Öffnungszeiten / Sperrstunden in Wien |
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Öffnungszeiten / Sperrstunden in Wien |
21 Feb 2011, 10:32
Beitrag
#1
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Newbie Gruppe: Members Beiträge: 60 Mitglied seit: 16-February 11 Wohnort: Vienna Mitglieds-Nr.: 18.658 |
Hallo liebe leute,
falls es das topic bereits gab tuts mir leid, hab jetzt kein bestehendes gefunden wollte allgemein zu sperrstunden und öffnungszeiten in clubs in wien paar rechtliche & poilitische hintergründe hinterfragen thema flex sperrstunde will ich hier nicht zum 100x wiederkäuen, aber hier würde mich auch der rechtliche und politische status quo interessieren, da man wöchentlich von diversen seiten unterschiedliches hört mein eigentliches anliegen sind aber locations wie zb die Pratersauna Warum gibt es dort prinzipiell eine 6 Uhr sperrstunde, da es dort für mich keinen logischen grund gibt ( keine anrainer, keine dadurch gestörte passanten etc ) vor paar wochen war zumindest der kleine floor bis 8 offen, diesen samstag ist um halb 6 aus die maus wegen angeblichen stress mit der polizei - grund? liegt es allgemein an einer so strengen gewerbordnung , dass nachtclubs einfach um 6 uhr zu haben MÜSSEN ? - wenn ja - gibt es keine möglichkeiten auf rechlichen weg irgendwelche sondergenehmigungen zu erlangen ? kann mir ja nicht vorstellen dass alle politiker / richter / wer auch immer da einfluss hat , verblendete konservative ursula stenzels sind ?! lg |
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24 Feb 2011, 14:09
Beitrag
#2
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Full Member Gruppe: Members Beiträge: 358 Mitglied seit: 2-March 04 Wohnort: vienna, vienna Mitglieds-Nr.: 3.196 |
Sperrstunde:
die Betriebszeiten eines Gewerbebetriebes sind in der Einreichung zur Betriebsanlagengenehmigung anzugeben. Die Einreichung erfolgt beim Magistratischen Bezirksamt (in Wien). Im Zuge der Verhandlung werden die Betriebszeiten sowie alle anderen Angaben von den MBA-Mitarbeítern bzw. Fachabteilungen (MAs, AI) hinterfragt. Sofern schützenswerte Rechte Dritte zu berücksichtigen sind, werden diese vom Amts wegen geltend gemacht. So kommen die Sperrstunden zustande. Das Verfahren ist unter Umständen recht willkürlich bzw. gibt es einen grossen Ermessensspielraum. Verein: Wenn ein Verein oder wer auch immer eine Veranstaltung abseits eines Gewerbebetriebes abhalten möchte, ist das jeweilige Veranstaltungsgesetz, VAstättengesetz je nach Landesrecht einzuhalten. In diesen Gesetzen ist üblicherweise angeführt, ab welcher Personenanzahl welche sonstigen Vorschriften anzuwenden und Behördenverfahren abzuwickeln sind. Wenn jemand eine Ausnahme sucht - ein grosser Graubereich ist die Religionsausübung... Der Beitrag wurde von burned bearbeitet: 24 Feb 2011, 14:10 |
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