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roKay
Beitrag 30 May 2008, 12:18
Beitrag #1


Digitales Analog Manipulieren
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meine Freunde hatte vor 2 Monaten einen Autounfall. Sie war nicht schuld und es gab auch 2 Zeugen. Sie fuhr bei grün über eine Ampel und eine Frau, die bei rot gefahren ist, hat sie von der rechten Seite mit 50 ca. "abgeschossen"

Die 2 Zeugen haben bei der Polizei ihre Aussage gemacht. Danach hat sich der Polizist einen Termin mit meiner Freundin ausgemacht bzgl Ihrer Aussage. Zu dem ausgemachten Termin erscheint meine Freundin und siehe da - der Herr Polizist der sich den Termin ausgesucht hat, hat an diesem Tag frei. das ist die erste Frechheit. Meine Freundin hat eh nicht gscheit gehen können weil sie sich ihr Knie und ihre Hand bei dem Unfall verletzt hat und der Typ ist nicht mal da.

Dann gehts weiter. Die Unfallgegnerin lässt ihr auto reparieren (vollkasko) sagt aber bei Ihrer Versicherung nicht das es einen 2ten Unfallbeteiligten gegeben hat. Behauptet jetzt sogar das meine Freundin den Unfall verschuldet hat.

Das Gericht sagt das sie die unterlagen von der Polizei brauchen - lt Gericht müssen die das nur per email schicken - dauert 1 minute.

Der zuständige Polizist und auch seine Vertretung sind beide anscheinend nie da. Das ist ja das schöne an einer Vertretung oder hab ich da was falsch verstanden ???

Die Polizei sagt meine freundin bekommt die akten nicht. das gericht sagt sie brauchen aber die akten.

Langsam muss ich sagen reichts mir. UIch finde das ganze verhalten - die hinhalterei - und diese unfähigkeit eigene termine einzuhalten einfach nur zum kotzen. das funktioniert auch nur bei beamten - ich versuch mir das gerade in einer privatwirtschaft vorzustellen.

Was können / sollen wir jetzt tun ?

Kann man sich da irgendwo beschweren ohne das man gefahr läuft das es dann noch länger dauert ?

Der Beitrag wurde von roKay bearbeitet: 30 May 2008, 12:28
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Mypie
Beitrag 13 Jun 2008, 13:23
Beitrag #2


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du gehst das vollkommen falsch an (IMG:style_emoticons/default/smile.gif)

prinzipiell schauts so aus:
Strafrecht:
(ich hab leider keine stvo da, die andere lenkerin hat eine schutznorm übertreten (§ sowieso stvo) müsste man dann halt raussuchen)
die andere lenkerin hat durch ihr grob fahrlässiges verhalten deine freundin verletzt.
fahrlässige körperverletzung gibt 3 monate häfn §88 stgb
was dich aber eher nicht interessiert

allerdings haftet sie zivilrechtlich ex delicto (also auf grund ihres verhaltens)

###############################################################
DAHER :

Zivilrecht :
deine freundin ist, so wie du den sachverhalt geschildert hast, absolut im recht
ich empfehle deiner freundin eine klage auf schadensersatz §1295 abgb und schmerzensgeld §1325 Abgb
sie kann folgendes einfordern:

schadensersatz am auto
schmerzensgeld
heilungskosten
verdienstentgang (war sie arbeitsunfähig ? )
ist sie im gesicht verletzt worden ? - kann ein bisl mehr geld bringen §1326 abgb

deine freundin kann sowohl gegen die lenkerin als auch gegen ihre HAFTPFLICHTVERSICHERUNG vorgehen
§149 VersVG

Sie sollte gegen beide zu gleich vorgehen - sie hat zwar dadurch den nachteil dass die andere lenkerin nicht als zeugin auftreten kann, dieser ist aber nur unwesentlich

was die lenkerin ihrer Vollkasko erzählt ist wurscht, im schlimmsten fall muss sie sich vor ihrer versicherung verantworten

zu klären ist :
Wer ist Fahrzeughalter - dessen versicherung zahlt den schaden (könnte ja zb der mann der lenkerin sein)

also unterm strich, die anspruchsgrundlage:
deine freundin klagt auf schadensersatz aus den titeln §1295 abgb, §1325 abgb, §2 VerkOG - höhe kann ich aber nicht erschätzen

UND NIMM DIR EINEN ANWALT (musst sowieso da der schaden 2000 euro übersteigt - da ist anwaltspflicht)

geh auf http://www.european-lawyers.com/ such dir die telefonnummer raus und ruf so bald wie möglich an

ich wünsche dir viel glück - sieht nach einer sicheren sache aus (IMG:style_emoticons/default/smile.gif)

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