Tanzverbot, Bevormundung der Gesellschaft? |
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Tanzverbot, Bevormundung der Gesellschaft? |
8 Apr 2007, 20:55
Beitrag
#1
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Prinz von Bel Linz Gruppe: Members Beiträge: 388 Mitglied seit: 18-April 05 Wohnort: Linz Mitglieds-Nr.: 6.255 |
Gaststättenwesen - Feiertagsgesetz
Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietungen in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten. Ferner sind Sportveranstaltungen verboten.
Somit gelten die Vergnügungsbeschränkungen Gründonnerstag ab Sperrzeitbeginn durchgehend bis einschließlich Karsamstag 24.00 Uhr.
Am Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen verboten.
Für bestimmte Veranstaltungen sind an einigen der geschützten Tage Ausnahmegenehmigungen möglich. Setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne. An Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich zu beachten, dass öffentliche Vergnügungsveranstaltungen generell vor 11.00 Uhr (Hauptgottesdienstzeit) nicht zulässig sind. Quelle: www.münchen.de |
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6 Nov 2007, 12:30
Beitrag
#2
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Newbie Gruppe: MemberS Beiträge: 10 Mitglied seit: 26-September 07 Mitglieds-Nr.: 12.497 |
Ich selbst bin auch in der Gastronomie tätig, habe diese jedoch ausgenommen! Weil dies eine einzelne (wenn auch sehr große) Sparte ist! Jedoch wir auch etwas davon haben wenn Feiertag is, denn du wirst ja wohl nicht bestreiten das du zum Beispiel am 31.10. oder 23.12. mehr Umsatz machst als an "normalen" Samstagen, oder?!
so long |
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