Praktikumsstelle/UAF Productions |
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Praktikumsstelle/UAF Productions |
1 Sep 2009, 19:29
Beitrag
#1
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Full Member Gruppe: Members Beiträge: 496 Mitglied seit: 27-February 09 Mitglieds-Nr.: 15.289 |
hey, ich hab heute die anzeige entdeckt und gerade meine bewerbungsunterlagen hingeschickt! vielleicht interessiert es ja noch jemanden von euch?! (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) Praktikumsstelle bei der UAF Productions GmbH / Urban Art Forms zu vergeben! Praktikum in Eventagentur Hauptaufgabengebiete:
Stundenausmaß: 40 Stunden / Woche Beginn: 28. September 2009 Dauer: 6 Monate Gehalt: 300€/Monat Adresse: UAF Productions GmbH 1080 Wien - Alserstraße 23/30 - Österreich zHd. Birgit Hinterhofer E-Mail:[email="[email protected]?subject=Unijobs-Bewerbung:%20Praktikum%20in%20Eventagentur/KNr.:%20UNI/JW"][email protected][/email] www.urbanartforms.com Zusätzliche Infos: Dienstort: Wien 8 Branche: Kunst / Kultur / Freizeit / Unterhaltung Vom: 01.09.2009 |
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2 Sep 2009, 14:21
Beitrag
#2
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MDMA a.D. Gruppe: tb-Support Beiträge: 4.734 Mitglied seit: 7-June 03 Wohnort: im zarten Rosa Mitglieds-Nr.: 1.795 |
Am besten:zum Praktikum gleich einen Anwalt mitnehmen (IMG:style_emoticons/default/biggrin.gif) , das spart dann unnötigen Ärger (IMG:style_emoticons/default/satisfied.gif) Nein, aber einen Dienst/Praktikavertrag unterschreiben bzw. sich geben lassen (da muss man sowieso IMMER drauf bestehen, am ersten Tag in einem Dienstverhältnis, das muss jeder Dienstgeber machen!). Und dann sehen was da an Tätigkeiten drinnen steht und was die vorgesehene Entlohnung für welche Art von Arbeit/Praxiserwerb ist. Dann jeden Tag über die Tätigkeiten Buch führen und wenn möglich vom Vorgesetzten abzeichnen lassen (auch das MUSS er auf Verlangen tun!). Und wenn es am Ende des Praktikums zu Unstimmigkeiten kommt bzw. man echt nur eine billige Arbeitskraft war dann ab zur AK! Und keine Angst wegen eines Praktikums/Dienstzeugnisses: Arbeitgeber sind inzwischen gesetzlich verpflichtet, da nur lautere Sachen reinzuschreiben und keine Dinge die einem auf den Kopf fallen und auch keine Personalerinsiderdinge, auch das ist im Nachhinein bei einem Arbeitsgericht mit AK-Unterstützung einklagbar. Der Beitrag wurde von Allan A.Live bearbeitet: 2 Sep 2009, 14:22 |
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