Tanzverbot, Bevormundung der Gesellschaft? |
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Tanzverbot, Bevormundung der Gesellschaft? |
8 Apr 2007, 20:55
Beitrag
#1
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Prinz von Bel Linz Gruppe: Members Beiträge: 388 Mitglied seit: 18-April 05 Wohnort: Linz Mitglieds-Nr.: 6.255 |
Gaststättenwesen - Feiertagsgesetz
Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietungen in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten. Ferner sind Sportveranstaltungen verboten.
Somit gelten die Vergnügungsbeschränkungen Gründonnerstag ab Sperrzeitbeginn durchgehend bis einschließlich Karsamstag 24.00 Uhr.
Am Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen verboten.
Für bestimmte Veranstaltungen sind an einigen der geschützten Tage Ausnahmegenehmigungen möglich. Setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne. An Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich zu beachten, dass öffentliche Vergnügungsveranstaltungen generell vor 11.00 Uhr (Hauptgottesdienstzeit) nicht zulässig sind. Quelle: www.münchen.de |
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10 Apr 2007, 12:11
Beitrag
#2
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stiangglanderstenz Gruppe: Members Beiträge: 1.980 Mitglied seit: 10-August 05 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 6.948 |
ich will damit nur sagen, dass wir im internationalen vergleich in bayern mit großem abstand die meisten feiertage haben und selbst da wird gemosert, dass man sich nicht in clubs die birne zupillen kann.
deswegen habe ich die verhältnismäßigkeit in frage gestellt, jedoch keinem das recht aberkannt, sich an besagtem abend in einem land ohne verbote eben zuzupillen, oder? (IMG:style_emoticons/default/smile.gif) |
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