Marco beraubt Mario???!!!??? |
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Marco beraubt Mario???!!!??? |
Guest |
21 Oct 2003, 08:25
Beitrag
#1
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Guests |
Wie kann jemand behaupten, das irgendjemand von wem einen Track gestohlen hat wenn man beide
Parteien nicht einmal kennt. Weil wenn du nur einen der beiden kennen würdest, wüsstest du, das das nicht mal sicher ist, das der Marco dem Mario die Scheibe gestohlen hat. Ich weis zum Beispiel, das der Marco den gesammten Track von Media Records gekauft hat. Muss das sein, das er gewusst hat das der Track vom Mario ist? Alles sofort glauben, was ein Niederösterreichischer Prolo (der eigentlich nur sinnloses Gedresche produziert und wo ich mich frage, wie gut muss ich mich da im Techno auskennen um so etwas aufzulegen zu wollen) auf seine Homepage schreibt. Ich schätze du würdest dich nicht mal traun einen der beiden anzusprechen auf dieses Dilämmer. (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/puke.gif) |
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29 Oct 2003, 10:15
Beitrag
#2
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ZITAT(FeelX @ 28. Oct 2003, 23:54 ) ich glaube eher nicht, denn die Anwälte werden dann wohl eher sagen, dass das Teil vom Mario nachgemacht ist... Es gibt ja keinen Beweis, das seins das erste war... Diesbezüglich geistert in der Presse und diversen Foren immer wieder der Tip herum, eine Demo-CD (am besten mit "Sourcefiles" wie FL, Cubase, Reason oder was auch immer, und die hat Mario laut eigenen Angaben ja) - bevor's an irgendwelche Labels geschickt wird - an sich selbst eingeschrieben (!) und versiegelt (!!) schicken und das Paket nie öffnen. Bei Rechtsstreitigkeiten steht dann am Paket ein Datum anhand dessen sich überprüfen lässt was zuerst da war (Original oder Cover) und das reicht meist (in Verbindung mit den "Sourcefiles") als Indiz für die Bestimmung des Urhebers. Am besten das Paket von einem Notar öffnen lassen. Das ist meiner Meinung nach ziemlich effektiv als "Beweismittel". @Derrick: Ich glaube es muss sehr wohl für jede Coverversion beim Eigentümer des Copyrights (dem Urheber oder dem Label dem er es verkauft hat) eine Zustimmung eingeholt werden. Copyright heisst ja: wer hat das Recht über die "Verwertung" des Werkes zu bestimmen? Sicher keiner der an der Schaffung des Werkes nicht beteiligt war. Wie das genau bei Remixes ist weiß ich allerdings nicht, weil da ja auch ein schöpferischer Akt dazwischensteht der auf dem Ursprungswerk aufsetzt. Aber du hast recht, eine genauere Definition was wirkich rechtlich abgeht sollten wir jedenfalls mal abchecken. Interessiert mich auch brennend... |
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