Eintrittsgeld versteuern? |
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Eintrittsgeld versteuern? |
30 Jan 2009, 17:37
Beitrag
#1
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Full Member Gruppe: Members Beiträge: 277 Mitglied seit: 26-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.005 |
Folgendes Gedankenspiel:
Ich mach einmal im Monat ein Festl, wofür ich ein paar Euros Eintritt verlange. Das Geld benutze ich um Deko zu kaufen, den DJs anstandshalber ein bisschen Aufwandsentschädigung zu zahlen, Benzingeld, mal neue Systeme, einen Lausprecher oder eingeschlagene Scheibe ersetzen, usw. Im Endeffekt verdiene ich nicht wirklich Geld, ich hab halt immer nen kleinen Betrag auf nem extra Konto, um für die nächste Party vorzustrecken. Ich bin auch nicht allein, sondern ich bin ein Verein und so wirklich Eintrittsgeld isses auch nicht, eher mehr so ein Mitgliedsbeitrag für eine Tages-Mitgliedschaft, auf's Festl darf nämlich nur wer Mitglied ist. Muss ich die Einnahmen eigentlich versteuern? Oder irgendwie angeben, aufschreiben, ... Ich würde mich hierzu über konstruktive Antworten freuen und habe auch eine Bitte an jene, die antworten: Nur, wenn man sich seiner Antwort sicher ist, diese auch posten. Kein ich glaube, keine vermutungen, kein ich hab gehört oder mir hat jemand erzählt bitte. Sonst haben wir hier wieder 10 völlig unterschiedliche Antworten und am Ende weiß niemand, wie es wirklich ist. Ich danke euch. greez |
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30 Jan 2009, 17:59
Beitrag
#2
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Full Member Gruppe: Members Beiträge: 277 Mitglied seit: 26-January 04 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 3.005 |
wenn ihr einen eintagesmitgliedsbeitrag verlangt u. eine ein/ausgabenrechnung führt, seid ihr auf der sicheren seite (nat. voraussetzung:no na ... der verein ist angemeldet) also, wenn euer verein "in ordnung" geführt wird, braucht ihr auch keine steuern zahlen...ist ja "gemeinnützig" ...ihr dürft aber auch keinen gewinn machen (hast ja eh geschrieben) http://www.bmi.gv.at/vereinswesen/gesetze_vereinsgesetz.asp danke für den Beitrag, so machen wir's eh. nachdem sogar ne würstelbude die nen radio laufen hat zahlen muss, muss man selbst bei gratis eintrit zahlen einfach mal bei der AKM und bei der vergnügungssteuer melden hm, vielleicht zaht das der Locationbesitzer schon |
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30 Jan 2009, 18:46
Beitrag
#3
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Member Gruppe: Members Beiträge: 98 Mitglied seit: 12-February 07 Mitglieds-Nr.: 11.122 |
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