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> Freiluftfeste - Wie schauts mit der Wiener Gesetzeslage aus?, und wo - klug - informieren wenn nicht hier
Frosti
Beitrag 25 Mar 2010, 22:01
Beitrag #1


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Wohnort: Wien
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Da der letzte Artikel den ich hier gefunden habe schon etwas älter ist, wollt ich zunächst euch mal fragen ob ihr iwas über die heutigen Gesetze und Statuten wisst was eben OpenAirs betrifft
  • Ab wann wird es erst als solches festl gezählt - Ab dem man lautere Boxen hinstellt?
  • Beim polizeilichen Feier anmelden - wirds gleich als Rave abgestempelt?
  • blabla

danke schonmal
lgFrosti
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Fusi
Beitrag 6 Apr 2010, 12:28
Beitrag #2


Member
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Gruppe: Members
Beiträge: 116
Mitglied seit: 26-October 04
Mitglieds-Nr.: 4.784



Hy!

Wenn du es genau wissen willst frag mal bei den Freunden der MA 36 nach.

http://www.wien.gv.at/advuew/internet/AdvP...21&STELLE=Y


Ist aber ein leidiges Streitthema. Beispiel: Ich bin im Freibad und hab einen CD Player mit. Die Badbesucher fühlen sich von meiner Musikauswahl inspiriert und versammeln sich vermehrt auf meinem Liegeplatz. Ist das dann eine Veranstaltung? Bin ich dann der Veranstalter? Ist Eigendynamik anmeldepflichtig^^?
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