Tanzverbot, Bevormundung der Gesellschaft? |
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Tanzverbot, Bevormundung der Gesellschaft? |
8 Apr 2007, 20:55
Beitrag
#1
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Prinz von Bel Linz Gruppe: Members Beiträge: 388 Mitglied seit: 18-April 05 Wohnort: Linz Mitglieds-Nr.: 6.255 |
Gaststättenwesen - Feiertagsgesetz
Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietungen in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten. Ferner sind Sportveranstaltungen verboten.
Somit gelten die Vergnügungsbeschränkungen Gründonnerstag ab Sperrzeitbeginn durchgehend bis einschließlich Karsamstag 24.00 Uhr.
Am Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen verboten.
Für bestimmte Veranstaltungen sind an einigen der geschützten Tage Ausnahmegenehmigungen möglich. Setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne. An Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich zu beachten, dass öffentliche Vergnügungsveranstaltungen generell vor 11.00 Uhr (Hauptgottesdienstzeit) nicht zulässig sind. Quelle: www.münchen.de |
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8 Apr 2007, 20:59
Beitrag
#2
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blubb Gruppe: Members Beiträge: 214 Mitglied seit: 22-July 06 Wohnort: Giesing Mitglieds-Nr.: 9.303 |
Am Karfreitag wurde um 03.30 Uhr ne Feier aufgelöst von den Herren in grün (in der Liga) (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) was ich davon halte sag ich lieber nicht, ich will ja ma keine Minderheit angreifen (IMG:style_emoticons/default/hah.gif)
Der Beitrag wurde von ChrisP bearbeitet: 8 Apr 2007, 21:10 |
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