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> CJA, inwieweit beinflusst das unsere Partykultur?, Criminal Justice act
Phatline
Beitrag 26 Apr 2007, 23:53
Beitrag #1


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zur kurzen Erklärung wer sich jetzt fragt,"wos isn des- haben sicher die amis verbockt"- nein das haben die Engländer verbogt.

Es is wieder Festivalzeit, es wird wieder einige Offizelle Freiluftveranstaltungen geben, die müssen natürlich von den einzelen Behörden genehmigt werden....und es wird auch wieder einige Festivals NICHT geben- weil sie nicht genemigt werden.
Deshalb wird es wieder einige Ilegale Partys geben, deshalb wärm ich mal das Thema wieder auf....

Mich würd ja intressieren- welche Gesetze denn in Östereich Open Air veranstaltungen elektronische Musik die genehmigung verweigern... wo so genehmigungen herkommen? najo man kann sie ja von anderen Ländern abschauen... (IMG:style_emoticons/default/exclamation.gif)


Folgende Informationen beziehe ich aus Harrys Shapiros "Sky High":



Folgende Gesetze haben maßgeblich zum untergang der Ravebewegung geführt (UK):
die gesetze gelten zwar für die UK, aber viele ander Staaten nahmen sich daran ein beispiel...


Misuse of drugs act - Drogenmißbrauchsgesetze (?)

1967: Private Places of entertaining (licensing) act.
private ebenso öffentliche Veranstaltungen müssen bei den örtlichen Vewaltungen genehmigt werrden.

1988: Licensing act
Die Polize bekommt mehr Machtbefugnis für eigene Entscheidungen bezüglich Genehmigungen

1988-1990: Die Polizei gründet die Pay Party Unit:
Eine Sondereinheit die Aktivitäten von Organisatoren überwacht.
Heftige Unruhen bei zusammenstößen von Partypeople und Polizei, bzw bei der Auflösung von illegalen Partys.

1990: Entertainments (increased penalties) act:
Organisatoren von ungenehmigten Partys müssen bis zu 20.000 pfund (30.000 €) zahlen sitzen bis zu 6 Monaten hinter Gittern.
Viele organisatoren, hören auf oder weichen z.B. nach Deuschland aus.

1992 Mai: Der Höhepunkt der Freepartybewegung: 40.000 Leute beim 10 tägigen Rave "Woodstock" in Castlemorton.
Spiral Tribe der Veranstalter wird angezeigt- die klagen werden abgewiesen- das Verfahren kostete 4 Mio. Pfund.
Die Negative Presse die daraus entstand, machte es ein Leichtes folgendes Gesetz durchzubringen:

1994:CJA-Criminal-Justice-Art:
Zitat Harry Shapiro
Für dieses Gesetz wurde ein Rave definiert als
" Eine zusammenkunft auf einem Gelände unter freihem himmel von einhundert oder mehr Personen ... bei der während der NAcht elektrisch verstärke Musik gespielt wird ... und die durch ihre Lautstärke und Dauer und die Tageszeit, zu der sie stattfindet, eine ernstliche Störung der Anwohner darstellt".
Das trifft auf genehmigte Veranstaltungen nicht zu. Nach dem Act kann die polizei eine solche Veranstaltung unterbinden, selbst wenn sich nur drei Menschen versammelt haben - wenn nähmlich dier Superintendant Grund zu der Annahme hat, daß es schließlich einhundert Menschen sein werden, die sich dort illegal zusammenfinden. Die Polizei darf außerdem das Equipment beschlagnahmen und hat die Berechtigung, Leute, die zu diesen Gelände auf dem Weg sind, in andere Richtungen umzuleiten. So wie er momentan gestaltet ist, steht der Act vielen Interpretationen offen.
Beispielsweise gibt es keine genaue Bestimmung von "Nacht". Was ist mit einem Freiluft-Event, der bei tageslicht beginnt, wa ja ind en Sommermonaten nicht ungewöhnlich ist? Wäre der legal, bis es schließlich dunkel wäre, weil der Act nur Veranstaltungsorte unter freiem Himmerl oder "teilweise freiehen himmel" erwähnt. Wie definiert man "ernstliche Störung"? Die Formulierung des Gesetzes ist waage genug, daß auch die Beschwerde eines einzelen in einer ansonsten völlig verlassenen Gegend einen Einsatz rechtfertigen würde..........

1997 UK: Befugnis der Örtlichen Behörden - einem Club die Lizenz zu entziehen -in denen bewiesener Weise Drogen konsumiert wurden. (was der Clubbesitzer ja nicht verhindern kann)

(IMG:style_emoticons/default/mad.gif)
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Phatline
Beitrag 27 Apr 2007, 13:44
Beitrag #2


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ZITAT(Loge @ 27 Apr 2007, 09:49 ) *
ja das is alles gstört (IMG:style_emoticons/default/mad.gif)


...und Freiheitseinschränkung, man darf ja auch net in Österreich ihrgendwo hingehn und seine Boxen in die Wiesen stellen- da brauch ich eine Genehmigung, und das find voll doof.

Nur das der Grundstücksbesitzer damit einverstanden reicht ja nicht oder? oder reichts eh? wenns net reicht- mag ich wissen wo wir mit unserer Freiheit überhaupt stehen...

Würds für die Sicherheit net reichen wenn jeder einen Zettel beim Entry unterschreibt das er das Gelände auf eigene Gefahr betritt und das auf dem Gelände für keine Sicherheit gewährleistet wird.



Wie ist den eigentlich der neuste Stand im Waldviertel?
Zwecks genehmigung von open air veranstaltungen der elektronischen musik?
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eigengrau
Beitrag 27 Apr 2007, 17:08
Beitrag #3


BMFH
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QUOTE(Phatline @ 27 Apr 2007, 14:44 ) *
...und Freiheitseinschränkung, man darf ja auch net in Österreich ihrgendwo hingehn und seine Boxen in die Wiesen stellen- da brauch ich eine Genehmigung, und das find voll doof.

Nur das der Grundstücksbesitzer damit einverstanden reicht ja nicht oder? oder reichts eh? wenns net reicht- mag ich wissen wo wir mit unserer Freiheit überhaupt stehen...


So ein Fall ist so allgemein natürlich nicht wirklich befriedigend zu beantworten. Aber wo eine Wiese ist ist auch die Natur nicht so weit entfernt. Z.B. mit einem Wald neben an könnte man durch die "lärmende Umweltverschmutzung" schon Tiere stören. In der Stadt ist es das gleiche mit Anwohnern. Für Lärm gilt hier die Einschränkung was Ortsüblich ist. So ergibt sich dann auch die Erlaubnis für Betriebe. Demnach würden sich vielleicht die Felder rund um den Flughafen anbieten, aber mehr vor 22 Uhr, weil danach auch dort der Betrieb eingeschränkt wird.

Die Erlaubnis des Grundstücksbesitzer würde dann reichen, wenn man sich auf dieses beschränkt. Was entweder bedeuten würde schalldichte Wände rund um die Wiese oder Zimmerlautstärke. Aber wofür dann die Wiese?
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