Tanzverbot, Bevormundung der Gesellschaft? |
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Tanzverbot, Bevormundung der Gesellschaft? |
8 Apr 2007, 20:55
Beitrag
#1
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Prinz von Bel Linz Gruppe: Members Beiträge: 388 Mitglied seit: 18-April 05 Wohnort: Linz Mitglieds-Nr.: 6.255 |
Gaststättenwesen - Feiertagsgesetz
Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietungen in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten. Ferner sind Sportveranstaltungen verboten.
Somit gelten die Vergnügungsbeschränkungen Gründonnerstag ab Sperrzeitbeginn durchgehend bis einschließlich Karsamstag 24.00 Uhr.
Am Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen verboten.
Für bestimmte Veranstaltungen sind an einigen der geschützten Tage Ausnahmegenehmigungen möglich. Setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne. An Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich zu beachten, dass öffentliche Vergnügungsveranstaltungen generell vor 11.00 Uhr (Hauptgottesdienstzeit) nicht zulässig sind. Quelle: www.münchen.de |
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10 Apr 2007, 22:13
Beitrag
#2
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Newbie Gruppe: Members Beiträge: 75 Mitglied seit: 21-October 06 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 10.209 |
aber es ist doch ein gewisser Leitweg an dem man sich orientieren kann und an manche Regeln muss man sich nun mal halten um in einer Gesellschaft "überleben" zu können. Dazu ist die verfassung da und sonst nichts!!! Edit: wahre worte hypnosius (IMG:style_emoticons/default/biggrin.gif) und probiers mal mit dem: (IMG:style_emoticons/default/wacko.gif) ich glaub nämlich das weiß selber nicht soganz was es machen soll Der Beitrag wurde von technoschwamm bearbeitet: 10 Apr 2007, 22:15 |
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