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> Foren & Recht
K
Beitrag 10 Sep 2004, 08:27
Beitrag #21


oft im Keller
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ZITAT(puschel @ 10. Sep 2004, 9:12 )
bei links ist der site-inhaber jedenfalls schadlos zu halten, wenn er sich ausdrücklich von den inhalten der verlinkten site distanziert.
das ist noch nicht sehr lange so.

Soviel ich weiss stimmt das so nicht, bzw. würd es in so einem Fall rechtlich noch schlechter für einen selbst aussehen als ohne "Disclaimer" - dadurch das man sich nämlich von den Inhalten auf gelinkten Seiten distanziert gibt man zu das man über mögliche rechtswiedrige Inhalte Kenntniss hat, wieso müsste man sich denn sonst distanzieren !

siehe auch:

http://www.internet4jurists.at/link/tour50.htm
http://www.internet4jurists.at/link/tour01.htm
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KayoZ
Beitrag 10 Sep 2004, 08:47
Beitrag #22


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ZITAT(puschel @ 10. Sep 2004, 8:12 )
bei links ist der site-inhaber jedenfalls schadlos zu halten, wenn er sich ausdrücklich von den inhalten der verlinkten site distanziert.
das ist noch nicht sehr lange so.

das interessiert mich jetzt...

liest man aber heutzutage auf vielen HPs...

Der Beitrag wurde von KayoZ bearbeitet: 10 Sep 2004, 08:48
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Luke Kavis
Beitrag 10 Sep 2004, 08:59
Beitrag #23


REAX?
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Urteil des LG Hamburgs


Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. WIR haben auf unseren Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Wir erklären ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte NICHT zu Eigen.


Dies gilt bei ALLEN Links auf unseren Seiten, auch bei Bannern und Werbung.


Auszug aus dem Grundgesetz (Artikel 5)


1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu äussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


Im Einklang mit diesem Artikel aus dem Grundgesetz berichten wir hier über Internetseiten und deren Informationen, die jedermann frei zugänglich sind.
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B.
Beitrag 10 Sep 2004, 09:54
Beitrag #24


der seltene gast
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ZITAT(puschel @ 10. Sep 2004, 9:12 )
bei links ist der site-inhaber jedenfalls schadlos zu halten, wenn er sich ausdrücklich von den inhalten der verlinkten site distanziert.
das ist noch nicht sehr lange so.

ad Hyperlinks:

Auf irgendeiner Rechtsseite habe ich vor einigen Monaten gelesen, daß der Spruch vom 12. Mai 1998 eigentlich sinnlos ist. Denn warum sollte ich auf etwas linken, wenn ich mich sofort davon distanziere und nichts damit zu tun haben will? Macht mich doch eigentlich vielmehr "schuldig", da ich offensichtlich bewußt das Risiko eingehe auf Seiten mit rechtswidrigen Inhalten zu verlinken und deren Verbreitung damit zu fördern (s. Ks Statement v. 09:30, vorher überlesen, sonst hätt ich mir den Absatz sparen können).

Vielmehr sollte man den Disclaimer dahingehend ändern, daß man sich zum Zeitpunkt der Linksetzung davon überzeugt hat, daß auf der gelinkten Seite keine rechtswidrigen Inhalte vorhanden sind und wenn sich der Inhalt der Seite danach ändert, ist man nicht mehr für die Weiterverbreitung zuständig. Bzw. falls man davon informiert wird, daß sich die Inhalte in diese Richtung geändert haben, den Link entfernen.

Ist nun die Frage, ob man selbst verpflichtet ist, alle verlinkten Seiten in regelmäßigen (wie auch immer das definiert oder ausgelegt wird) Abständen nach rechtswidrigen Inhalten zu scannen, oder, ob der Initialscan und evtl. Handeln nach der Information über eine Statusänderung genügt.

Klingt plausibel, wie das allerdings in der Praxis aussieht ... kA, wie schon erwähnt, bin ich kein Jurist. Deshalb: Alle Angaben ohne Gewähr.

Der Beitrag wurde von B. bearbeitet: 10 Sep 2004, 09:59
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B.
Beitrag 10 Sep 2004, 10:12
Beitrag #25


der seltene gast
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Auszug aus den Registrierungsbedingungen von orf.at:

ZITAT
4.) Haftung
Jeder User trägt die inhaltliche Verantwortung für die von ihm verfassten Beiträge und muss sich innerhalb der ORF.at-Community an alle geltenden Gesetze halten. Insbesondere ist es untersagt, strafbare, jugendgefährdende, ordnungswidrige, verfassungswidrige, sittenwidrige, pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte mittels der Community zu verbreiten, anzubieten oder sonst zugänglich zu machen. Darüber hinaus ist es verboten, Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen anzubieten, anzukündigen, anzupreisen, bekannt zu geben oder sonst in irgendeiner Weise zugänglich zu machen. Personenbezogene Daten dürfen nicht verarbeitet werden, wenn es dem Datenschutzgesetz zuwiderläuft. Weiters ist es nicht gestattet, urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten oder auf eine andere rechtswidrige Weise zu verwenden. Der User darf unter keinen Umständen mittels der ORF.at-Community Urheberrechte Dritter verletzen. Jeder User verpflichtet sich, Kenntnis über die relevanten Bestimmungen zu erlangen; die Unkenntnis der Bestimmungen schützt den User nicht. Jeder User ist für die von ihm veröffentlichten Inhalte und Daten selbst verantwortlich. Die ORF-Teletext Produktionsgesellschaft mbH. übernimmt keine Haftung für die von den Usern produzierten und bereitgestellten Inhalte.

5.) Umgangsformen
Die ORF.at-Foren sind jedermann zugängliche, offene und demokratische Diskursplattformen. Die ORF-Teletext Produktionsgesellschaft mbH. ersucht daher ihre User um eine sachliche, faire und freundliche Diskussions-Atmosphäre. Beschimpfungen, rechtlich und moralisch bedenkliche oder grob unsachliche Beiträge sind nicht gestattet. Netiquette und Chatiquette sind zu beachten und einzuhalten.



Als naiver Staatsbürger, der ich bin, schließe ich daraus, daß äquivalente AGBs auch jeden anderen österreichischen Website-Betreiber vor rechtlicher Haftbarkeit schützen müssen. Denn warum sollte für den Normalverbrauch anderes als für den öffentlichen Rundfunk gelten?

Der Beitrag wurde von B. bearbeitet: 10 Sep 2004, 10:15
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babysunflower
Beitrag 10 Sep 2004, 10:16
Beitrag #26


thupä-usärin und stolze mami!!!
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also ich finde man sollte sich mit orf.at nicht gleichstellen, denn wie der umgang da unereinander is, des is unter aller s**
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B.
Beitrag 10 Sep 2004, 10:27
Beitrag #27


der seltene gast
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ZITAT(babysunflower @ 10. Sep 2004, 11:19 )
also ich finde man sollte sich mit orf.at nicht gleichstellen, denn wie der umgang da unereinander is, des is unter aller s**

Es geht um keine inhaltliche Gleichstellung bzw. die der Umgangsformen, sondern um die rechtliche Situation. Und die ist sehr wohl vergleichbar, immerhin kann man auf orf.at als auch auf technoboard.at seine Meinung öffentlich verbreiten.

Und ich unterstelle dem ORF mal, daß er sich die Umgangsformen in den Foren auch etwas anders - in positiver Weise - vorgestellt hat, als sie im Endeffekt zutagetreten.
Aber es hilft halt alles nichts, denn 90% der Menschen sind dumm. Und da nenne ich jetzt absichtlich keine Namen (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif)
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KayoZ
Beitrag 10 Sep 2004, 10:38
Beitrag #28


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ZITAT(B. @ 10. Sep 2004, 9:57 )
Vielmehr sollte man den Disclaimer dahingehend ändern, daß man sich zum Zeitpunkt der Linksetzung davon überzeugt hat, daß auf der gelinkten Seite keine rechtswidrigen Inhalte vorhanden sind und wenn sich der Inhalt der Seite danach ändert, ist man nicht mehr für die Weiterverbreitung zuständig. Bzw. falls man davon informiert wird, daß sich die Inhalte in diese Richtung geändert haben, den Link entfernen.

das find ich ist ein wichtiger "richtiger" ansatz...
wenn das rechtlich haltbar is...
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KayoZ
Beitrag 10 Sep 2004, 10:40
Beitrag #29


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ZITAT(B. @ 10. Sep 2004, 10:30 )
Aber es hilft halt alles nichts, denn 90% der Menschen sind dumm. Und da nenne ich jetzt absichtlich keine Namen (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif)

das wär ja auch eine viel zu lange liste *g*
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Roman001
Beitrag 10 Sep 2004, 10:44
Beitrag #30


ELECTRONIC-MUSIC-FAN
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Mitglied seit: 27-February 03
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nimmt das irgendwann mal ein ende?

jetzt ist doch schon längst alles ausdiskutiert oder?
ich glaub es weis mitlerweile ein jeder die vorstellungen und so.

weshalb last ihr das tem net mal machen wie sie es planen?
bin mir ziemlich sicher das sie alle ihr bestes geben!

mfg
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soundfreak
Beitrag 10 Sep 2004, 11:03
Beitrag #31


schlittnfohra!
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Mitglied seit: 26-March 02
Wohnort: 9900
Mitglieds-Nr.: 85



@ roman:

der threat zeigt mal ganz gut, auf was zu achten ist bzw. folgen, rechte.
finds toll, dass das mal erörtert wurde


big thx allen usern hier - welche ihr wissen weitergegeben haben (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/smile.gif)
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Luminary
Beitrag 10 Sep 2004, 11:21
Beitrag #32


Eye-Q † 2002-2007
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Beiträge: 4.627
Mitglied seit: 4-July 02
Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev
Mitglieds-Nr.: 255



ZITAT(Roman001 @ 10. Sep 2004, 11:47 )
nimmt das irgendwann mal ein ende?

jetzt ist doch schon längst alles ausdiskutiert oder?
ich glaub es weis mitlerweile ein jeder die vorstellungen und so.

weshalb last ihr das tem net mal machen wie sie es planen?
bin mir ziemlich sicher das sie alle ihr bestes geben!

mfg

Das Leben besteht aus mehr als Schwammerln, Pülverchen und Wurzeln!


Alles schön und gut... Die Theorie schaut ja eigentlich nicht so schlecht aus, aber wie will man das für die User umsetzen? Denn das sind im Endeffekt jene die Schreiben und gleich wie die Kleinkinder rumkrakelen wenn etwas gegen ihren Willen geht (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/confused.gif)
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eigengrau
Beitrag 10 Sep 2004, 12:50
Beitrag #33


BMFH
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Beiträge: 2.013
Mitglied seit: 27-January 04
Wohnort: Wien
Mitglieds-Nr.: 3.012



Es sollte hier nicht zu ähnlichen Regeln kommen wie auf orf.at oder sms.at - ich nehme mal obrigen Auszug als Beispiel für ersteres:

ZITAT
Weiters ist es nicht gestattet, urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten oder auf eine andere rechtswidrige Weise zu verwenden.


Soll heissen: keiner darf posten. Wenn ich etwas schreibe bin ich der Urheber. Mit dem klick auf senden geht mein Beitrag von der textarea in meinem Browser als Kopie rüber zu orf.at - bum - vervielfältigt.
Was gemeint war: "... ohne Zustimmung des Urhebers". Ah - schon besser. Ich darf bestimmen was mit meinen Sachen geschieht. Und wenn Text öffentliches Gut sind, wie bei Wikipedia, darf ich sie auch posten, weil sie unter einer Lizenz stehen, die mir das ohne Nachfragen erlaubt.

zu sms.at (wer sich technisch gar nicht auskennt kann das gern überspringen)
ZITAT
Dem Benutzer ist es nicht gestattet, Software oder andere elektronische Informationen, die ihm im Zuge der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von sms.at übermittelt werden (zB ein per SMS übermittelter Klingelton), in ihre Bestandteile zu zerlegen, zu bearbeiten, zu verändern, ganz oder teilweise zu kopieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu entassemblieren, weiterzugeben oder als Vorlage für die Erstellung von anderer Software zu verwenden. Der Benutzer verpflichtet sich hiermit gegenüber sms.at, derartiges zu unterlassen.


Das heißt wenn ich den HTML-Code über meinen Webbrowser lade und der den dann in einen DOM-Tree verwandelt (bei IE >=5, Netscape/Mozila >4, bei Opera, bei Konquerror/Safari), dann wird doch dieser Code in seine Bestandteile zerlegt. Hurra, browsen verboten. Mal abgesehen davon kann sms.at nicht verhindern, dass ich ihren JavaScript-Code lese und später etwas ähnliches schreibe (ausser mit Softwarepatenten die es bei uns noch nicht gibt). Brave current world. Davon, dass sms.at ja sogar ihren serverseitigen Perl-Code manchmal herzeigt wollen wir ja hier gar nicht reden.

2B - nein nicht sein - sondern ad B - besser (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif)

Es gibt bereits einige Verfahren die vor Gericht geklärt wurden. Diese dienen als Vorlage für weitere. Also auch wenn das Gesetz schwammig sein sollte - es gibt schon konkrete Auslegungen. Als letzte technische Lösung können auf jeden Fall nur die IPs gelten. Die Provider filtern ihnen fremde ausgehende IPs um IP-Spoofing möglichst zu verhindern. Kann noch jemand über den Rechner eines anderen via Wurm (als Proxy) posten. Dies sollte meist nachzuweisen sein (wenn der Wurm nicht gleich auffällt fällt er auch lange später nicht auf). Ausserdem gilt wer nur einmal böses tut und es könnte aber ein anderer ihn ausgenützt haben war wahrscheinlich zweiters der Fall. Nur sehr, sehr wenige Leute begehen genau eine Straftat.

b4n
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KayoZ
Beitrag 10 Sep 2004, 13:11
Beitrag #34


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ZITAT(Alpha600 @ 10. Sep 2004, 12:53 )
ZITAT
Weiters ist es nicht gestattet, urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten oder auf eine andere rechtswidrige Weise zu verwenden.


also is dieses quoten hier ein Verstoß...
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Luminary
Beitrag 10 Sep 2004, 15:44
Beitrag #35


Eye-Q † 2002-2007
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ZITAT(KayoZ @ 10. Sep 2004, 14:14 )
ZITAT(Alpha600 @ 10. Sep 2004, 12:53 )
ZITAT
Weiters ist es nicht gestattet, urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten oder auf eine andere rechtswidrige Weise zu verwenden.


also is dieses quoten hier ein Verstoß...

(IMG:http://www.websingles.at/pages/websingles/icon/kopf.gif) (IMG:http://www.websingles.at/pages/websingles/icon/kopf.gif) (IMG:http://www.websingles.at/pages/websingles/icon/kopf.gif)
Junge...sind das hier urheberrechtlich geschützte Werke???

edit: oder meinst du wenn etwas aus zB einem Buch hier zitierst? So lange man sich an Zitierregeln hält nicht! Zumindest Quellenangaben...



(IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/shaun.gif)

Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 10 Sep 2004, 15:45
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K
Beitrag 10 Sep 2004, 17:11
Beitrag #36


oft im Keller
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ZITAT
1. Allgemeines zum Urheberrecht

1.1. Was ist urheberrechtlich geschützt?

    Das Kriterium des Urheberrechtsschutzes ist das Vorliegen eines "Werkes" im Sinne des Urheberrechtsgesetz (UrhG). Ein solches erfordert eine "eigentümliche geistige Schöpfung", d.h. es muss sich deutlich von der Masse unterscheiden. Es muss aber nichts Künstlerisches sein; die Anforderungen der Rechtsprechung sind manchmal recht gering.
    Das österreichische Urheberrechtsgesetz unterscheidet zwischen Werken der Literatur nach § 2 (Sprachwerke aller Art, auch wissenschaftliche Ausführungen und Computerprogramme), der Tonkunst nach § 1, Werken der bildenden Künste nach § 3 (auch Fotos und Gebrauchsgraphiken), Werken der Filmkunst nach § 4 und Datenbankwerken nach § 40 f.
    Daneben gibt es auch noch sogenannte "Verwandte Schutzrechte", die ebenfalls im UrhG geregelt sind; dazu gehören der (einfache) Lichtbildschutz (für Fotos ohne Werkcharakter, § 73) und der Schutz einfacher Datenbanken (§ 76c).

    Außerhalb des UrhG gibt es noch den Schutz nach dem Musterschutzgesetz (MuSchG), auch Geschmacksmusterrecht, der das Aussehen von Erzeugnissen (Design) schützt, das Gebrauchsmustergesetz (GMG) für technische Erfindungen unterhalb der Patentgrenze und das Patentgesetz für Erfindungen.



1.2. Genießt eine Website urheberrechtlichen Schutz?

    Da das UrhG die geschützten Werke taxativ (d.h. vollständig) aufzählt und die Website dort nicht erfasst ist, genießt sie als solche keinen urheberrechtlichen Schutz. Allerdings können Teile davon - Fotos, Graphiken, Texte oder Programme, Musik- oder Videostücke sehr wohl urheberrechtlichen Schutz genießen. Darüber hinaus kann die gesamte Website entweder als Datenbankwerk oder als (einfache) Datenbank geschützt sein oder das Design als Gebrauchsgraphik Schutz genießen.

2.6. Darf man urheberrechtlich geschützte Texte oder Teile davon übernehmen?

    Einen urheberrechtlich geschützten Text darf man ohne Einwilligung des Autors nicht übernehmen, auch wenn man den Autor nennt; sehr wohl darf man aber darauf linken (siehe dazu Näheres unter FAQ Linkrecht.

    Im Rahmen des Zitatrechtes (§ 46 UrhG, siehe 2.7.) darf man Teile fremder Werke im Rahmen eigener Werke wiedergeben, wenn auf den fremden Autor hingewiesen wird


Quelle: http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1a.htm
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