Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung |
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Zivildiener und ehemalige, Verpfelgunsgeldrückfordurung |
15 May 2006, 11:21
Beitrag
#1
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
Weil mich das Rote Kreuz und alle die davor und dahinter stehen (Zivildienstserviceagentur und BMI) sauer machen:
falls das nicht gewusst wird, jene die ab 2001 Dienst geleistet haben bekommen Verpflegungsgeld rückerstattet. Das VfGH hat den angemessenen Betrag bei 13,60€/Tag festgelegt (Schnitt war bei den meisten wohl tatsächlich bei +/-6€) und damit war die ausbezahlte Summe viel zu niedrig angesetzt. Die Frist in der man seine Ansprüche an seinen Rechtsträger noch stellen kann läuft in 136 Tagen ab! Tatsache ist, dass die Organisationen die ExZivis mit meistens ~1500€ abspeisen wollen. Oftmals geht es um Rückzahlungen bis 2500€! Für Informationen und Fragen zivildienst.at oder ziviforum.com Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 15 May 2006, 15:55 |
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14 Jun 2006, 21:59
Beitrag
#2
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Eye-Q † 2002-2007 Gruppe: Members Beiträge: 4.627 Mitglied seit: 4-July 02 Wohnort: Zürich-Wien-Sofia-Kiev Mitglieds-Nr.: 255 |
ZITAT(Smaug @ 14. Jun 2006, 14:12 ) Mir hat die Verwaltung des Roten Kreuz-Graz einen Brief geschrieben, indem sie mir 14xx Euro anbieten. Das entspricht ungefähr einem 4,x Euro Nachzahbetrag pro Tag, wobei mir laut Vfgh mehr als 6 Euro zustünden, plus Zinsen. Das ÖRK argumentiert bei mir wohl auch, dass ich nie den Dienstort gewechselt habe und eine Kochmöglichkeit hatte (theoretisch ja, allerdings sah ich meine Dienststelle zu Dienstbeginn und zu Dienstende, keinen Tag sind wir jemals dazu gekommen, einzurücken um uns was zu kochen, dieses Argument ist in größeren Städten sowieso lächerlich), des weiteren hatte ich eine 3 wöchige Ausbildung wärhend der ich verpflegt wurde und war eine Woche im Krankenhaus und eine weitere im Krankenstand. Wie hier schon vorher erwähnt, würde der Weg durch die Instanzen wieder ca. ein jahr brauchen, aber habe ich dann überhaupt Garantie, dass ich die volle Kohle bekomme? Was meint ihr? Denn 1,4xx Euro könnt ich schon ganz gut gebrauchen... alpha hat aber recht. Wie soll man von etwas was einem zusteht dann "nichts" bekommen, das geht nicht! Allerdings, und das ist die Frechheit, muss man die Fristen einhalten bzw darf sie nicht verpennen!!! Ja also das VfGH hat schon die Möglichkeit genannt gewisse Beträge abzuziehen, allerdings wohl NICHT IN SO HOHEM MAßE wie es nun von der Regierung durchgedrückt wurde. Also bei mir hat der Landesrettungskommandant auf meine Einwand wegen dem gleichbleibenden Dienstort darauf hingewießen, dass ich, aufgrund des Dienstes im Rettungstransportwesens, gewusst hätte, dass ich verschiedene Einsatzgebiete haben würde. Für mich ist daher diese "Regelung" mehr als schwammig und erklärt auch komplett jede Einrichtung (selbst die verschiedenen RK-Landesorganisationen) anders. Abgesehen davon halte ich die 15% bei weitem als zu überhöht (und wird auch angenommen, dass 15% schlicht und einfach nicht haltbar sind). Denn irgendwie gehts um die Verpflegung und wie ich dazu komme und nicht wo ich nun Dienst hatte. Da wäre für mir zB bei "gegebener Kochstelle" ein Abzug von 15% schon weit einleuchtender. Aber beide Punkte zusammen schon 25% - NEIN DANKE! Aber es geht ja auch um Ungereimtheiten wie zB die 360 Tage die das RK hat und man mir zB pauschal mehr Ausbildungstage abgezogen hat als es in Wirklichkeit waren etc. Im übrigen gibt es schon Vermutungen, dass man vielleicht bei der letzten Instanz, dem BMI, schon zu mehr Gerechtigkeit kommt. Denn wenn der restliche Haufen beim VfGH landet, müsste der Verlierer die Kosten der ganzen Verfahren zahlen und daher die Vermutung, dass sie sich das dann doch lieber sparen wohlen... Eventuell gibts bis dahin dann aber auch noch einen neuen Innenminister...... Der Beitrag wurde von Eye-Q bearbeitet: 14 Jun 2006, 22:00 |
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