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> AKM Steuerfrage
tontopf
Beitrag 5 Mar 2005, 12:18
Beitrag #1





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In den Bedingungen auf der Seite zur Online-anmeldung einer Veranstaltung steht:
"Der Veranstalter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass vom Kapellmeister (Musiker) der AKM ein vollständig ausgefütes und unterschriebenes Verzeichnis der aufgeführten Musikstücke eingestandt wird. "
Heißt das im Klartext, das jeder, der z.b. einem Clubbing als DJ spielt, eine Liste mit allen gespielten Titeln schreiben muß, welche dann im Nachhinein eingereicht wird ? Das wäre ja extrem mühsam.

Hier noch der Link zur genannten Seite:

Akm Online-Eventanmeldung
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