Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung |
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Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung |
15 May 2006, 11:21
Beitrag
#1
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
Weil mich das Rote Kreuz und alle die davor und dahinter stehen (Zivildienstserviceagentur und BMI) sauer machen:
falls das nicht gewusst wird, jene die ab 2001 Dienst geleistet haben bekommen Verpflegungsgeld rückerstattet. Das VfGH hat den angemessenen Betrag bei 13,60€/Tag festgelegt (Schnitt war bei den meisten wohl tatsächlich bei +/-6€) und damit war die ausbezahlte Summe viel zu niedrig angesetzt. Die Frist in der man seine Ansprüche an seinen Rechtsträger noch stellen kann läuft in 136 Tagen ab! Tatsache ist, dass die Organisationen die ExZivis mit meistens ~1500€ abspeisen wollen. Oftmals geht es um Rückzahlungen bis 2500€! Für Informationen und Fragen zivildienst.at oder ziviforum.com Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 15 May 2006, 15:55 |
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15 Jun 2006, 16:22
Beitrag
#2
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Full Member Gruppe: Members Beiträge: 350 Mitglied seit: 14-April 04 Wohnort: Wien bzw. Graz Mitglieds-Nr.: 3.496 |
Natürlich könnte ich das Geld jetzt gut brauchen aber was nützen mir theoretisch 50% mehr Kohle, wenn ich sie dann gar nicht bekomme, eben durch erwähnte Abzüge.
Der ganze Weg durch die Instanzen dauert ja sicherlich Jahre und irgendwie habe ich die Nerven da auch nicht... Des weiteren ist ja alles rein spekulativ, was die Auszahlung betrifft. Dass man 15% Abschlag hier und 10% Abschlag dort für überhöht halten kann ist ein gutes Recht, allerdings bekommt man vom Meinen und Glauben auch kein Geld. Soweit ich das sehe, und ein(e) JuristIn hat sich hier auch nicht gemeldet um mich eines Besseren zu belehren, kann mir keiner garantieren, dass ich mehr als die 1,4xx Euro bekommen werde und zweitens sind etwaige Abschläge wie schon erwähnt von jeder Stelle frei argumentierbar. Ich halte das für ein Schlupfloch, dass findige AnwältInnen zu nützen im Stande sind, womit das VfgH Urteil untergraben wird, ähnlich wie es Haider mit seiner Ortstafelverrückung getan hat. Wer entscheidet, was angemessen ist und was nicht, genau, unter Umständen wieder der VfgH, und darauf zu warten, wieviel % Abzüge nun vorgenommen werden dürfen kann sehr wohl auch auf ein Gleichbleiben des Betrages hinauslaufen... Die Grundausbildung auf Schloss Laubegg und der 2 wöchige Krankenstad werden mir sowieso ziemlich fix abgezogen... |
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