Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung |
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Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung |
15 May 2006, 11:21
Beitrag
#1
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
Weil mich das Rote Kreuz und alle die davor und dahinter stehen (Zivildienstserviceagentur und BMI) sauer machen:
falls das nicht gewusst wird, jene die ab 2001 Dienst geleistet haben bekommen Verpflegungsgeld rückerstattet. Das VfGH hat den angemessenen Betrag bei 13,60€/Tag festgelegt (Schnitt war bei den meisten wohl tatsächlich bei +/-6€) und damit war die ausbezahlte Summe viel zu niedrig angesetzt. Die Frist in der man seine Ansprüche an seinen Rechtsträger noch stellen kann läuft in 136 Tagen ab! Tatsache ist, dass die Organisationen die ExZivis mit meistens ~1500€ abspeisen wollen. Oftmals geht es um Rückzahlungen bis 2500€! Für Informationen und Fragen zivildienst.at oder ziviforum.com Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 15 May 2006, 15:55 |
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15 Jun 2006, 20:31
Beitrag
#2
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
Schieb ich noch ein Post hinterher (zum besseren Verständnis).
Die Erkenntnis des VfGH gilt immer für eine Person (Gesetze macht das VfGH ja nicht. Entweder Erkenntnisse nach denen man sich richten muss, oder Aufhebung von eben Verfassungswidrigkeiten u.ä.). Das BMI wird sich dann nach dieser orientieren und dann "natürlich" noch ihre Möglichkeiten ausschöpfen bzw so interpretieren wie sie es für richtig hält, welche im konkreten Fall durch die "Abzugsmöglichkeiten" gegeben waren. Und da nicht fixiert war was nun Abzugsmöglichkeiten sind, konnte man da kreativ sein. Wie diese Kreativität sich manifestierte war aber sicher nicht im Sinne des VfGH (behaupte ich mal an dieser Stelle) und wird deswegen angezweifelt. Jene die jetzt bis zum VfGH gehen müssen ALLE EINZELN gehen - "Sammelklage" gibts nicht. ABER man geht davon aus, wenn der erste vor dem VfGH ist und dieser dann seine Erkenntnis konkretisiert, sich dann selbst das BMI danach richtet. edit: wer dem Präzedenzfall tatsächlich mitverfolgen möchte: Michael Schrank Der fechtet die Sache seit 2002 an. Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 15 Jun 2006, 21:40 |
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