Tanzverbot, Bevormundung der Gesellschaft? |
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Tanzverbot, Bevormundung der Gesellschaft? |
8 Apr 2007, 20:55
Beitrag
#1
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Prinz von Bel Linz Gruppe: Members Beiträge: 388 Mitglied seit: 18-April 05 Wohnort: Linz Mitglieds-Nr.: 6.255 |
Gaststättenwesen - Feiertagsgesetz
Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietungen in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten. Ferner sind Sportveranstaltungen verboten.
Somit gelten die Vergnügungsbeschränkungen Gründonnerstag ab Sperrzeitbeginn durchgehend bis einschließlich Karsamstag 24.00 Uhr.
Am Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen verboten.
Für bestimmte Veranstaltungen sind an einigen der geschützten Tage Ausnahmegenehmigungen möglich. Setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne. An Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich zu beachten, dass öffentliche Vergnügungsveranstaltungen generell vor 11.00 Uhr (Hauptgottesdienstzeit) nicht zulässig sind. Quelle: www.münchen.de |
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10 Apr 2007, 11:57
Beitrag
#2
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Delegoano Gruppe: Members Beiträge: 4.279 Mitglied seit: 23-September 05 Wohnort: Vienna Mitglieds-Nr.: 7.187 |
als wärens die Politiker allein, wennst da jeden schuldigen umbringen willst, dann kannst bei den Siemens Shareholdern anfangen und da wirst so manchen kleinen Aktien- oder Fondbesitzer ebenso umbringen müssen (wobei ich eh dafür bin, dass ein Aktienportfolio jenes ominösen Fondshauses dass sich auf Rüstung, Tabak und Alkohol spezialisiert hat zu einem Freifahrtschein nach Afghanistan oder in den Irak sein sollte, damit sich die dort ansässige Bevölkerung mit Lynchjustiz an diesen Aktienbesitzern für deren indirekte Mitverbrechen Schariamässig bedanken kann...)
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