Altersbeschränkung, Sollte man das konequent durchziehen? |
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Altersbeschränkung, Sollte man das konequent durchziehen? |
21 Feb 2003, 12:26
Beitrag
#1
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Reality Bites Rec (GER) Ocean Drive Rec (US) Receptive Rec (UK) Gruppe: tb-Support Beiträge: 6.126 Mitglied seit: 2-January 03 Wohnort: Wels, Oberösterreich Mitglieds-Nr.: 647 |
hab auf der tunnel seite gelesen Eintritt ab 19 jahren
was hälts ihr davon? sollte man strengere kontrollen durchführen und konsequent bei Festln, clubs... durchziehen? Bin selber 23, finds schon arg teilweise wenn ich egal wo des nächtens 12 jährige angesoffen herumtorkeln seh (könnten ja schon fast meine kids sein *gg*) Der Beitrag wurde von dj-derrick bearbeitet: 21 Feb 2003, 12:26 |
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27 Feb 2003, 15:30
Beitrag
#2
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der seltene gast Gruppe: Members Beiträge: 2.380 Mitglied seit: 12-September 02 Wohnort: wien Mitglieds-Nr.: 353 |
um das ganze mal von der rechtlichen seite beurteilen zu können, hab ich ein paar informationen im netz gesucht.
der jugendschutz wird in jedem bundesland unterschiedliche gehandhabt, was schon mal eine wirklich tolle sache ist ... es lebe die bürokratie! ### Wien http://www.jugendschutz.wien.at/ausweis.html bis zum 14. geburtstag: darf man von 5-22 uhr veranstaltungen besuchen. bis zum 16. geburtstag: von 5-1 uhr ab dem 16. geburtstag: keine gesetzliche beschränkung, aber die erziehungsberechtigten dürfen vorschreiben wann man nach hause kommen muß. ab dem 18. geburtstag: weder beschränkungen durchs gesetz noch die erziehungsberechtigten. außerhalb der vorgeschrieben zeiten dürfen jugendliche nur mit einer begleitperson unterwegs sein. begleitperson: - Sie muss volljährig sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben. - Sie muss von deinen Erziehungsberechtigten (Eltern) mit der Aufsicht betraut worden sein, was bedeutet, dass deine Eltern jederzeit darüber Auskunft geben müssen können, in welcher Begleitung du dich befindest. In der Praxis heißt dies, dass bei Kontrollen auch während der Nacht bei deinen Eltern Rückfragen erfolgen. - Deine Begleitperson muss sich ständig bei dir aufhalten - Sollte dir etwas passieren, z.B. Konsum von Alkohol über dem erlaubten Maß, Rauchen unter 16 Jahren, bist nicht nur du, sondern auch deine Begleitperson verantwortlich und strafbar. ### kleine linksammlung zum thema für ganz österreich http://www.bmsg.gv.at/bmsg/relaunch/jugend/welcome.htm |
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