier jetzt einen irtum meinerseits einräume weil ich
den tunnel zuwenig kenne ist er beidseitig beschildert?
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drsensimilla
Beitrag 28 Feb 2005, 02:01
Beitrag #29


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die frage ist, ob das auch bei stadt autobahnen gilt. denn zb die rechtsfahr regel gilt nur auf der normalen autobahn. auf der stadt ab kann man den fahrstreifen frei wählen. vielleicht ists da ja auch so.... (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/sleepy.gif)
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