Vergnügungssteuervergünstigung gefallen, vergünstignter Vergnügungssteuersatz offiziell gefallen |
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Vergnügungssteuervergünstigung gefallen, vergünstignter Vergnügungssteuersatz offiziell gefallen |
10 Jan 2011, 11:12
Beitrag
#1
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Member Gruppe: Members Beiträge: 135 Mitglied seit: 26-April 06 Wohnort: Vienna Mitglieds-Nr.: 8.533 |
da ja hier doch immer wieder einige veranstalter sich herumtreiben....
nun ists endgültig offiziell auch in österreich... ein DJ bzw. "liveact" ist nicht mit einem konzert gleichzusetzen.... deswegen gibts keine vergünstigte vergnügungssteuer: http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht...ein-Konzert-aus und das gilt dann sicher auch für den vergünstigten umsatzsteuersatz für kulturveranstaltungen. Der Beitrag wurde von derlustigeastronaut bearbeitet: 10 Jan 2011, 11:12 |
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11 Jan 2011, 19:14
Beitrag
#2
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da best hardware moderator ever:-) Gruppe: Members Beiträge: 5.479 Mitglied seit: 19-April 02 Wohnort: vienna rulez ! Mitglieds-Nr.: 120 |
wenn eine liste vorliegt liegt die beweislast wieder bei der akm bzw. aussage gegen aussage. wär mal intressant wie schnell die akm eine klage einbringt (bei minimalem streitwert)
grad gefunden: Relativ unbekannt ist, dass die erhobene AKM Gebühr 10 % der Einnahmen nicht übersteigen darf. Rückforderungen können leider keine gemacht werden. |
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