Sven Vaeth @ Ottakringer Brauerei |
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Sven Vaeth @ Ottakringer Brauerei |
26 Oct 2007, 01:26
Beitrag
#1
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Newbie Gruppe: MemberS Beiträge: 2 Mitglied seit: 16-June 07 Mitglieds-Nr.: 11.856 |
sind von 1 bis 2 vor dem tor gestanden (anm. MIT vorverkaufskarte und 100 anderen armen) bis die polizei uns schließlich entfernt hat... keine wirklich saubere lösung würd ich mal sagen. schade, hätt mir sehr viel mehr veranstaltungs- sowie kalkulationsgeschick erwartet!
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26 Oct 2007, 14:20
Beitrag
#2
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Full Member Gruppe: Members Beiträge: 350 Mitglied seit: 14-April 04 Wohnort: Wien bzw. Graz Mitglieds-Nr.: 3.496 |
geh bitte, ihr sieds auch zwei ganz G'scheite:
StGB § 144 Erpressung § 144 Erpressung (1) Wer jemanden mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist, wenn er mit dem Vorsatz gehandelt hat, durch das Verhalten des Genötigten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. (2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet. StGB § 99 § 99 Freiheitsentziehung (1) Wer einen anderen widerrechtlich gefangenhält oder ihm auf andere Weise die persönliche Freiheit entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (2) Wer die Freiheitsentziehung länger als einen Monat aufrecht erhält oder sie auf solche Weise, daß sie dem Festgehaltenen besondere Qualen bereitet, oder unter solchen Umständen begeht, daß sie für ihn mit besonders schweren Nachteilen verbunden ist, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. So schauts aus. Und wenn ihr euch da noch so ärgerts, weder die Anschuldigung Erpessung noch Freiheitsberaubung ist haltbar. Aber wenn ihr so klug seid und meint, ihr habt eine bessere Vorstellung von Recht und Gesetz, dann versucht doch eine Klage. Aber bitte berichtet dann laufend wies ausschaut... Und meine Kritik bezog sich darauf, das solche Events in der Vorankündigung immer Seiten füllen, wie toll und großartig Event xyz denn nich sei, aber die Reviewthreads dann ebenso seitenweise Geseiere und Gsudere beinhalten. Und keine Sorge, ich lass mich nicht weiterhin abzocken, weil ich gar nicht erst damit angefangen habe. Solchen Events bleib ich nämlich aus gutem Grund fern ... EDIT: es sollten eher die Leute die trotz Karte nicht reingekommen sind versuchen, zumindest ihr Geld zurückzubekommen, aber ich nehme an, dass auf dem Ticket hinten oben steht, dass "diese Karte nicht automatisch zum Einlass" berechtigt... Der Beitrag wurde von Smaug bearbeitet: 26 Oct 2007, 14:27 |
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26 Oct 2007, 14:56
Beitrag
#3
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Newbie Gruppe: Awaiting Authorisation Beiträge: 6 Mitglied seit: 25-October 07 Mitglieds-Nr.: 12.706 |
geh bitte, ihr sieds auch zwei ganz G'scheite: StGB § 144 Erpressung § 144 Erpressung (1) Wer jemanden mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist, wenn er mit dem Vorsatz gehandelt hat, durch das Verhalten des Genötigten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. (2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet. StGB § 99 § 99 Freiheitsentziehung (1) Wer einen anderen widerrechtlich gefangenhält oder ihm auf andere Weise die persönliche Freiheit entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (2) Wer die Freiheitsentziehung länger als einen Monat aufrecht erhält oder sie auf solche Weise, daß sie dem Festgehaltenen besondere Qualen bereitet, oder unter solchen Umständen begeht, daß sie für ihn mit besonders schweren Nachteilen verbunden ist, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. So schauts aus. Und wenn ihr euch da noch so ärgerts, weder die Anschuldigung Erpessung noch Freiheitsberaubung ist haltbar. Aber wenn ihr so klug seid und meint, ihr habt eine bessere Vorstellung von Recht und Gesetz, dann versucht doch eine Klage. Aber bitte berichtet dann laufend wies ausschaut... Und meine Kritik bezog sich darauf, das solche Events in der Vorankündigung immer Seiten füllen, wie toll und großartig Event xyz denn nich sei, aber die Reviewthreads dann ebenso seitenweise Geseiere und Gsudere beinhalten. Und keine Sorge, ich lass mich nicht weiterhin abzocken, weil ich gar nicht erst damit angefangen habe. Solchen Events bleib ich nämlich aus gutem Grund fern ... EDIT: es sollten eher die Leute die trotz Karte nicht reingekommen sind versuchen, zumindest ihr Geld zurückzubekommen, aber ich nehme an, dass auf dem Ticket hinten oben steht, dass "diese Karte nicht automatisch zum Einlass" berechtigt... schon recht herr anwalt, dennoch bleib ich dabei: ich fühlte mich erpresst und meiner freiheit beraubt... das gefühl können mir deine paragraphen auch nicht nehmen! |
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