Holocaust Konferenz in Teheran, Grenzen der Meinungsfreiheit? |
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Holocaust Konferenz in Teheran, Grenzen der Meinungsfreiheit? |
salz01 |
12 Dec 2006, 17:13
Beitrag
#1
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Was sagt ihr dazu?
Ich bin ja ein Verfechter der Meinungsfreiheit auch wenn es in diesem Fall eher schwer fällt. Vielleicht kann man hier noch weiter ausholen und die Frage stellen: Was haltet ihr vom Verbotsgesetz? Notwendig um Neonazis davon abzuhalten Dinge wie die "Auschwitz-Lüge" zu verbreiten oder unnötig da man diese absurden Thesen so oder so widerlegen kann!? Hier ein Link für die die nicht wissen um was es geht. http://derstandard.at/?id=2691752 Heikles Thema... Der Beitrag wurde von salz01 bearbeitet: 12 Dec 2006, 17:14 |
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salz01 |
13 Dec 2006, 02:31
Beitrag
#2
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ZITAT Wenn sie meinen der Holocaust war nicht ist natürlich die Frage was sie meinen wer die Juden auf den Fotos sind. Die ersten magersüchtigen Models? Ganz ganz böses Bild zu diesem Thema. Es wird leider immer idioten geben... (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/closedeyes.gif) ZITAT ohn Gudenus (* 23. November 1940 in Wien), ist ein ehemaliger österreichischer Politiker, der sich nationalsozialistisch wiederbetätigte. Er ist Oberst des österreichischen Bundesheeres im Ruhestand und war Bundesratsabgeordneter der FPÖ (zuletzt auf freiem Mandat). Quelle
(...) Gudenus gehörte zum rechten, deutschnationalen Flügel der FPÖ. Mehrere seiner Aussagen sorgten für Aufregung: Er sprach sich gegen das NS-Verbotsgesetz aus; lehnte die Errichtung einer Gedenkstätte im ehemaligen KZ Mauthausen ab; Entschädigungszahlungen an NS-Opfer bezeichnete er als „Schutzgeld“. Als Nationalratsabgeordneter musste er 1995, nachdem er indirekt die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich in Frage gestellt hatte, zurücktreten. Am 26. April 2005 tätigte Gudenus in der ORF-Sendung „Report“ neuerlich eine Aussage zum Thema Gaskammern in NS-Konzentrationslagern, die großes Aufsehen hervorrief. Er meinte, man solle „nicht Tabus aufstellen, sondern man soll physikalisch und wissenschaftlich prüfen“. Und man müsse eine Frage nicht mit „ja oder nein beantworten“. Am 27. April trat John Gudenus aus der FPÖ aus, laut seiner Aussage, um ihr einen Schaden aus der Diskussion um ihn zu ersparen. Bundeskanzler Schüssel (ÖVP) forderte ihn am selben Tag anlässlich der Feiern zum Jubiläumsjahr zum Rücktritt vom Bundesratsmandat auf, Bundespräsident Fischer (ehemals SPÖ) äußerte sich ähnlich. Die Staatsanwaltschaft Wien nahm Ermittlungen wegen seiner Aussagen auf, hat diese jedoch mit Genehmigung des Justizministeriums alsbald wieder eingestellt. Gudenus reagierte darauf so: „Schön, dass Zweifel erlaubt sind“, denn: „Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht das auch in Schulbüchern. Ich habe nie gesagt, dass ich prinzipiell Gaskammern anzweifle.“ Diese Aussagen führten abermals zu großer Empörung und veranlassten die Grünen dazu, Gudenus anzuzeigen. Auch die Staatsanwaltschaft Wien beantragte beim Untersuchungsrichter Vorerhebungen wegen des Verdachts der Verletzung von § 3 h Verbotsgesetz (Leugnung, gröbliche Verharmlosung, Gutheißung oder Rechtfertigung des NS-Völkermordes oder anderer NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit). Anfang Juni 2005 stellte die Staatsanwaltschaft beim Wiener Landtag den Antrag, Gudenus’ Abgeordneten-Immunität aufzuheben. Dem Antrag wurde am 29. Juni entsprochen. Der ehemalige freiheitliche Bundesrat John Gudenus musste sich nun am 26. April 2006 wegen Wiederbetätigung nach § 3h Verbotsgesetz vor einem Wiener Schwurgericht verantworten, das ihn zu einer einjährigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilte. Der Verteidiger legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, der Staatsanwalt fordert ein höheres Strafmaß und legte ebenfalls Berufung ein. Das Urteil wurde am 1. August 2006 durch Verzicht der Prozeßparteien auf Rechtsmittel rechtskräftig. Der Beitrag wurde von salz01 bearbeitet: 13 Dec 2006, 02:34 |
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