Anzeige der BH aufgrund "Drängelns" |
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Anzeige der BH aufgrund "Drängelns" |
25 Apr 2009, 16:12
Beitrag
#1
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99% of EDM sucks! Gruppe: Members Beiträge: 1.651 Mitglied seit: 20-November 05 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 7.493 |
Kennt sich hier jemand mit Anzeigen im Verkehrsgeschehen aus?
Mir wird seitens BH Salzburg vorgeworfen, ich hätte auf der Autobahn "gedrängelt". Bin mir dessen aber nicht bewusst. Vor allem nicht mit der 75PS Ford Focus Kutsche meiner Mutter. (IMG:style_emoticons/default/hah.gif) Welche Beweislage hat die Polizei hierfür? Gibt es Möglichkeiten dies anzufechten? Vielleicht durch Aussage eines Beifahrers? |
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11 May 2009, 09:48
Beitrag
#2
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99% of EDM sucks! Gruppe: Members Beiträge: 1.651 Mitglied seit: 20-November 05 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 7.493 |
QUOTE Die Strafbarkeit könnte bei Unterschreitung von ca 0,6 Sekunden, das entspricht bei 130 km/h immerhin 20 Metern, also etwa fünf Autolängen, einsetzen. Führerscheinentziehung sollte bei echtem Drängeln mit Abständen unter 0,3 Sekunden (bei 130 km/h 10 Meter oder weniger) drohen. Ich war mit 124km/h unterwegs und hatte laut Schreiben nur 12m Abstand. Das ganze schlägt mir heftigen 220€ zu buchen. Ich ärger mich eben in Grund und Boden. (IMG:style_emoticons/default/angry.gif) (IMG:style_emoticons/default/angry.gif) (IMG:style_emoticons/default/angry.gif) |
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