Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung |
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Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung |
15 May 2006, 11:21
Beitrag
#1
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
Weil mich das Rote Kreuz und alle die davor und dahinter stehen (Zivildienstserviceagentur und BMI) sauer machen:
falls das nicht gewusst wird, jene die ab 2001 Dienst geleistet haben bekommen Verpflegungsgeld rückerstattet. Das VfGH hat den angemessenen Betrag bei 13,60€/Tag festgelegt (Schnitt war bei den meisten wohl tatsächlich bei +/-6€) und damit war die ausbezahlte Summe viel zu niedrig angesetzt. Die Frist in der man seine Ansprüche an seinen Rechtsträger noch stellen kann läuft in 136 Tagen ab! Tatsache ist, dass die Organisationen die ExZivis mit meistens ~1500€ abspeisen wollen. Oftmals geht es um Rückzahlungen bis 2500€! Für Informationen und Fragen zivildienst.at oder ziviforum.com Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 15 May 2006, 15:55 |
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26 Jun 2006, 18:14
Beitrag
#2
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Full Member Gruppe: Members Beiträge: 350 Mitglied seit: 14-April 04 Wohnort: Wien bzw. Graz Mitglieds-Nr.: 3.496 |
Stimmt nicht so ganz.
Nachdem ich meinen bescheid nun ganz genau durchgelesen habe, fand ich folgende Textzeile: "Der Landesverband Steiermark des österr. Roten Kreuzes hat Ihren Antrag zu ob. Betreff erhalten und geprüft. Der Antrag, den Sie entweder im BMI eingereicht haben oder an den LV Steiermark des Roten Kreuzes gerichtet haben, langte bei uns am 04. Mai 2006 zur BEarbeitung ein" Ich selbst habe nie einen Antrag gestellt, nur eine allgemeine Beschwerde bzw. Feststellung WÄHREND meines Zuvieldienstes abgeschickt, ALS NOCH GAR NICHT FESTSTAND, ob überhaupt was nachgezahlt wird, sprich, als das ganze vom VfGH erst noch geprüft werden musste. Anscheined reciht dieses Formular allerdings aus UM ALS ANTRAG ZU GELTEN, sprich ich nehme an, meine 3 monatige Einigungsfrist, hat in meinem Fall am 04.05 begonnen, ohne dass ich einen neuerlichen Antrag gestellt hätte. Das bitte beachten, nicht dass es nachher zu spät ist... |
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