Eintrittsgeld versteuern? |
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Eintrittsgeld versteuern? |
30 Jan 2009, 17:37
Beitrag
#1
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Full Member Gruppe: Members Beiträge: 277 Mitglied seit: 26-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.005 |
Folgendes Gedankenspiel:
Ich mach einmal im Monat ein Festl, wofür ich ein paar Euros Eintritt verlange. Das Geld benutze ich um Deko zu kaufen, den DJs anstandshalber ein bisschen Aufwandsentschädigung zu zahlen, Benzingeld, mal neue Systeme, einen Lausprecher oder eingeschlagene Scheibe ersetzen, usw. Im Endeffekt verdiene ich nicht wirklich Geld, ich hab halt immer nen kleinen Betrag auf nem extra Konto, um für die nächste Party vorzustrecken. Ich bin auch nicht allein, sondern ich bin ein Verein und so wirklich Eintrittsgeld isses auch nicht, eher mehr so ein Mitgliedsbeitrag für eine Tages-Mitgliedschaft, auf's Festl darf nämlich nur wer Mitglied ist. Muss ich die Einnahmen eigentlich versteuern? Oder irgendwie angeben, aufschreiben, ... Ich würde mich hierzu über konstruktive Antworten freuen und habe auch eine Bitte an jene, die antworten: Nur, wenn man sich seiner Antwort sicher ist, diese auch posten. Kein ich glaube, keine vermutungen, kein ich hab gehört oder mir hat jemand erzählt bitte. Sonst haben wir hier wieder 10 völlig unterschiedliche Antworten und am Ende weiß niemand, wie es wirklich ist. Ich danke euch. greez |
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31 Jan 2009, 13:54
Beitrag
#2
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SnareCoreCrackHead Gruppe: Members Beiträge: 683 Mitglied seit: 7-July 06 Wohnort: Right beside Minos... Mitglieds-Nr.: 9.152 |
muss man dann auch akm zahlen, auch wenn keine einnahmen erzielt wurden??
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31 Jan 2009, 13:58
Beitrag
#3
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. Gruppe: Members Beiträge: 3.436 Mitglied seit: 25-November 02 Wohnort: 1378.62 km away from camp nou Mitglieds-Nr.: 526 |
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31 Jan 2009, 14:33
Beitrag
#4
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BMFH Gruppe: tb-Support Beiträge: 2.013 Mitglied seit: 27-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.012 |
ja. sobald "geschützte" musik öffentlich aufgeführt wird, muss man zahlen (selbst wenn man nur telefonwarteschleifen abspielt). Ausser man umgeht alle Zwischenstationen und holt sich vom Künstler selbst die Erlaubnis es öffentlich aufzuführen. Am Beispiel der Creative Commons von der AKM bestätigt, allerdings wollen sie es sonst lieber verschweigen. |
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