AKM Steuerfrage |
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AKM Steuerfrage |
5 Mar 2005, 12:18
Beitrag
#1
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Gruppe: MemberS Beiträge: 0 Mitglied seit: 5-March 05 Mitglieds-Nr.: 5.846 |
In den Bedingungen auf der Seite zur Online-anmeldung einer Veranstaltung steht:
"Der Veranstalter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass vom Kapellmeister (Musiker) der AKM ein vollständig ausgefütes und unterschriebenes Verzeichnis der aufgeführten Musikstücke eingestandt wird. " Heißt das im Klartext, das jeder, der z.b. einem Clubbing als DJ spielt, eine Liste mit allen gespielten Titeln schreiben muß, welche dann im Nachhinein eingereicht wird ? Das wäre ja extrem mühsam. Hier noch der Link zur genannten Seite: Akm Online-Eventanmeldung |
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