Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung |
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Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung |
15 May 2006, 11:21
Beitrag
#1
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
Weil mich das Rote Kreuz und alle die davor und dahinter stehen (Zivildienstserviceagentur und BMI) sauer machen:
falls das nicht gewusst wird, jene die ab 2001 Dienst geleistet haben bekommen Verpflegungsgeld rückerstattet. Das VfGH hat den angemessenen Betrag bei 13,60€/Tag festgelegt (Schnitt war bei den meisten wohl tatsächlich bei +/-6€) und damit war die ausbezahlte Summe viel zu niedrig angesetzt. Die Frist in der man seine Ansprüche an seinen Rechtsträger noch stellen kann läuft in 136 Tagen ab! Tatsache ist, dass die Organisationen die ExZivis mit meistens ~1500€ abspeisen wollen. Oftmals geht es um Rückzahlungen bis 2500€! Für Informationen und Fragen zivildienst.at oder ziviforum.com Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 15 May 2006, 15:55 |
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28 Jun 2006, 11:13
Beitrag
#2
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
Tja, deswegen könnte man meinen, dass es spannend wird wie die ZISA damit umgehen wird. Eigentlich müsste sie unparteiisch sein und tatsächlich jeden einzelnen Fall nachprüfen. Ich bin da aber mehr als skeptisch.
Ich kenne den Rechner vom der zivi.at Seite nicht, aber ich vermute, dass der nicht "zulässig" wäre weil nicht vertrauenswürdig oder zu sehr "zu Gunsten" der Zivis oder ähnlicher Mist. Wie die Erfahrungen aussehen werden, werden wir in den nächsten Tagen/Wochen (wenn überhaupt so früh, weil es darauf ankommen wird, ob die ZISA von ihren 6 Monaten Bearbeitungsfrist gebrauch machen) erfahren, weil in den nächsten Tagen die ersten ihre 3 monatige Frist abgesessen haben und ihre Anträge stellen bzw verschicken. Über die 4% wird mehr oder weniger diskutiert. Von zahlender Seite wird natürlich mit nein reagiert. Allerdings hat der VfGH, wie ich das mittlerweile mitbekommen habe, schon bei einigen ähnlich gelagerten Fällen Verzugszinsen als gerechtfertigt angesehen. Daher gehen "wir" davon aus, dass es auch bei uns zur Anwendung kommt. Eine oft getätigte Aussage: ZITAT Das ABGB ist nicht zuständig. Soll uns aber nicht weiter stören, weil der VfGH in der Praxis auch bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen Verzugszinsen für gerechtfertigt hält. Gehört sich auch so, schließlich wurde ja eine rechtmäßig zustehende Zahlung um Jahre hinausgezögert. edit: aber auch wenn die 4% nicht zur Anwendung kommen, gibt es alleine an der Summe die pro Tag ausbezahlt wird einen Riesenunterschied, sprich, ob ich nun 4,20€/Tag bekomme (= ca. 1500€, je nachdem ob für das RK das Jahr nur 360 Tage hat und die Ausbildungszeit abzieht) oder sagen wir mal 5,50€ (von 6 oder mehr € gar nicht mal zu sprechen)/Tag (>2000€) ist schon gross genug. Da wären die Zinsen halt eine Entschädigung die durchaus gerechtfertigt ist. Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 28 Jun 2006, 11:21 |
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