Vergnügungssteuervergünstigung gefallen, vergünstignter Vergnügungssteuersatz offiziell gefallen |
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Vergnügungssteuervergünstigung gefallen, vergünstignter Vergnügungssteuersatz offiziell gefallen |
10 Jan 2011, 11:12
Beitrag
#1
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Member Gruppe: Members Beiträge: 135 Mitglied seit: 26-April 06 Wohnort: Vienna Mitglieds-Nr.: 8.533 |
da ja hier doch immer wieder einige veranstalter sich herumtreiben....
nun ists endgültig offiziell auch in österreich... ein DJ bzw. "liveact" ist nicht mit einem konzert gleichzusetzen.... deswegen gibts keine vergünstigte vergnügungssteuer: http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht...ein-Konzert-aus und das gilt dann sicher auch für den vergünstigten umsatzsteuersatz für kulturveranstaltungen. Der Beitrag wurde von derlustigeastronaut bearbeitet: 10 Jan 2011, 11:12 |
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11 Jan 2011, 04:25
Beitrag
#2
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ELECTRONIC-MUSIC-FAN Gruppe: Members Beiträge: 2.428 Mitglied seit: 27-February 03 Mitglieds-Nr.: 967 |
ob auf getränke oder nur auf den eintritt vergnügungssteuer abzuführen ist ist landessache - also von bundesland zu bundesland unterschiedlich. außerdem liegt es im ermessen der gemeinde die vergnügungssteuerhöhe festzulegen. maximal 25% in wien ist es z.b. 15% auf eintritte und 8% auf gastronomieumsatz. bei keinem eintritt ist steuer abhängig von der größe der veranstaltungsstätte fällig .... und jeder geldbetrag der von den besuchern verlangt wird um den event besuchen zu können fällt unter die steuerpflicht - egal wie du es benennst (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) .... der gewinn, der nach der vgst und ust übrigbleibt ist natürlich dann noch separat zu versteuern (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) - keine frage... du hast noch auf die AKM vergessen (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) die wollen ja auch noch ein wenig saugen ^^ Der Beitrag wurde von Roman001 bearbeitet: 11 Jan 2011, 04:26 |
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