Erste Hilfe bei Ausfällen durch Drogenkonsum, bitte um ernste Behandlung des Themas |
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Erste Hilfe bei Ausfällen durch Drogenkonsum, bitte um ernste Behandlung des Themas |
8 Jul 2003, 07:49
Beitrag
#1
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der sheriff Gruppe: tb te@m Beiträge: 10.822 Mitglied seit: 13-May 02 Wohnort: technoboard.at Mitglieds-Nr.: 148 |
erstmals ein paar Sachen zu dem Thema:
Hier solls zu einer sachlichen Diskussion um erste Hilfe Maßnahmen nach bestimmten Zwischenfällen bei falschem Drogenkonsum kommen. Viele Leute wissen oft nicht, was sie mit den jeweiligen Personen machen sollen, wenn sie die verschiedensten Symptome nach falschem/übermässigem Konsum aufweisen. Also in dem Thema bitte - kein Allgemeinblabla (Drogen sind schlecht - selber schuld ...) - so gut wie möglich beim Thema bleiben Seitens des Teams wird in dem Thema sehr genau darauf geachtet. Ziel ist es, nach einiger Zeit eine übersichtliche Zusammenfassung zu schreiben und irgendwo am Board/Portal zu verlinken. |
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8 Jul 2003, 09:37
Beitrag
#2
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Hardcoreposter Gruppe: Members Beiträge: 3.083 Mitglied seit: 17-March 03 Wohnort: St. Pölten Mitglieds-Nr.: 1.445 |
GESUNDHEITSTIPPS
Überdosierung & Notfaelle Wenn du dich körperlich oder psychisch schlecht fühlst, versuche professionelle Hilfe zu bekommen. Am besten du wendest dich an eine/n SanitäterIn, SozialarbeiterIn, PsychologIn, Arzt/Ärztin, TherapeutIn oder PsychiaterIn. Diese Berufsgruppen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, dürfen also keine persönlichen Informationen weitergeben. Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind lediglich sehr gefährliche oder lebensbedrohliche Situationen und Zustände. Wenn keine professionellen HelferInnen vor Ort sind, wende dich an eine Person in deiner Nähe, bitte sie oder ihn bei dir zu bleiben und schildere ihr oder ihm deinen Zustand. Wenn du psychoaktive Substanzen eingenommen hast, erzähle dieser Person was und wieviel du konsumiert hast, damit dir in einem Notfall schnell und effizient geholfen werden kann. Wer ist verpflichtet Hilfe zu leisten? Wenn das Leben eines anderen bedroht ist und du dieser Person deine Hilfe verweigerst, machst du dich strafbar. Bei lebensbedrohlichen Zuständen ist es deine Pflicht Hilfe zu leisten und die Rettung (144) zu verständigen. Was tun wenn jemand Hilfe benötigt? Wenn du eine Person siehst, die hilfsbedürftig oder hilflos aussieht, frage sie, ob es ihr gut geht oder ob du helfen kannst. Wenn ein Freund zur Toilette geht, weil es ihm nicht gut geht, begleite ihn und bleibe in seiner Nähe, bis es ihm wieder besser geht. Wenn sich Betroffene an einem gefährlichen Ort, wie auf einer Straße oder einer Stiege befinden, dann bringe die Person an einen ruhigen, sicheren Ort, wenn möglich an der frischen Luft. Lasse die Person nicht allein. In bedrohlichen Zuständen oder wenn du nicht weißt was du tun sollst, muss eine andere Person den Notarzt oder die Rettung (144) rufen. Lass dir schildern, was und wieviel eingenommen wurde, damit im Falle einer Verschlechterung SanitäterInnen oder ÄrztInnen rasch und professionell helfen können. Erzähle deinen FreundInnen und Bekannten immer, was und wieviel du genommen hast, auch wenn es dir gut geht. Was tun bei Kreislaufproblemen? Kreislaufprobleme zeichnen sich durch Blässe, plötzliche Schweißausbrüche und einen kaum fühlbaren Puls aus. Personen mit akuten Kreislaufbeschwerden klagen über Übelkeit, Schwäche, Schwindel, vielen wird schwarz vor Augen. Betroffene an die frische Luft bringen, hinlegen, Beine hochhalten oder hoch lagern, zu trinken geben und einige Zeit ruhig liegen lassen. Sollte sich der Zustand nicht ändern, medizinische Hilfe holen. Was tun bei Bewusstlosigkeit? Bei Bewusstlosigkeit auf jeden Fall die Rettung (144) rufen. Bewusstlos ist jemand, der auf Ansprechen und kräftiges Zwicken in das Ohrläppchen nicht mehr reagiert. Kontrolliere Atmung und Puls. Den Puls kontrollierst du, indem du mit zwei Fingern - aber nicht mit dem Daumen - auf die Halsschlagader greifst. Wenn beim Betroffenen die Atmung in Ordnung ist, bringe sie/ihn in die stabile Seitenlage. Wenn du durch fühlen oder hören keine Atmung feststellen kannst und Grundkenntnisse in erster Hilfe hast, ist folgendes zu tun: 1. Öffne den Mund und entferne mögliche Fremdkörper, wie Erbrochenes. 2. Überstrecke den Kopf des Betroffenen. 3. Beatme die Person durch Mund zu Mund Beatmung 2 x und kontrolliere danach wieder Atmung und Puls. Verspürst zu zwar einen Puls, aber noch immer keine Atmung, weiter beatmen. Wenn du zusätzlich keinen Puls verspürst, dann beginne mit einer Herzmassage - der Rhythmus ist dann folgendermaßen: 2x Beatmen - 15x Herzmassage - 2x Beatmen - etc. Die Reanimation ist so lange fortzusetzen, bis Atmung und Puls stabilisiert sind oder die Rettung eingetroffen ist. Hitzschlag Einen Hitzschlag erkennst du an folgenden Symptomen: kein Schwitzen trotz körperlicher Betätigung, Schwindel, Kopfschmerzen, plötzliche Müdigkeit oder Krämpfe in Armen und Beinen. Bringe die Person an einen ruhigen Ort mit frischer Luft. Kühle den Körper mit kaltem Wasser oder wickle ihn in nasse Decken. Angst, Panikattacken, "bad trip" Bringe die/den Betroffene/n an einen ruhigen Ort, ohne Partybeleuchtung und mit wenigen Menschen, rede beruhigend auf sie ein ("das geht vorbei", "das ist die Droge und die wird ihre Wirkung verlieren", "ich bleibe bei dir") und halte Körperkontakt. Lass die Person nicht alleine und organisiere - wenn du dich selbst nicht wohl fühlst - noch einen guten Bekannten oder FreundIn. Wenn sich der Zustand nicht ändert, versuch Hilfe von ExpertInnen, also etwa vom ChEck iT!-Team oder SanitäterInnen zu bekommen. Quelle: www.checkyourdrugs.at |
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