Tanzverbot, Bevormundung der Gesellschaft? |
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Tanzverbot, Bevormundung der Gesellschaft? |
8 Apr 2007, 20:55
Beitrag
#1
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Prinz von Bel Linz Gruppe: Members Beiträge: 388 Mitglied seit: 18-April 05 Wohnort: Linz Mitglieds-Nr.: 6.255 |
Gaststättenwesen - Feiertagsgesetz
Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietungen in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten. Ferner sind Sportveranstaltungen verboten.
Somit gelten die Vergnügungsbeschränkungen Gründonnerstag ab Sperrzeitbeginn durchgehend bis einschließlich Karsamstag 24.00 Uhr.
Am Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen verboten.
Für bestimmte Veranstaltungen sind an einigen der geschützten Tage Ausnahmegenehmigungen möglich. Setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne. An Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich zu beachten, dass öffentliche Vergnügungsveranstaltungen generell vor 11.00 Uhr (Hauptgottesdienstzeit) nicht zulässig sind. Quelle: www.münchen.de |
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8 Apr 2007, 23:02
Beitrag
#2
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SnareCoreCrackHead Gruppe: Members Beiträge: 683 Mitglied seit: 7-July 06 Wohnort: Right beside Minos... Mitglieds-Nr.: 9.152 |
Quelle: www.münchen.de gilt das jetzt nur in deutschland, oder gibts in österreich vergleichbares..?! haben so etwas auch schon man miterlebt, als das gerücht umging, dass an einem unserer partytermine tanzverbot bis mitternacht sei, und (eher nur als scherz gedacht) vermerkten dies auch auf unserem flyer.. gehalten hat sich zwar niemand dran, denn es wurde getanz dass die erde bebt, aber ich war mir nie sicher ob`s jetzt wirklich etwas in die richtung tanzverbot aufgrund eines katholischen feiertages gibt... wär ja eigentlich die frechheit schlechthin!!! Ich für meinen teil bin nicht gläubig und würde es als eine nicht tolerierbare verordnung ansehen!! schließlich kann ich ja auch am karfreitag im würstlstand bosna schlämmern... Der Beitrag wurde von BassSteppa bearbeitet: 9 Apr 2007, 09:38 |
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29 Oct 2007, 18:40
Beitrag
#3
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It is what it is! Gruppe: Members Beiträge: 4.388 Mitglied seit: 2-September 02 Wohnort: Planet Earth - next street to the left.......! Mitglieds-Nr.: 344 |
gilt das jetzt nur in deutschland, oder gibts in österreich vergleichbares..?! Diese Gesetzesregelungen - an kirchlichen Feiertagen kein Tanz - gibt es seit Ewigkeiten in Bayern & anderen Bundesländern Deutschlands = ultrakatholisch. Eine Übersicht wann - wie - wo Tanzverbot (Länderübersicht) herrscht , findet ihr im Link. Zudem in Deutschland (je nach Bundesland) die Einhaltung des Tanzverbots (Gesetzesauszug) durch die Polizei teils sehr genau kontrolliert wird (bei Verstoß Geldstrafe.... - drum machen manche Läden an solchen Tagen kurzerhand dicht). Hab meinen Text überarbeitet, nachdem ich mich da selbst kurz eingelesen habe mußte ich erstaunt feststellen, das der Blödsinn auch in der Schweizer Gesetzesgebung existiert. Österreich hat keine derartigen Gesetzesregelungen - insofern don´t panic it`s a german & swiss thing - wobei sich auch Widerstand regt. Und zuguterletzt fand ich noch das (aber lest selbst - katholische Kirche ist zum Kopf schütteln...) Der Beitrag wurde von Chrise bearbeitet: 29 Oct 2007, 19:29 |
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29 Oct 2007, 19:41
Beitrag
#4
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. Gruppe: Members Beiträge: 3.436 Mitglied seit: 25-November 02 Wohnort: 1378.62 km away from camp nou Mitglieds-Nr.: 526 |
Österreich hat keine derartigen Gesetzesregelungen - insofern don´t panic it`s a german & swiss thing mit verlaub darf ich darauf hinweisen, dass es in tirol (wo auch sonst) etwas vergleichbares schon gibt: bei der letzten novelle zum tiroler veranstaltungsgesetz im jahre 2004 wurde zwar die bestimmung wonach "tanzveranstaltungen" am karfreitag, dem karsamstag und auch dem gründonnerstag bis 21.00 uhr verboten sind, gestrichen. am karfreitag dürfen jedoch nur veranstaltungen durchgeführt werden, die dem "charakter dieses tages" gerecht werden.... es kam und kommt ab und an noch vor, dass partys und konzerte am karfreitag untersagt werden - bei mir zuletzt letztes jahr am karfreitag vorigen jahres. dort hätte die rockn´n´roll-band NASHVILLE PUSSY auftreten sollen. leider entsprach eine band die "PUSSY" im namen führt, und deren besetzung (unter anderem zwei leichtbekleidete frauen, die gerne whisky aus der flasche trinken) nicht dem "charakter diesen tages".... (IMG:style_emoticons/default/lookaround.gif) Der Beitrag wurde von g. bearbeitet: 29 Oct 2007, 19:44 |
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29 Oct 2007, 21:02
Beitrag
#5
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It is what it is! Gruppe: Members Beiträge: 4.388 Mitglied seit: 2-September 02 Wohnort: Planet Earth - next street to the left.......! Mitglieds-Nr.: 344 |
mit verlaub darf ich darauf hinweisen, dass es in tirol (wo auch sonst) etwas vergleichbares schon gibt: bei der letzten novelle zum tiroler veranstaltungsgesetz im jahre 2004 wurde zwar die bestimmung wonach "tanzveranstaltungen" am karfreitag, dem karsamstag und auch dem gründonnerstag bis 21.00 uhr verboten sind, gestrichen. am karfreitag dürfen jedoch nur veranstaltungen durchgeführt werden, die dem "charakter dieses tages" gerecht werden.... es kam und kommt ab und an noch vor, dass partys und konzerte am karfreitag untersagt werden - bei mir zuletzt letztes jahr am karfreitag vorigen jahres. dort hätte die rockn´n´roll-band NASHVILLE PUSSY auftreten sollen. leider entsprach eine band die "PUSSY" im namen führt, und deren besetzung (unter anderem zwei leichtbekleidete frauen, die gerne whisky aus der flasche trinken) nicht dem "charakter diesen tages".... (IMG:style_emoticons/default/lookaround.gif) Man lernt nie aus - gut das wenigstens noch in einem Österreichischen Bundesland Moral & Anstand herrscht (IMG:style_emoticons/default/biggrin.gif) |
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