Tanzverbot, Bevormundung der Gesellschaft? |
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Tanzverbot, Bevormundung der Gesellschaft? |
8 Apr 2007, 20:55
Beitrag
#1
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Prinz von Bel Linz Gruppe: Members Beiträge: 388 Mitglied seit: 18-April 05 Wohnort: Linz Mitglieds-Nr.: 6.255 |
Gaststättenwesen - Feiertagsgesetz
Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietungen in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten. Ferner sind Sportveranstaltungen verboten.
Somit gelten die Vergnügungsbeschränkungen Gründonnerstag ab Sperrzeitbeginn durchgehend bis einschließlich Karsamstag 24.00 Uhr.
Am Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen verboten.
Für bestimmte Veranstaltungen sind an einigen der geschützten Tage Ausnahmegenehmigungen möglich. Setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne. An Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich zu beachten, dass öffentliche Vergnügungsveranstaltungen generell vor 11.00 Uhr (Hauptgottesdienstzeit) nicht zulässig sind. Quelle: www.münchen.de |
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9 Apr 2007, 17:20
Beitrag
#2
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Auf 185 gaaas mocht spaaas Gruppe: Members Beiträge: 4.206 Mitglied seit: 25-October 04 Wohnort: LINZ Mitglieds-Nr.: 4.777 |
Als mann ohne bekenntnis, is mir so ein scheiß relativ wurscht, wer bitte wählt den die Idioten in Bayern die solche Gesetze erlassen, ganz helle sand die net.... was nicht heißt das nur in bayern idioten idioten wählen is jo in Austria 1:1.
wird wohl an haufen "sportveranstaltungen" geben in nächster zeit (IMG:style_emoticons/default/satisfied.gif) |
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