Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung |
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Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung |
15 May 2006, 11:21
Beitrag
#1
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
Weil mich das Rote Kreuz und alle die davor und dahinter stehen (Zivildienstserviceagentur und BMI) sauer machen:
falls das nicht gewusst wird, jene die ab 2001 Dienst geleistet haben bekommen Verpflegungsgeld rückerstattet. Das VfGH hat den angemessenen Betrag bei 13,60€/Tag festgelegt (Schnitt war bei den meisten wohl tatsächlich bei +/-6€) und damit war die ausbezahlte Summe viel zu niedrig angesetzt. Die Frist in der man seine Ansprüche an seinen Rechtsträger noch stellen kann läuft in 136 Tagen ab! Tatsache ist, dass die Organisationen die ExZivis mit meistens ~1500€ abspeisen wollen. Oftmals geht es um Rückzahlungen bis 2500€! Für Informationen und Fragen zivildienst.at oder ziviforum.com Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 15 May 2006, 15:55 |
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15 Jun 2006, 18:34
Beitrag
#2
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
2fjo: unterschiedlich. Bei mir (RK-Sbg) ging es ziemlich fix. Schon 3-4 Tage nach meinen Schreiben kam deren Antwort. Aber bei April würde ich lieber mal nachfragen...
2moe: wärst, meinem Erkenntnisstand nach, der erste dem irgendwas berücksichtig wurde und nicht alles pauschal vorgesetzt wird (weils die pauschalisierte Refundierung des BMI ist)! 2smaug: Dann nicht lange fragen und sinnieren, sondern annehmen. Nochmal: weniger als der jetzige Betrag kanns nicht werden, weil da schon die "erwähnten Abzüge" drinnen sind. Zu denken, dass man schlussendlich noch weniger bekommt als man jetzt bekommen würde weil dann NOCH MEHR abgezogen werden könnte ist absurd. Und immerhin bekommen nun alle zwischen 2001-2005 aufgrund einiger Weniger die auch 'gemeint und geglaubt' haben das Verpefleungsgeld zurückgezahlt! Desweiteren hoffe ich für dich, dass du dann dein restliches Leben nichts mit Klagen oder Auseinadersetzungen mit zB Vorgesetzten (wegen zB Gehalt) zu tun haben wirst, weil das immer mit "meinen und glauben" zu tun haben wird (weil du meinst im Recht zu sein). Von nichts kommt nichts. edit: übrigens, genau das ZITAT womit das VfgH Urteil untergraben wird ist ja das essentielle. Was man nun damit anfängt ist jedem selbst überlassen. Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 15 Jun 2006, 18:37 |
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