Bundespräsidentschaftswahl am 25. April |
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Bundespräsidentschaftswahl am 25. April |
Loge |
3 Mar 2010, 14:56
Beitrag
#1
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Es ist zwar noch eine Weile bis dorthin - aber wir können ja schon mal mit dem sachlichen diskutieren anfangen. (IMG:style_emoticons/default/hah.gif)
Die Rosenkranz will das Verbotsgesetz abschaffen? Gut so! Dann outen sich die ganzen Nazis mal wenigstens und die ganze Heuchelei hört mal auf. Wenn sie dann aus ihren braunen Löchern gekrochen kommen würd ich so vorgehen: click! Metaphorisch gesehen natürlich! (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) |
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Schleifer |
16 Mar 2010, 22:20
Beitrag
#2
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Man muss rechtzeitig vor der Wahl im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Steht man nicht im Wählerverzeichnis, kann man sein Wahlrecht nicht ausüben.
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16 Mar 2010, 22:59
Beitrag
#3
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BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
Man muss rechtzeitig vor der Wahl im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Steht man nicht im Wählerverzeichnis, kann man sein Wahlrecht nicht ausüben. Ja der Punkt ist interessant: QUOTE § 17. (1) An der Wahl nehmen nur Wahlberechtigte teil, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. und QUOTE § 20. Die Wahlberechtigten sind vom Magistrat in das Wählerverzeichnis einzutragen (Anlage 1). Demnach ist wohl wahlberechtigt wer wahlberechtigt ist. |
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