Vergnügungssteuervergünstigung gefallen, vergünstignter Vergnügungssteuersatz offiziell gefallen |
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Vergnügungssteuervergünstigung gefallen, vergünstignter Vergnügungssteuersatz offiziell gefallen |
10 Jan 2011, 11:12
Beitrag
#1
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Member Gruppe: Members Beiträge: 135 Mitglied seit: 26-April 06 Wohnort: Vienna Mitglieds-Nr.: 8.533 |
da ja hier doch immer wieder einige veranstalter sich herumtreiben....
nun ists endgültig offiziell auch in österreich... ein DJ bzw. "liveact" ist nicht mit einem konzert gleichzusetzen.... deswegen gibts keine vergünstigte vergnügungssteuer: http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht...ein-Konzert-aus und das gilt dann sicher auch für den vergünstigten umsatzsteuersatz für kulturveranstaltungen. Der Beitrag wurde von derlustigeastronaut bearbeitet: 10 Jan 2011, 11:12 |
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10 Jan 2011, 20:52
Beitrag
#2
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da best hardware moderator ever:-) Gruppe: Members Beiträge: 5.479 Mitglied seit: 19-April 02 Wohnort: vienna rulez ! Mitglieds-Nr.: 120 |
bodenlose frechheit von paar absolut eingeschränkten sesselwärmern die keinen plan haben von dem was sie tun!
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11 Jan 2011, 00:16
Beitrag
#3
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Hardcoreposter Gruppe: Members Beiträge: 964 Mitglied seit: 16-August 07 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 12.234 |
blöde frage, weil ich zu faul bin mir den gesetzestext durch zu lesen.
kommt die Vergnügungssteuer auch auf Getränke oder rein auf Eintritt? also wenn ich keinen Eintritt verlange muss ich auch keine Steuer zahlen? Wenn es so ist, ist das doch aufgelegt, da lassen sich doch sicher andere Wege finden den Leuten 10 Euro abzuknöpfen als unter dem Titel "Eintritt" zb Garderobe kostet halt net 1 euro sondern 10 :D is ma schon klar das dann net alle zahlen, aber sind es mehr als 25% ? und wie ist das steuerlich werden die Einnahmen vom Eintritt abzüglich der 25% nachher nochmal beim Einkommen besteuert? Der Beitrag wurde von Themis bearbeitet: 11 Jan 2011, 00:23 |
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11 Jan 2011, 03:47
Beitrag
#4
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Member Gruppe: Members Beiträge: 135 Mitglied seit: 26-April 06 Wohnort: Vienna Mitglieds-Nr.: 8.533 |
blöde frage, weil ich zu faul bin mir den gesetzestext durch zu lesen. kommt die Vergnügungssteuer auch auf Getränke oder rein auf Eintritt? also wenn ich keinen Eintritt verlange muss ich auch keine Steuer zahlen? Wenn es so ist, ist das doch aufgelegt, da lassen sich doch sicher andere Wege finden den Leuten 10 Euro abzuknöpfen als unter dem Titel "Eintritt" zb Garderobe kostet halt net 1 euro sondern 10 :D is ma schon klar das dann net alle zahlen, aber sind es mehr als 25% ? und wie ist das steuerlich werden die Einnahmen vom Eintritt abzüglich der 25% nachher nochmal beim Einkommen besteuert? ob auf getränke oder nur auf den eintritt vergnügungssteuer abzuführen ist ist landessache - also von bundesland zu bundesland unterschiedlich. außerdem liegt es im ermessen der gemeinde die vergnügungssteuerhöhe festzulegen. maximal 25% in wien ist es z.b. 15% auf eintritte und 8% auf gastronomieumsatz. bei keinem eintritt ist steuer abhängig von der größe der veranstaltungsstätte fällig .... und jeder geldbetrag der von den besuchern verlangt wird um den event besuchen zu können fällt unter die steuerpflicht - egal wie du es benennst (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) .... der gewinn, der nach der vgst und ust übrigbleibt ist natürlich dann noch separat zu versteuern (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) - keine frage... |
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11 Jan 2011, 09:00
Beitrag
#5
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Hundling! Gruppe: tb-Support Beiträge: 4.821 Mitglied seit: 8-December 03 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 2.778 |
.... der gewinn, der nach der vgst und ust übrigbleibt ist natürlich dann noch separat zu versteuern (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) - keine frage... wer kann sich denn da noch an dj leisten der mehr als 150 euro kostet (IMG:style_emoticons/default/lookaround.gif) (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) |
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