Sven Vaeth @ Ottakringer Brauerei |
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Sven Vaeth @ Ottakringer Brauerei |
26 Oct 2007, 01:26
Beitrag
#1
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Newbie Gruppe: MemberS Beiträge: 2 Mitglied seit: 16-June 07 Mitglieds-Nr.: 11.856 |
sind von 1 bis 2 vor dem tor gestanden (anm. MIT vorverkaufskarte und 100 anderen armen) bis die polizei uns schließlich entfernt hat... keine wirklich saubere lösung würd ich mal sagen. schade, hätt mir sehr viel mehr veranstaltungs- sowie kalkulationsgeschick erwartet!
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27 Oct 2007, 16:00
Beitrag
#2
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It is what it is! Gruppe: Members Beiträge: 4.388 Mitglied seit: 2-September 02 Wohnort: Planet Earth - next street to the left.......! Mitglieds-Nr.: 344 |
Korrektur bez. Antwort Steuerfrage Künstler - im Zuge des sog. Doppelbesteuerungsabkommens gilt für int. Künstler folgende Regelung:
Der Künstler muß bei einem Auftritt von Gesetzeswegen 20% Steuern (Doppelbesteuerungsabkommen) zahlen, gerechnet aus: Gage, Reisekosten, Hotelkosten, Cateringkosten - aus dieser Gesamtsumme ergibt sich die zu zahlende Gesamtsteuersumme (20% aus dieser Gesamtsumme gerechnet). Diese hat eigentlich der Veranstalter zu verrechnen und der österreichischen Finanz zu zahlen. Ausgenommen er verdient einmalig eine Gage in Höhe von 440.- Euro (im laufenden Jahr in Österreich) oder er übergibt dem Veranstalter ein, von der Heimatsteuerbehörde, beglaubigtes "certificate of residence" - sprich ein amtliches Papier (entsprechende Vordrucke erhält man in jedem Österreichischen Finanzamt) das besagt das er seine Steuern Ordnungsgemäß zuhause/im Heimatland bezahlt. Egal die Prozedur der Einholung selbigen Papieres ist für manche Künstler mehr als mühsam, zudem es auch Künstler gibt die gerne in Österreich Steuern bezahlen (selbige kann er sich im Heimatland zurückholen) - da die Steuersätze niedriger als iin manch anderen Ländern sind. Im Grunde sind die meisten der abgeschlossenen Agenturverträge nur bedingt rechtskräftig, da sie gerne diesen Punkt zu Lasten des Veranstalters betiteln - was laut Österreichischem Steuergesetz ungesetzlich ist (gegen die guten Sitten). Der Beitrag wurde von Chrise bearbeitet: 27 Oct 2007, 16:06 |
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27 Oct 2007, 16:05
Beitrag
#3
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Newbie Gruppe: Members Beiträge: 31 Mitglied seit: 13-June 04 Mitglieds-Nr.: 3.887 |
Korrektur bez. Antwort Steuerfrage Künstler - im Zuge des sog. Doppelbesteuerungsabkommens gilt für int. Künstler folgende Regelung: Der Künstler muß bei einem Auftritt von Gesetzeswegen 20% Steuern (Doppelbesteuerungsabkommen) zahlen, gerechnet aus: Gage, Reisekosten, Hotelkosten, Cateringkosten - aus dieser Gesamtsumme ergibt sich die zu zahlende Gesamtsteuersumme (20% aus dieser Gesamtsumme gerechnet). Diese hat eigentlich der Veranstalter zu verrechnen und der österreichischen Finanz zu zahlen. Ausgenommen er verdient einmalig eine Gage in Höhe von 440.- Euro (im laufenden Jahr in Österreich) oder er übergibt dem Veranstalter ein, von der Heimatsteuerbehörde, beglaubigtes "certificate of residence" - sprich ein amtliches Papier das besagt das er seine Steuern Ordnungsgemäß zuhause/im Heimatland bezahlt. Im Grunde sind die meisten der abgeschlossenen Agenturverträge nur bedingt rechtskräftig, da sie gerne diesen Punkt zu Lasten des Veranstalters betiteln - was laut Österreichischem Steuergesetz ungesetzlich ist (gegen die guten Sitten). Wow, das unterscheidet sich ja wesentlich von "normalen" Einkünften aus dem Ausland und deren steurliche Zuführung... Danke für die AW! (Wiedermal was dazugelernt!) LG S. |
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