Bundespräsidentschaftswahl am 25. April |
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Bundespräsidentschaftswahl am 25. April |
Loge |
3 Mar 2010, 14:56
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#1
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Es ist zwar noch eine Weile bis dorthin - aber wir können ja schon mal mit dem sachlichen diskutieren anfangen. (IMG:style_emoticons/default/hah.gif)
Die Rosenkranz will das Verbotsgesetz abschaffen? Gut so! Dann outen sich die ganzen Nazis mal wenigstens und die ganze Heuchelei hört mal auf. Wenn sie dann aus ihren braunen Löchern gekrochen kommen würd ich so vorgehen: click! Metaphorisch gesehen natürlich! (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) |
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Loge |
4 Mar 2010, 09:06
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#2
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Also wenn DIE wirklich Präsidentin wird dann werden wohl auch wieder Sanktionen verhängt. Wenn dann auch noch Israel alle Botschafter
abzieht hat HC die beste Wahlkampfunterstützung die er sich nur Wünschen kann. Traurig, ist aber so. Siehe zum Beispiel hier: http://lindwurm.wordpress.com/2010/03/02/vox-populi/ |
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5 Mar 2010, 14:37
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#3
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I pity the fool Gruppe: Members Beiträge: 2.771 Mitglied seit: 15-May 07 Wohnort: somewhere Mitglieds-Nr.: 11.673 |
Also wenn DIE wirklich Präsidentin wird dann werden wohl auch wieder Sanktionen verhängt. Haltet mich für einen Pessimist, aber ich befürchte diesmal wirds das nicht spielen mit den Sanktionen. Seit Schwarzblau 1 hat man sich zurück gezogen. Bestes Beispiel Italien wo zum gefühlten Millionsten mal Berlusconi und die Lega Nord das Ruder übernommen hatten. Und es passierte seitens der EU nichts. Da können wir uns glaub ich tot demonstrieren bis zum geht nicht mehr die Sanktionen werden womöglich nicht kommen. Vor allem auch deshalb da das konservative Lager seit der letzten EU-Wahl stark zugenommen hat. Und wenn ich mir aktuell die Lage in Ungarn, Slowakei und Niederlande so anschaue ... (IMG:style_emoticons/default/crazy.gif) Nichtsdestotrotz geht wählen! btw: Wegen der anstehenden Wien-Wahl. Stimmt es dass man wenn man umgezogen ist erst dann im neuen Standort wählen darf wenn man nach ca 1 Jahr in dieser wohnt? Wenn ja ist das wohl das bescheuertste was ich jemals gehört habe. Ich meine kann eine Ummeldung auf Wien als Hauptwohnsitz nicht einfach reichen? Der Beitrag wurde von Mr T. bearbeitet: 5 Mar 2010, 14:53 |
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15 Mar 2010, 23:28
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#4
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BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
Wegen der anstehenden Wien-Wahl. Stimmt es dass man wenn man umgezogen ist erst dann im neuen Standort wählen darf wenn man nach ca 1 Jahr in dieser wohnt? Wenn ja ist das wohl das bescheuertste was ich jemals gehört habe. Ich meine kann eine Ummeldung auf Wien als Hauptwohnsitz nicht einfach reichen? QUOTE § 16. (1) Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Wahltag (§ 3 Abs. 2) das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (§ 3 Abs. 4) 1. die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, 2. vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und 3. im Gemeindegebiet von Wien ihren Hauptwohnsitz haben. § 3. (1) Die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates und der Bezirksvertretungen wird vom Bürgermeister durch Verlautbarung im Amtsblatt der Stadt Wien ausgeschrieben. (2) Die Wahlausschreibung hat den Tag der Wahl und die Zahl der in jedem Wahlkreis zu wählenden Mitglieder des Gemeinderates und die Zahl der in jedem Gemeindebezirk zu wählenden Mitglieder der Bezirksvertretungen zu enthalten. Die Wahlausschreibung hat einen Hinweis auf die gemäß § 61 WStV zu erlassende Verordnung zu enthalten. (3) Die Wahl ist auf einen Sonntag oder einen anderen öffentlichen Ruhetag festzusetzen. (4) Die Wahlausschreibung hat weiter den Tag zu bestimmen, der als Stichtag gilt. Dieser darf jedoch nicht vor dem Tag der Wahlausschreibung liegen. (5) Die Wahlausschreibung ist durch öffentlichen Anschlag kundzumachen. Ob es nun ein Jahr ist hängt von der Ausschreibung ab. Und der Wechsel des Hauptwohnsitzes reicht vollkommen aus - solange er vorm Stichtag war. Die ganze Info gibts unter http://www.wien.gv.at/politik/wahlen/grbv/index.html und mit dem Kontakt Link am Ende kann man sicher den Rest auch klären, wie z.B. wann diesmal der Stichtag ist. 2005 z.B. war es ~2 Monate vorher und 10 Tage nach der Kundmachung. |
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