Getränkepreise auf div. Veranstaltungen.... |
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Getränkepreise auf div. Veranstaltungen.... |
xyzRaver |
9 Jul 2002, 10:27
Beitrag
#1
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Guests |
(IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/sneaky2.gif)
Was ja sicherlich so gut wie jedem an den meisten Veranstaltungen mehr als nur am Nerv geht sind die Getränkepreise.... wenn schon eh fast jeder der an der Bar arbeitet sich sein Tip/Trinkgeld auf den Getränkepreis aufschlägt fände ich es gut, wenn die Veranstalter den Gastrobereich soweit in die Mangel nehmen, dass die Getränkepreis gleich inklusive angepreist werden !!! (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/plain.gif) Ich finde es ganz einfach voll scheisse, wenn man doppelt gelegt wird, weil man erstens zu viel zahlt und zweitens dann meist nochmals Maut gibt !!! (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/crazy.gif) (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/sneaky2.gif) |
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12 Aug 2002, 15:15
Beitrag
#2
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da best hardware moderator ever:-) Gruppe: Members Beiträge: 5.479 Mitglied seit: 19-April 02 Wohnort: vienna rulez ! Mitglieds-Nr.: 120 |
Sehr geehrter Herr ..............
Vorweg möchte wir uns für die späte Beantwortung Ihrer Email entschuldigen. Im Allgemeinen ist bekannt, dass bei derartigen Veranstaltungen sehr hohe Preise verlangt werden. Preisregelungen in Österreich sind bis auf wenige eingeschränkte Bereiche (Fernwärme) nicht möglich, weil wir ein freies marktwirtschaftliches Wirtschaftsprinzip verfolgen. Dies bedeutet, dass Unternehmer freie Entscheidung bei der Preisfestsetzung haben. Durch die Kaufentscheidung der Konsumenten werden Unternehmer aber gezwungen sein sich dem marktüblichen Preis anzupassen, da Kunden generell beim günstigeren Unternehmen kaufen werden. Der Umstand, dass der Preis für 0,33 l Vöslauer Mineralwasser ausgepreist war, jedoch nur 0,5 l Flaschen vorhanden waren, erscheint irreführend und in diesem Hinblick zu prüfen, ob dadurch nicht gegen das Preisauszeichnungsgesetz verstoßen wurde. hehe !!!! (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/devil.gif) Da für das Preisauszeichnungsrecht das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft zuständig ist, wurde Ihre an die dafür zuständige Abteilung zur Prüfung des Sachverhalts weitergeleitet. Wir hoffen, Ihnen gedient zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen herr ...... na wenigstens etwas !!!! |
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