Statutenfehler bei steirischen Vereinen, Vereinen drohen finanzielle Einbußen |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Statutenfehler bei steirischen Vereinen, Vereinen drohen finanzielle Einbußen |
10 Jun 2006, 12:43
Beitrag
#1
|
|
hääää? Gruppe: Members Beiträge: 1.879 Mitglied seit: 7-April 03 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 1.530 |
ZITAT Vereinen drohen massive finanzielle Einbußen Durch das seit 2002 geltende neue Vereinsgesetz droht zahlreichen steirischen Vereinen jetzt ein böses Erwachen: Ihnen droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und dadurch großer finanzieller Schaden. 17.000 steirische Vereine Bis Ende Juni des heurigen Jahres müssen alle 17.000 steirischen Vereine ihre Statuten bei der Vereinspolizei bei der Sicherheitsdirektion bzw. bei den Bezirkshauptmannschaften abgeben. Gilt ein Verein als gemeinnützig, dann erspart er sich die Körperschaftssteuer in Höhe von 25 Prozent der Einnahmen. Fehlende Formulierung in Statuten Auf Grund einer falschen Formulierung bei der Statutenvorlage, die sich viele Vereine von der Internet-Seite des Innenministeriums heruntergeladen haben, droht ihnen jetzt der Verlust der Gemeinnützigkeit, warnt die Obfrau der Zukunftsplattform Steirischer Vereine und Steuerberaterin Heike Stark: "Diese sind vereinsrechtlich absolut okay, aber die Auflösungsbestimmung ist falsch. Das heißt, diese Auflösungsbestimmung wird beim Finanzamt nicht anerkannt, und wenn sie das dem Finanzamt geben, müssen sie im Endeffekt Steuern zahlen." Kontrolle könnte Geld sparen In dieser Vorlage fehlt bei der Auflösungsbestimmung eine Zusatzformulierung. Die richtige Auflösungsbestimmung müsste lauten: "Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes fällt das verbleibende Vereinsvermögen an eine Organisation, Verein, zur Verwendung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung". Da diese Formulierung allerdings in der Internet-Vorlage nicht vorhanden ist, erkennt das Ministerium den Verein nicht als gemeinnützig an, wodurch wiederum die Körperschaftssteuer fällig wird. Daher rät Heike Stark allen Vereinen, ihre Statuten noch einmal zu kontrollieren und wenn notwendig die Statuten entsprechend abzuändern. quelle: ORF |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25. November 2024 - 07:44 |
Copyright 2001 - 2014 technoboard.at
|
Die
Texte geben die Meinung der Autoren und nicht unbedingt die des technoboard.at
Teams wieder.
Alle fraglichen Inhalte werden auf Anfrage und alle gegen die BoardRegeln verstossenden Einträge automatisch entfernt (sobald sie bemerkt werden). Kontakt: [email protected] |