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> Prozess gegen Türsteher nach tödlichem Disco-Rauswurf, Prozess gegen Salzburger Türsteher, die Gast am Boden "fixierten
Chriskeepsdiggin...
Beitrag 22 Oct 2008, 02:12
Beitrag #1


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Tödlicher Disco-Rauswurf
Prozess gegen Türsteher, die Gast am Boden "fixierten"


Salzburg - Absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsentziehung: So lautet die Anklage gegen drei Salzburger Türsteher, die sich seit Dienstag vor Gericht verantworten müssen. Genau ein Jahr zuvor, in der Nacht von 20. auf 21. Oktober 2007, hatten die drei Angeklagten den 24-jährigen Studenten Markus G. aus Eugendorf bei einer Technoparty im Salzburger Rockhouse so lange am Boden fixiert, bis er einen Kreislaufstillstand und eine Quetschung der Bauchspeicheldrüse erlitt. Markus G. wurde reanimiert, fiel aber ins Koma und starb sieben Wochen später an Organversagen.

Die Stimmung in dieser Nacht war "aufgekratzt", erinnert sich der Erstangeklagte Michael J. Am Höhepunkt der Veranstaltung befanden sich etwa 300 bis 400 Leute im Lokal. Gegen vier Uhr früh, als auch alkoholisierte Gäste aus anderen Lokalen zur Technoparty im Rockhouse strömten, sei es langsam kritisch geworden. Eine Kellnerin habe ihn mit den Worten "Da randaliert einer" in den großen Saal geholt: Markus G. sei gerade dabei gewesen, einen anderen Gast an den Schultern zu rütteln.

Dann ging alles ganz schnell: Michael J., der fast 140 Kilo wiegt, soll Markus G. zuerst allein und dann zusammen mit seinen beiden Kollegen ins Kassenfoyer gezerrt haben. Der schwer betrunkene Gast (er hatte zum Tatzeitpunkt 2,8 Promille Alkohol im Blut) habe wild um sich geschlagen: "Er hat sich gewehrt wie ein Vieh beim Schlachten." Zu dritt sollen die Türsteher den Studenten in seitlich verdrehter Bauchlage am Boden fixiert haben.

Zeugenaussagen zufolge war die Vorgangsweise des Trios "unheimlich brutal" und "überzogen". Alle drei seien auf Markus G. gekniet. Einige Zeugen wollen beobachtet haben, wie Michael J. schon im Veranstaltungssaal mit Fußtritten auf Markus G. losging: "Da fällt die Notwehr aber so was von zusammen", kommentierte der vorsitzende Richter.

Nach Vorstrafen fragte keiner

Bei den drei angeklagten Türstehern handelt es sich um einen gelernten Bäcker, einen Krankenpfleger und einen Tätowierer. Sicherheitsausbildung hatte keiner von ihnen. Zwei der drei sind wegen Körperverletzung vorbestraft. Beim Rockhouse und auch beim Veranstalter der Technoparty habe niemand nach Vorstrafen gefragt, sagt Michael J. Von Fixierungstechniken habe er "überhaupt noch nie etwas gehört".

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Das Urteil könnte noch auf sich warten lassen. Vermutlich sei es sinnvoll, die Geschehnisse in einem Lokalaugenschein im Rockhouse nachzustellen, meinte der Richter am Dienstag. Im Falle einer Verurteilung drohen den drei Angeklagten fünf bis zehn Jahre Haft. (Markus Peherstorfer, DER STANDARD Printausgabe, 22.10.2008)
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Dames Jean
Beitrag 23 Oct 2008, 09:24
Beitrag #2


Hansl
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ZITAT(burned @ 23 Oct 2008, 01:05 ) *
die aufschrift auf tickets, dass der va für hörschäden nich haftet, sollte z.b. verboten werden.


Geh komm, daraus würden doch nur ganz leise Anlagen usw resultieren ...

Dass laute Musik und druckvolle Anlagen nicht gesund sind für unser Gehör wissen wir eh alle, aber die meisten nehmens in Kauf, mich mit eingeschlossen.

Wenn fahrlässig gehandelt wird und wirklich viel zu laut gespielt wird, dann kann man einen VA bestimmt auch zur Verantwortung ziehen - ob nun die Aufschrift, dass der Veranstalter für Hörschäden nicht haftet, da ist oder nicht.

Ich mags auch gern lauter, aber alles mit Maß und Ziel ...zum Warmup oder bei Afterhours muss es wirklich nicht sein, sowas nervt extrem.. aber zur Primetime bei guter Musik - wenn die Bässe durch den Körper vibrieren... (IMG:style_emoticons/default/smile.gif)
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Chriskeepsdiggin...
Beitrag 23 Oct 2008, 10:49
Beitrag #3


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QUOTE(damesjean @ 23 Oct 2008, 08:24 ) *
Geh komm, daraus würden doch nur ganz leise Anlagen usw resultieren ...


Was grundsätzlich im Sinne einiger EU Abgeordneter wäre...................

Vor einiger Zeit wurde diskuttiert eine generelle Kopfhörerlimitierung (Lautstärkentechnisch) für DJ`s einzuführen, ebenso auf EU Ebene eine Lautstärkenregulierung auf 87 db für Konzerte & Clubs. Sprich in meinem Wohnzimmer wäre es lauter als auf jedem Konzert etc. .......

Generell halte ich diese Freisprechungsklausel (Aufschrift auf Tickets, dass der VA für Hörschäden nicht haftet) für sehr sinnvoll, denn jeder ist eigenverantwortlich - man muß nicht alles reglementieren.

Und zum eigentlichen Thread:

Nachdem ich nun mittlerweile Einblick in die eigentliche Thematik hatte (Rochhaus Salzburg), halte ich es ebenso für sinnvoll Securitypersonal eine Grundausbildung für ihren Job zukommen zu lassen.

Die einzige Location in Wien (von der ich weiß), die über ein entsprechend geschultes Sicherheitspersonal verfügt, ist das WUK. Die Mitarbeiter erhalten in Abständen Schulungen in Sachen Konfliktbewältigung, was sich sehr positiv auf den Arbeitsablauf ausgewirkt hat.

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antidote
Beitrag 23 Oct 2008, 12:27
Beitrag #4


stiangglanderstenz
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ZITAT(Chriskeepsdiggin! @ 23 Oct 2008, 11:49 ) *
Nachdem ich nun mittlerweile Einblick in die eigentliche Thematik hatte (Rochhaus Salzburg), halte ich es ebenso für sinnvoll Securitypersonal eine Grundausbildung für ihren Job zukommen zu lassen.

Die einzige Location in Wien (von der ich weiß), die über ein entsprechend geschultes Sicherheitspersonal verfügt, ist das WUK. Die Mitarbeiter erhalten in Abständen Schulungen in Sachen Konfliktbewältigung, was sich sehr positiv auf den Arbeitsablauf ausgewirkt hat.


da kann man das WUK nur beglückwünschen - da scheint nicht am falschen ende gespart zu werden.

im übrigen muss ich hier noch ganz deutlich auf den unterschied kursus und ausbildung eingehen:
in kursen lernt man stricken, cocktails mixen, gesündere lebensführung - aber nicht wie man mit menschen in grenzsituationen umgeht. dass dann auch noch einschlägig vorbestrafte gewalttätige tagelöhner eingesetzt werden, empfinde ich als hochgradig fahrlässig

es wird zeit, dass diejenigen türsteher, die ihren job ernst nehmen und unauthoritär ausführen und somit maßgeblich zum erfolg und mißerfolg einer veranstaltung beitragen, endlich den respekt bekommen, den sie verdienen und auch entsprechend ent-lohnt werden
nur eine gesetzlich geregelte ausbildung kann dem sorge tragen!
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Perfect99   dass der va für hörschäden nich haftet, sollte z.b...   23 Oct 2008, 10:11
damesjean   die aufschrift auf tickets, dass der va für hörsch...   23 Oct 2008, 09:24
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