Tanzverbot, Bevormundung der Gesellschaft? |
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Tanzverbot, Bevormundung der Gesellschaft? |
8 Apr 2007, 20:55
Beitrag
#1
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Prinz von Bel Linz Gruppe: Members Beiträge: 388 Mitglied seit: 18-April 05 Wohnort: Linz Mitglieds-Nr.: 6.255 |
Gaststättenwesen - Feiertagsgesetz
Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietungen in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten. Ferner sind Sportveranstaltungen verboten.
Somit gelten die Vergnügungsbeschränkungen Gründonnerstag ab Sperrzeitbeginn durchgehend bis einschließlich Karsamstag 24.00 Uhr.
Am Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen verboten.
Für bestimmte Veranstaltungen sind an einigen der geschützten Tage Ausnahmegenehmigungen möglich. Setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne. An Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich zu beachten, dass öffentliche Vergnügungsveranstaltungen generell vor 11.00 Uhr (Hauptgottesdienstzeit) nicht zulässig sind. Quelle: www.münchen.de |
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10 Apr 2007, 06:06
Beitrag
#2
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Digitales Analog Manipulieren Gruppe: Members Beiträge: 407 Mitglied seit: 28-November 03 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 2.728 |
erinnert mich unweigerlich ein wenig an den film "Footloose" ...
darin gehts um eine stadt in der tanzen verboten ist weil es einmal nach einer party einen oder mehrere todesfälle gegeben hat ... und kevin bacon in der hauptrolle führt die jugendlichen irgendwie an sich dagegen aufzulehnen =) jaja ... lustig mitanzusehen wie ein junger kevin bacon tanzt ... 1984er film |
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