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toxic |
30 Jul 2002, 11:52
Beitrag
#1
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habt ihr www.repharm.co.uk schon gesehen? Dort gibt's sogenannte "Smart Drugs" zu bestellen. Das eine heisst Caps und ist Speed ziemlich aehnlich, ohne dass man sich nachher derart scheisse fuehlt. Das 2te Produkt heisst Zero und ist ein 'comedown kit'. Freunde von mir betreiben den Laden in UK und das ganze scheint dort schon voll der Hit zu sein. Ob sich sowas auch in Österreich durchsetzen kann?
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11 Sep 2002, 18:59
Beitrag
#2
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kaZantipianer Gruppe: Members Beiträge: 519 Mitglied seit: 30-January 02 Wohnort: Markersdorf - a little Kaff near St. Pölten Mitglieds-Nr.: 23 |
So... ich hab mich jetz mal bei ChEcK iT! informiert... Quote: Ephedrin ist in der Vorläuferstoffeverordnung (VorlV) enthalten, da es zur Herstellung des im Suchtmittelgesetz erfassten Amphetamin (Speed) verwendet werden kann. Diese Verordnung sieht u.a. vor, dass gewisse Stoffe (also z.B. Ephedrin) nur an Personen weitergegeben werden, die eine allgemeine oder besondere Genehmigung dafür besitzen diese Stoffe zu erhalten (das sind z.B. Apotheken, Pharmagroßhändler, Hersteller). Hinsichtlich des österreichischen Arzneimittelgesetzes gilt, dass Ephedrin, sowie die Pflanze Ephedra vulgaris rezeptpflichtig sind, also nur nach Verschreibung eines Arztes abgegeben werden dürfen. Das Arzneimittelgesetz verbietet die unzulässige Weitergabe und den Vertrieb von diesen Medikamenten. Die oben erwähnten gesetzlichen Verordnungen betreffen eigentlich den Vertrieb und die Weitergabe, der Konsument dürfte dadurch nicht belangt werden können. So sind im Handel ja auch Ephedrinhaltige Naturprodukte (wie etwa Tees) frei erhältlich. Ganz geklärt ist die Rechtslage noch nicht und wir sind diesbezüglich noch mit dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in Kontakt Es scheint sich jedoch um eine rechtliche Grauzone zu handeln, in der eine weite Auslegung der Gesetzestexte möglich ist. So ist uns schon von Fällen bekannt, die anlässlich einer Bestellung von Ephedra per Internet in NL von der Polizei Schwechat (Zoll) eine Ladung als "Verdächtige" im Zusammenhang mit Vorerhebungen wg. eines Vergehens gegen das Suchtmittelgesetz bekamen. Ob diese Vorladung zu einer Anzeige führte ist uns nicht bekannt. [/quote] Zu den Urintests: Urintests sind nicht verpflichtend und werden es auch nicht ab 1.1.2003! Die Bestätigung hab ich mir jetz auch endlich von ChEcK iT geholt! Was allerdings verpflichtend WIRD ist der Bluttest - der natürlich nur von einem Amtsarzt durchgeführt werden kann und darf --> wird nur angewendet, wenn dringender Verdacht besteht... Soweit ich weis kannst die Säcke dann auch wegen Körperverletzung verklagen wenns nix finden (hoffe ich - würd ne geile Einnahmequelle sein für mich (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/biggrin.gif) ). Soviel mein Senf dazu - ich hoffe geholfen zu haben (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif) MfG /yin/gpk/yin/ |
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